es ist komplieziert Gaszählersperre

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501815-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
es ist komplieziert Gaszählersperre

Hallo zusammen,

wir hatten vor eine paar Wochen den Gerichtsvollzieher im Haus dieser lies den Gaszähler ausbauen wg. nicht gezahlter Rechnung 2017 soweit alles Rechtens den von uns geforderten Betrag haben wir auch bezahlt und der Zähler wurde wieder eingebaut.
Nun zu meinem Problem mit dem Gläubigeranwalt dieser hat nun einen Überschussbetrag von 165€ übrig und hat mir geschrieben das er diese einbehält und mit der Gasabschlussrechnung die nicht tituliert ist verrechnet.
Darf er das oder müste er uns den Überschuss auszahlen und droht uns gleich wieder mit rechtlichen Schritten wenn wir die Abschlussrechnung nicht bis zum 01.11.2018 bezahlen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum sollte das nicht verrechnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist durchaus OK. Sofern die weiteren, nicht-titulierten Schulden von dir nicht ernsthaft bestritten sind. Er darf natürlich nicht mit noch gar nicht fälligen Beträgen verrechnen oder die als Vorauszahlung einbehalten.

Zitat:
und droht uns gleich wieder mit rechtlichen Schritten wenn wir die Abschlussrechnung nicht bis zum 01.11.2018 bezahlen.

Tja, Der Anbieter muss sich ein permanentes "Ich zahle, wenn ich Lust habe" nicht gefallen lassen.

Verstehe mich nicht falsch, ich kenne deine Gesamtsituation nicht. Aber Grundversorgung ist mit das Wichtigste, was man so zu zahlen hat neben Miete und Lebensmittel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32108 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von fb501815-51):
Nun zu meinem Problem mit dem Gläubigeranwalt
Moin, der darf und soll dir das mitteilen und der Versorger darf den Betrag auch einbehalten.
Er hat damit wenigstens eine kleine Sicherheit, falls ihr zum 1.11. nicht vertragsgemäß zahlt. Der Versorger möchte so wenig wie möglich Außenstände haben.
Was ist daran kompliziert?


-- Editiert von Anami am 21.10.2018 10:51

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