Hallo,
tut mir leid aber Ich bin im moment ziemlich ahnungslos.
Ich habe im November einen Artikel bei ebay verkaufen wollen der Käufer hat allerdings niemals Geld überwiesen. Nach ca. 2 Wochen habe ich bei Ebay den "fall gemeldet" und sah damit die angelegenheit als abgeschlossen, ein fehler... Laut Ebay sollten mir die lächerlichen ~4€ zurückerstattet werden. Leider hat sich dass mit der abbuchung von Ebay überschnitten, weshalb Ebay von mir die 4€ abbuchen wollte. Ich bin 18 Jahre alt, Schüler und hatte zu der Zeit einfach kein Geld auf dem Konto. Naja, das Geld wurde zurücküberwiesen. Einige Tage Später kahm erneut eine E-mail von Ebay in der Sie nun 8€ verlangten. Ich habe darauf den Kundendienst kontaktiert der nur zu mir meinte ich solle das Geld einfach bezahlen das dies ein fehler meiner Seite gewesen sei. Ich war so erbost, dass ich einfach nicht mehr drauf reagiert hatte. Anschließend habe Ich die ganze angelegenheit einfach vergessen.
Jetzt habe ich den Salat :/.
Ebay will mitllerweile 16€ haben und hat zusätzlich ein Rechtsanwalt/Inkassobüro beauftragt das Geld "einzutreiben"
"Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen"
Hauptforderung EUR 16,49
Verzugszinsen EUR 0,11
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Gebühr* in Höhe von EUR 37,50
Auslagenpauschale EUR 7,50
--------------------
Gesamtbetrag EUR 81,60
Ich sehe meinen fehler ein nicht darauf reagiert zu haben, doch letztendlich habe Ich nie eine Zahlung erhalten auf die Ebay Provisionsansprüche stellen könnte.
meine fragen nun:
-komme Ich aus der angelegenheit wieder raus ohne was zu zahlen? (was ich eher für unwarscheinlich halte)
-Ich habe Gelesen das Inkasso
Gebühren nicht einklagbar sind und Ich den Betrag + Mahngebühren an Ebay Zahlen kann. (stimmt das?)
-Muss ich es einfach hinnehmen und zahlen? (ich hoffe nicht :/ )
-----------------
""
ebay - Ksp
16. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2012 | 17:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay - Ksp
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Februar 2012 | 08:13
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 416x hilfreich)
Nun ja - zunächst sind Sie mal völlig im Unrecht, wenn Sie annehmen, dass Sie nichts zahlen mussten. Die AGB von eBay sind anders - sehen Sie da mal genauer hin ...
quote:Das ist nicht das Problem des Dienstleisters!? Sie wussten doch vorher, dass dieser Fall eintreten kann und hätten Vorsorge treffen müssen!?
Ich bin 18 Jahre alt, Schüler und hatte zu der Zeit einfach kein Geld auf dem Konto.
quote:Vielleicht verständlich, aber nicht hilfreich in der Sache ... !?
Ich war so erbost, dass ich einfach nicht mehr drauf reagiert hatte.
quote:Auch hierfür wird der Gläubiger weniger Verständnis aufbringen, als Sie!?
Anschließend habe Ich die ganze angelegenheit einfach vergessen.
Zusammengefasst:
Sie haben sich vertragswidrig verhalten und damit eine Rücklastschrift ausgelöst. Die Kosten dafür, erwarten Sie nun, soll eBay tragen??? Seltsame Rechtsauffassung ...
-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
#2
Antwort vom 20. Februar 2012 | 01:38
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
quote:
Laut eBay sollten mir die lächerlichen ~4€ zurückerstattet werden. Leider hat sich dass mit der abbuchung von eBay überschnitten, weshalb eBay von mir die 4€ abbuchen wollte.
Wenn die Rückerstattung VOR der Abbuchung bestätigt wurde, dann ist das eine Luftnummer von Ebay und nicht einklagbar.
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
Und jetzt?
Schon
267.715
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
16 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten