Zwangsvollstreckung bei Zahlungswilligkeit?

18. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
DerFragende
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung bei Zahlungswilligkeit?

Hallo,

die GEZ will von mir rund 80 Euro haben - seid ca. Oktober letzten Jahres. Obwohl ich anderer Meinung war besteht Anspruch auf dieses Geld. Schriftlich habe ich der GEZ mitgeteilt (auf wiederholte Mahnungen hin), dass ich zahlungsunfähig bin, aber bereit bin pro Monat 1 Euro als Ratenzahlung zu begleichen. Womit ich dachte eine mögliche Zwangsvollstreckung durch offensichtliche Zahlungswilligkeit verhindern zu können (Dauerauftrag von 1 Euro pro Monat). Jetzt kam die Ankündigung der Zwangsvollstreckung per Post an - obwohl Zahlungswilligkeit bestand.
Was kann ich gegen diese Vollstreckung nun unternehmen?

Danke schon mal für Antworten

DerFragende

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Da die GEZ super viel Post bekommt, werden die Deinen Antrag bestimmt noch nicht in der Hand gehabt haben. Die GEZ wird von der Gemeinde beigetrieben, Du kannst dort anrufen und sagen, dass Du einen Antrag gestellt hast und noch keine Antwort hast. Die werden das dann prüfen. Wobei 1 Euro im Monat nicht wirklich angemessen ist. Sollte der Vollstreckungsbeamte doch kommen, wird dieser mit Dir ein Protokoll aufnehmen. Es hat aber keinerlei Konsequenzen für Dich. Es ist nur, dass Du Deine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen musst, damit daraus dann ersichtlich ist, dass Du wirklich nichts hast. Dieses schickt er dann, samt dem Vollstreckungsersuchen, über seine Dienststelle, wieder an die GEZ und Du hast erstmal Ruhe. Es sei denn, bei Dir befinden sich gegenstände, die gepfändet werden können. Aber wenn Du sagst, Du hast nichts...

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"Clara26"

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#2
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Es sollte auch noch erwähnt werden, dass natürlich für diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch den Gerichtsvollzieher Gebühren anfallen, die grds. der Schuldner zu tragen hat!
Eine angebotene Ratenzahlung von 1 EUR schützt davor nicht. Abgesehen von der (wirklich inaktzeptablen) Höhe besteht für den Gläubiger ja keine Verpflichtung auf die Ratenzahlung einzugehen!

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#3
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Vollstreckungsosten von 10 euro bei ner Forderung von 80 Euro. Die sind fest, der Vollstreckungsbeamte bekommt da nichts mehr extra. Die 10 Euro sind die Gebühren der Vollstreckungsbehörde, also der Gemeinde.

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"Clara26"

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@derFragende: Ich hab mich fast totgelacht: Bei € 80,- Schulden plus Verzugszinsen und Mahngebühren wird die Schuld bei einer monatlichen Tilgung von € 1,- für ewig bestehen bleiben.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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