Zahlung an Gläubiger und Inkasso vornehmen?

15. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
hanseclou
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlung an Gläubiger und Inkasso vornehmen?

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Gläubiger und dem von ihm beauftragten Inkassobüro.

1. Es liegt eine berechtigte Hauptforderung für eine Zeitschriftenlieferung (Abo) vor. Eine ganze Zeit lang war ich der Meinung, dass diese unberechtigt sei und forderte den Gläubiger (PVZ) mehrfach auf mir einen rechtsgültigen Nachweis für seine Forderung zu senden. Gleichzeitig legte ich Widerspruch ein und widerrief vorsorglich den angeblichen Vertrag. Der Gläubiger weigerte sich seine Forderung zu beweisen und übergab den Fall zuerst an einen Anwalt, anschließend an ein Inkassobüro (Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH). Gleichzeitig erhielt ich vom Gläubiger ein Dokument indem er mir mitteilte, dass er meine Kündigung zum Juli 2015 annehme. Gekündigt hatte ich ihm aber gar nicht, sondern nur versucht vorsorglich zu widerrufen. Der Fall beschäftigt mich nun bereits seit 6 Monaten, wobei ich seit 4 Monaten weder auf Schreiben des Anwalts noch auf diverse Schreiben des Inkassobüros reagiert habe, weil ich dachte ich sei im Recht.
Nun aber änderte sich für mich der Sachverhalt, da mir ein Familienangehöriger ein verschollenes Schriftstück (Auftragsbestätigung) vorlegte, dass zufällig im Keller gefunden wurde.
Fazit: Die Forderung des Gläubigers ist berechtigt und ich habe den Fall selbst verschuldet.
Das letzte Schreiben vom Inkassobüro forderte mich auf die zu schuldende Summe inkl. weiterer Vorauszahlungen für das Abo sowie Inkassogebühren in 3 Ratenzahlungen zu tilgen, wobei die Frist für die erste Rate bereits verstrichen ist und somit laut Inkassobrief nur noch eine sofortige Überweisung der kompletten Summe möglich ist.

2. Aus einem älteren Beitrag (Link) habe ich erlesen, dass die Hauptforderung + Zinsen + Mahngebühren schleunigst an den Gläubiger überwiesen werden soll. Diese Überweisung habe ich zweckgebunden "Nur Hauptforderung + Zinsen + Mahngebühr" gestern Abend an den Gläubiger getätigt. Ebenso habe ich die fällige Vorauszahlung zweckgebunden an den Gläubiger überwiesen.

3. Aus dem gleichen Beitrag (link) geht hervor, dass ich das Inkasso gemäß §174 BGB um die Vorlage von Vollmachts- oder Abtretungsurkunde bitten soll. Dieses Schreiben werde ich heute als einfachen Brief absenden.

4. War dieses Vorgehen aus 2. und 3. bisher richtig und wie gehe nun weiter vor?
5. Ist das Inkassobüro weiter berechtigt Inkassokosten in Höhe von 0,9 RGV gegen mich geltend zu machen und muss ich diese zahlen?
6. Handelt es sich bei der scheinbaren "Kündigungsbestätigung" vom Gläubiger um eine einseitige, rechtsgültige Kündigung des Gläubigers oder muss ich hier noch eine eigene Kündigung an den Gläubiger senden?

Vielen Dank für eure Antworten.

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

4) Ja. Kann man so machen. Das nächste wäre nun, abzuwarten, was da so kommt.
5) Die Hauptforderung ist also berechtigt, du warst in Verzug. Ganz grundsätzlich ist die Inkassogebühr damit begründbar. Allerdings braucht so ein großer Laden wie die PVZ keine Hilfe eines Inkassobüros. In meinen Augen also nicht durchsetzbar.
6) Sie haben dein Schreiben ja falsch interpretiert. Wenn du kündigen willst, würde ich die Kündigungsbestätigung aufheben und das so hinnehmen.

P.S.: Die Zeitschriften hast du aber ständig erhalten, richtig? Auch bis heute noch, richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hanseclou
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo mepeisen,

vielen Dank erstmal. Bis November 2014 habe ich die Zeitschriften regelmäßig erhalten. Seit dem bin ich in Zahlungsverzug und seit dem kommt auch keine Zeitschrift mehr.

Zitat:
4) Ja. Kann man so machen. Das nächste wäre nun, abzuwarten, was da so kommt.

Dann warte ich erstmal ab ob die PVZ das Geld annimmt oder zurück auf mein Konto überweist und was das Inkassobüro schickt.

Zitat:
Allerdings braucht so ein großer Laden wie die PVZ keine Hilfe eines Inkassobüros. In meinen Augen also nicht durchsetzbar.

Das heißt aber, dass das Inkassobüro, dass laut deren Homepage Fälle auch vor Gericht vertritt, vermutlich versuchen wird die Ihnen entstandenen Kosten einzuklagen, oder? Ein Gerichtliches Verfahren wollte ich eigentlich vermeiden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Das heißt aber, dass das Inkassobüro, dass laut deren Homepage Fälle auch vor Gericht vertritt, vermutlich versuchen wird die Ihnen entstandenen Kosten einzuklagen, oder? Ein Gerichtliches Verfahren wollte ich eigentlich vermeiden.

Einbe Klage expl wg außergerichtlicher Inkassogebühren ist extrem wenig wahrscheinlich
Mir ist kein einziger Fall bisher beklannt geworden

Was konkred fordert das Inkassobüro an Gebühren ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hanseclou
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Inkasso fordert soweit ich das überblicken kann in Summe "nur" 48,60 EUR von mir.
Ich habe der der Einfachheit halber mal das letzte Dokument mit der Forderungsaufstellung hochgeladen.



Die Kosten sind meiner Ansicht nach wie folgt aufzuteilen:

Hauptforderung:
Zeitschriftenbestellung 16,60 EUR
+ Mahnspesen 7,91 EUR
+ Bankrücklastkosten 8,45 EUR
+ Zinsen 0,13 EUR
= Summe 34,09 EUR

Vorausgebühr, die nach der Hauptforderung entstanden sind und zur Lieferung weiterer Zeitschriften dienen: 83,00 EUR


Inkassogebühren
0,9 Inkassogeschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 40,50 EUR
+ Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 8,10 EUR
= Summe 48,60 EUR

Seht ihr das auch so oder habe ich da einen Denkfehler? Und ist die Inkassogebühr angemessen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Mahnspesen und Bankrücklastschriftkosten klingen für eine oder zwei Mahnungen und eine Rücklastschrift dann doch etwas überhöht.

Zitat:
Und ist die Inkassogebühr angemessen?

Angemessen wäre nur eine 0,3 Gebühr für ein Schreiben einfacher Art (ein Drittel also). Durchsetzbar aber noch lange nicht.

Die Frage ist allerdings, wieso dir keine Zeitschriften mehr geliefert werden und ob dir jemals wieder Zeitschriften geliefert werden. Wenn die dir die Lieferung der Zeitschriften verweigern, wieso soll dann 100% der Abogebühr eingefordert werden dürfen...

1x Hilfreiche Antwort

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