Zahlen obwohl kein Kunde!

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
honigimkopf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlen obwohl kein Kunde!

Seiler und K...Brocken!

Achtung diese Kanzlei treibt mit der Telekom ein ganz perfides Speil. Es werden willkürlich Terminbestätigungen verschickt. Man teilt der Telekom mit, dass man keinen termin mit der Telekom hat und kurz darauf folgt die rechnung der Telekom. Leider haben wir sie zum vereinbarten Termin nicht angetroffen. Im Anschluss folgt die Betrügerische Abzocke dieser Kanzlei. Da man zwar begründen kann das keine Terminvereinbahrung mit der Telekom vereinbart wurde wird dennoch gedroht und im Anschluss ein Mahnbescheid verschickt. Darin wird dann einfach behauptet das hier Fahrkosten angefallen seien die man zu tragen hat. Da man ja nur schwer beweisen kann das die Betrügerische Telekom mit ihrem Geschäftsmodel nicht da war wird es schwierig. Am Ende Urteilt ein Gericht auch noch zu gunsten der Telekom zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen, da man ja nicht ausschließen kann, dass die Telekom vielleicht doch da gewesen sei.

Hier handelt es sich eindeutig um Betrug und eine gängige Masche der Telekom und dieser Kanzlei. Hier muss man besonders hartnäckig sein und alle rechtlichen Register ziehen. (Leider) Gerechtigkeit gibt es ja in diesem Land leider nicht mehr.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Da man ja nur schwer beweisen kann das die Betrügerische Telekom mit ihrem Geschäftsmodel nicht da war wird es schwierig.

Muss man doch gar nicht. Die müssen überhaupt erst mal beweisen, dass es einen Vertrag gab und dass der die Erstattung irgendwelcher Fahrtkosten vorsieht.
Wenn es nie einen Termin gab, nie einen Vertrag aufgrund dessen es einen Termin gab, kann auch niemand jemals Fahrtkosten verlangen.

Mich würde mal interessieren, wieso das Gericht davon ausging, dass es sehr wohl einen Vertrag gab und auch eine Terminabsprache.

Zitat:
Gerechtigkeit gibt es ja in diesem Land leider nicht mehr.

Entweder man hat hier etwas Entscheidendes verschwiegen oder man hat sich nicht mit den entscheidenden Worten vor Gericht verteidigt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
honigimkopf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Irtum verschwiegen wurde hier nichts. Da man längere Zeit gar nicht anwesend war und man auch nicht reagieren konnte erging sogar ein Mahnbescheid. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Das ganze ging über Monate hin und her. Wobei ich mich selbst vertreten habe und keinen Anwalt eingeschalte habe, weil ich im Recht bin. Hat selbst das Gericht zumindest einer Zahlung der Fahrtkosten zugestimmt. Ich finde das ist auch Betrug. Nun soll ich auch noch Bearbeitungskosten zahlen. Ich frage mich, was ist mit meinen Kosten. Die werde ich jetzt in jedem Fall verrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Es gab also einen Vertrag mit dir, dass die Telekom irgendetwas vor Ort bei dir zu erledigen habe?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
honigimkopf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Irtum, es gab nie einen und es wird mit der Telekom auch nie einen Vertrag geben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Und dass es nie einen Vertrag mit der Telekom gab und auch nie einen Grund, jemals zu einem Termin vorbei zu schauen, das wurde vor Gericht erwähnt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
honigimkopf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mündlich, telefonisch und auch schriftlich. Am Ende hat es alles nichts gebracht. Selbst Zeugen die benannt wurden das es nie eine Geschäftsverbindung mit der Telekom gegeben hat, hat wohl niemanden interessiert. Unser Rechtssystem ist einfach für den A..... Ich habe jedenfalls kein Vertrauen mehr in diese Justiz.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Da fehlt dorch irgendwas entscheidendes. Das Gericht hätte niemals so geurteilt, wenn es keine Vertragsgrundlage für einen möglichen Telekom-Techniker-Besuch gegeben hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von honigimkopf):
Selbst Zeugen die benannt wurden das es nie eine Geschäftsverbindung mit der Telekom gegeben hat, hat wohl niemanden interessiert.


Wie kann jemand bezeugen, dass es nie eine Geschäftsverbindung zur Telekom gegeben hat?!?

-- Editiert von guyfromhamburg am 22.06.2018 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
honigimkopf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

für die letzten 10 jahre geht das sehr gut.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Na dann. Ab zur Polizei. Anzeige gegen den Anwalt wegen Prozessbetrugs, gegen die verantwortlichen Telekom-Mitarbeiter wegen Betruges und gegen den Richter/ die Richterin wegen Beihilfe. Wird man ja sehen, was dabei raus kommt.

Irgendeinen Anlass muss es ja gegeben haben, wenn das Gericht trotz der Schilderung, dass es nie einen Vertrag gab, jemanden zu einer Zahlung verurteilt.

Die Urteilsbegründung im Wortlaut würde mich da mal interessieren...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von honigimkopf):
für die letzten 10 jahre geht das sehr gut.


Geht es eben nicht. Wie soll jemand bezeugen, dass Sie nie einen Vertrag mit der Telekom geschlossen haben? Haben Sie seit 10 Jahren andauernd einen Zeugen an Ihrer Seite?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Man könnte ggf. bezeugen, dass der Anschluss "schon immer" bei einem anderen Anbieter war. Das wäre zumindest ein Indiz... Aber das heißt halt nicht zwangsläufig, dass es keinen Vertrag mit der Telekom gab.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Man könnte ggf. bezeugen, dass der Anschluss "schon immer" bei einem anderen Anbieter war.


Das ist relativ egal, denn auf einen Vertrag mit der Telekom kommt es bei einem Techniker nicht an.
Wenn man bei seinem "Dritt"anbieter eine Störung meldet, dessen Ursache "im Netz" liegt, kommt zwangsläufig ein Techniker der Telekom, da es deren Netz ist.

Da vom TE allerdings keine verwertbaren Hintergründe zu erfahren sind, ist eben alles nur im Bereich der Spekulation.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Das ist relativ egal, denn auf einen Vertrag mit der Telekom kommt es bei einem Techniker nicht an.

Naja, wenn es keinen vertrag gibt, kann der Techniker kommen, so oft er will. Bezahlen muss man ihn nicht.

Und wenn Dritte den beauftragen ohne Vollmacht, dann haben diese Dritte ihn zu bezahlen. Nicht der TE.

Aber ja, wir wissen die Hintergründe nicht. Wir wissen nicht, ob das eine Störung auf der letzten Meile war, ob der eigentliche Vertragspartner den beauftragt hatte und wie der Vertrag mit dem eigentlichen Anbieter ausschaut. Einseitig einfach so diktierte Termine (wenn es so war), muss der TE aber trotzdem nicht akzeptieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen