Widerspruch bei Mahnbescheid chancenlos?

10. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)
Widerspruch bei Mahnbescheid chancenlos?

hallo,
habe einen mahnbescheid bekommen und weiß jetzt nicht ob ich chancen hätte wenn ich dem widerspreche, oder ob dann noch mehr kosten auf mich zukommen.
es geht darum das ein steuerberater meine steuererklärung gemacht hat (kleinunternehmer ca 300eu umsatz im monat).
ausser das er nach einem halben jahr endlich mal die sachen fürs fa fertig hatte hab ich noch keine weiteren unterlagen zurück (also meine rechnungen, belege usw)..
da ich die sachen dringend brauche hab ich ihn gesagt das ich seine rechnung erst bezahle wenn ich meine unterlagen zurück habe (weil ich da nicht auch wieder nen halbes jahr hinterherlaufen will),..statt meine unterlagen kam jetzt 4 wochen später nen mahnbescheid vom amtsgericht :-( ,..
macht es sinn da jetzt zu widersprechen oder ist mein steuerberater eindeutig im recht!? ,..
ausserdem sehe ich auch nicht ein seine komplette forderung zu zahlen weil ich durch seine trödeligkeit verspätungsgebühr ans fa zahlen musste, die ich von seiner rechnung abziehen will

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26 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn nachweisbar ist, dass du alle Unterlagen rechtzeitig abgegeben hast und dass es nur sein Verschulden ist, dürftest du aus meiner Sicht durchaus zumindest die Verspätungsgebühr aufrechnen. Ob du wegen der "verweigerten" Rückgabe der Unterlagen von einem Zurückhaltungsrecht Gebrauch machen kannst? Normalerweise hat man für sowas sowieso immer Kopien.

Dem Mahnbescheid widersprechen ist schwierig, denn in der Sache war der Steuerberater tätig und er darf dafür eine Rechnung stellen. So sie denn inhaltlich richtig ist.
Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst und es vor Gericht geht, kannst du durchaus deine ganzen Einwände vorbringen. Wenn du dann aber verlierst, wird es teurer als das Mahnverfahren.

Hast du denn den Steuerberater nachweisbar in Verzug gesetzt? Sowohl was die Erstattung der von ihm wohl verschuldeten Verspätung und was die Rückgabe der Unterlagen anbetrifft?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 11.02.2013 01:14

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
kleinunternehmer ca 300eu umsatz im monat
'Unternehmer' ist aber ein großes Wort .... :)
Eine Abgabe der Steuererklärung nach 6 Monaten - im gewerblichen Bereich - ist extrem schenll. Normalerweise wird so was gerne mal 24 Monate hinausgezögert.
Es sollte mich (sehr!) wundern, wenn ein Widerspruch in diesem Fal Erfolg haben sollte ...
Die Leistung in Empfang nehmen und dann nicht zahlen wollen - ist ja ganz neu ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die Leistung in Empfang nehmen und dann nicht zahlen wollen - ist ja ganz neu

Das ist nicht neu, das nennt sich Aufrechnung oder Zurückhaltung. Beides ist im BGB verankert.

Aber in der Inkasso-Schule bekommt man sowas ja nicht beigebracht.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
hab ich noch keine weiteren unterlagen zurück (also meine rechnungen, belege usw)..

Und die liegen vermutlich im Finanzamt. Also kein Grund zur Zurückbehaltung des Honorares. Mein Unterlagen liegen auch noch dort, die saftige Steuerberaterrechnung musste ich auch schon vor 6 Wochen bezahlen.
Steuerberater sind wie Rechtsanwälte sehr geschickt im Geldeintreiben. Da sollte man aufpassen bei solchen Berufsgruppen.

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#5
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

ich habe aber leider gutes recht zur annahme wenn ich das geld bezahle das ich meine unterlagen eben "nicht" so einfach zurückbekomme,...
hintergrund ist das der steuerberater aus der familie kommt und wir uns schon zerstritten hatten weil er erst ein auf mutter theresa tut und dann stolz ne rechnung über 200euro präsentiert (meiner meinung nach hätte er vorher was von dem honorrar sagen können, dann hätte ich ihn gleich nen vogel gezeigt und wäre wieder abgezischt, weil es bei uns in der familie standard ist das man sich gegenseitig hilft (oder es wenigstens vorher sagt wenn man es nicht umsonst macht) ,.. und nach all dem ärger wird er mir jetzt zusätzlich zu dem mahnbescheid noch eins reinwürgen wollen und die unterlagen nicht freiwillig rausrücken,..traurig aber wahr das ganze :-(

,..ps.: die unterlagen liegen bei ihm zuhause,..hat er mir selber so gesagt

-- Editiert chris33444 am 11.02.2013 21:30

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du nun also dem ganzen widersprichst, dann gleichzeitig schriftlich (Einschreiben+Rückschein, denn persönliche Gespräche bringen nichts vor Gericht) klar stellen, wie du die Sache siehst.
Klar stellen, wieso du widersprichst, dass du a) aufrechnung mit den verzögerungsgebühren begehrst und b) das zurückhälst, bis er alle Unterlagen ausgehändigt hat. Beziehe dich evtl. auch vorherige mündliche Aufforderungen.

Das ist wichtig, dass du vor Gericht nachweisen kannst, ihn in Verzug gesetzt zu haben.

Ob du dann Recht bekommst, es also ok ist, auch in der Höhe, das Geld zurückzuhalten und die Verspätungsgebühr anzurechnen, das weiss ich nicht. Ich hatte selbst noch nie solche Probleme mit meiner Steuerfachfrau. die arbeitet sauber, präzise und schnell.

Du solltest dich meiner Ansicht nach nicht auf das Niveau begeben, dass er als Familienmitglied das eigentlich hätte kostenlos machen sollen. Schwieriges Terrain. Das kann man vorbringen, wenn er vor Gericht zieht und sehen wie der Richter dann entscheidet.



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-- Editiert mepeisen am 12.02.2013 08:38

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Das ist nicht neu, das nennt sich Aufrechnung oder Zurückhaltung. Beides ist im BGB verankert.
Ja klar, gilt aber für Beide ... !? :)
Da ich weder beim, noch für's Inkasso arbeite, kenne ich die Gepflogenheiten der 'Inkassoschule' leider nicht. Schön, dass wir da in Ihnen einen 'Fachmann' haben. :)

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ja klar, gilt aber für Beide ... !?


Diese Frage müsste dann im Zweifel der Richter beantworten, der vom Steuerberater per Klage angerufen wird und der dann beurteilt, ob es rechtmäßig war, erst einmal nicht zu zahlen. Kann ich tatsächlich nicht sagen, alleine schon weil ich nicht buerteilen kann und will, wieviel so ein Zurückhaltungsrecht Wert ist. Wenn es nur 50 € Wert ist, bleibt ein restbetrag, den man im jeden fall zahlen müsste. Bei so imaginären Sachen wie "Herausgabe der Unterlagen" ist das etwas schwierig.

quote:
Schön, dass wir da in Ihnen einen 'Fachmann' haben.


Ganz meinerseits...

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#9
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

hmmm,..also wie wie ich das jetzt rauserlesen habe ist es wohl das schlauste für mich die rechnung plus mahnbescheid kosten zu überweisen!? :-( ,.. weil die chance einfach zu groß ist bei einer eventuellen verhandlung zu verlieren und ich dadurch noch mehr kosten habe!? :-( ,...

wenn ich jetzt das geld überweise,... wie komme ich dann jemals an meine unterlagen?,..würde ihn einfach 6euro versandgebühr überweisen mit der bitte mir die sachen zu schicken, und wenn er es nicht tut?,..was dann?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sie setzen ihn nachweisbar eine Frist, Ihnen sowohl nachvollziehbar zu begründen, warum es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kam und wieso das in einer Strafzahlung mündete als auch zur Hrausgabe der vollständigen Unterlagen. Wenn er sich nicht dran hält, ziehen Sie vor Gericht.

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#11
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

also jetzt die frist setzen, aber die ursprüngliche trotzdem bezahlen oder nicht?,.hab einfach hammer angst wenn die sache vor gericht landet, das ich dann tausend euro oder nochmehr loswerde :-(

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#12
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

niemand mehr nen tipp?,.. hab jetzt nur noch ein paar tage zeit,...spätestens dienstag muss ich auf den mahnbescheifd antworten (oder halt auch nicht) :-(

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du kein Interesse hast, in irgendeiner Form vor Gericht zu landen, bezahlst du. Deine eigenen Beträge wirst du kaum durchgesetzt bekommen, wenn du nicht vor Gericht gehst. So würde ich das einschätzen.
Wenn du überzeugt bist, Recht zu bekommen, widersprichst du und versuchst es vor gericht.

Die Entscheidung liegt bei dir. Wie das vor Gericht ausgeht, kann dir keiner sagen.

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#14
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

hallo nochmal,..
danke erstmal für die vielen antworten,..
um weiteren ärger aus dem weg zu gehen habe ich jetzt die gesamtsumme aus dem mahnbescheid plus 10euro für den rückversand meiner unterlagen überwiesen.
nur wie gehe ich jetzt weiter vor?
kann ich dem steuerberater jetzt schreiben das ich ihn 10euro versandkosten überwiesen habe und bitte meine unterlagen innerhalb von 14 tagen zugesand haben möchte!?
und was ist mit den 25euro doe ich ans FA zahlen musste weil der Herr steuerberater die zeit versäumt hat? hab ich da noch ne chance diese 25euro von ihn erstattet zu bekommen!? ,..also mich würden diese 25euro jetzt nicht arm machen,..aber nach allem was da so abgelaufen ist will ich ihn ungern geld schenken

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
kann ich dem steuerberater jetzt schreiben das ich ihn 10euro versandkosten überwiesen habe und bitte meine unterlagen innerhalb von 14 tagen zugesand haben möchte!?

Natürlich kannst du das schreiben und streng genommen musst du das auch. Wenn er das nicht aushändigt, musst du ja nachweisen, ihn einen Termin genannt zu haben und ihn in Verzug gesetzt zu haben.

quote:
hab ich da noch ne chance diese 25euro von ihn erstattet zu bekommen!?

Garantieren kann dir das keiner.

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#16
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

kann ich das ganze per einschreiben machen oder würde eine email ausreichen?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn er später behauptet, dass die eMail nie eingetroffen ist... Dann wäre ein Einschreiben besser gewesen. Ansonsten würde eine eMail ausreichen.

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#18
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

hi,..
muss das thema leider nochmal hochholen,.. ich hatte dem herrn steuerberater ja vor ca 5 wochen eine email geschickt mit der bitte mir die sachen zurück zu schicken,..wie zu erwarten hat er dieses bis heute nicht getan,.. also muss ich das ganze wohl jetzt doch per einschreiben machen müssen :-( ,..
gibt es irgendwo mustertexte für sowas? weiß nämlich nicht wie genau ich das ganze formulieren soll damit es vernünftig ausschaut und ich dann auch ezwas verwertbares in der hand habe falls er auch auf das einschreiben nicht reagiert

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

niemand einen tipp? :-(

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zum Beispiel:

quote:

Hiermit fordere ich Sie auf, sämtliche Unterlagen innerhalb von 7 Tagen zurückzuschicken. Vollständig.

Bei Weigerung werde ich das Aushändigen sämtlicher Unterlagen umgehend einklagen und ggf. per Gerichtsvollzieher im Büro die Unterlagen beschlagnahmen lassen.



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

,..und nochmal hochgeholt das Thema :-( .
Also ich habe dem Herren am 29.04.2013 folgenen Brief per Einschreiben geschickt.

Sehr geehrter Herr .....
Ich fordere Sie nun Letztmalig auf mir meine vollständigen Unterlagen bis zum 15.05.2013 zurückzusenden.
Zehn Euro für den Versand habe ich Ihnen ja bereits Überwiesen.
Bei Weigerung werde ich das Aushändigen sämtlicher Unterlagen umgehend einklagen und ggf. per Gerichtsvollzieher im Büro die Unterlagen beschlagnahmen lassen.
Mit freundlichen grüßen
...

Der besagte Herr hat mein Einschreiben am 02.05.2013 persönlich angenommen (konnte ich ja online einsehen und den Beleg ausdrucken.

Bis heute habe ich meine Unterlagen immer noch nicht zurück.
Wie gehe ich jetzt weiter vor? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder kann ich die Sachen auch selbst einklagen?

Ausserdem habe ich irgendwie angst das der Herr die Sache so hindreht das ich hinterher auf den Kosten sitzen bleibe :-(.
Weil ansonsten habe ich keine Erklärung dafür warum er mir die sachen nicht einfach schickt!?

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39833x hilfreich)

quote:
Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder kann ich die Sachen auch selbst einklagen?

Selbstverständlich kannst Du das auch selbst einklagen.
Je besser deine juristische Ausbildung und Erfahrung ist, desto höher sind Deine Chancen zu gewinnen.



Ansonsten wäre tatsächlich ein Anwalt anzuraten. Kostet zwar Geld, aber nicht so viel wie ein verlorenen Prozess wegen juristischer Fehler.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#23
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

ich habe absolut null juristische erfahrung oder ausbildung,..ich will einfach nur meine unterlagen zurück,..kann doch nicht sein das ich jetzt dafür nen anwalt einschalten muss den ich selber bezahle!?!?

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du obsiegst, bezahlt die Gegenseite den Anwalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Es geht ja anscheinend nur noch um die Herausgabe deiner Buchführungsunterlagen (habe den Thread nur überflogen). Da könntest du auch erst einmal eine Beschwerde an die Steuerberaterkammer schreiben, in deren Bezirk der Herr Steuerberater werkelt.

Die grundlose Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen dürfte eine Verletzung der Berufspflichten darstellen, die von der Steuerberaterkammer durchaus geahndet werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

ja, es geht nur noch um die herausgabe der Unterlagen.
Steuerberaterkammer hab ich mal angeschrieben

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1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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