Widerspruch Mahnbescheid

25. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kathinka80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Widerspruch Mahnbescheid

Hallo,
ich habe eine Rechnung erst nach der 2. Mahnung bezahlt. 2 Tage nach der Überweisung kam ein Schreiben vom Anwalt. Dannach noch 2 weitere Anwaltsschreiben. Die Rechnung betrug 250 Euro die ich zzgl. Mahngebühr bezahlt habe. Der Anwalt will 45 Euro haben und hat mir jetzt einen Mahnbescheid vom Gericht geschickt.
Kann mir jemand sagen, wie teuer die Sache ungefähr für mich wird, wenn ich Widerspruch einlege und die Sache evtl. vor Gericht geht? Auf dem Mahnbescheid steht ich solle die 250 Euro der zu spät gezahlten Rechnung + Anwaltskosten zahlen. Irgendwas stimmt doch da nicht?
Danke für eure Hilfe!!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich habe eine Rechnung erst nach der 2. Mahnung bezahlt.

An wen würde überwiesen und was wurde im Verwendungszweck geschrieben?

quote:
Die Rechnung betrug 250 Euro die ich zzgl. Mahngebühr bezahlt habe.


Wie hoch war diese Mahngebühr?

quote:
Der Anwalt will 45 Euro haben und hat mir jetzt einen Mahnbescheid vom Gericht geschickt.

Wieviel Zeit verging zwischen der Antragsstellung des Mahnbescheids und der Zahlung?

quote:
Kann mir jemand sagen, wie teuer die Sache ungefähr für mich wird, wenn ich Widerspruch einlege und die Sache evtl. vor Gericht geht?

Sie sollten in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Hier scheint wohl der Anwalt noch nicht mitbekommen zu haben, dass die Hauptforderung bezahlt wurde.


quote:
Auf dem Mahnbescheid steht ich solle die 250 Euro der zu spät gezahlten Rechnung + Anwaltskosten zahlen. Irgendwas stimmt doch da nicht?

Deshalb unbedingt Widerspruch einlegen.

Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird der Anwalt bei einer Forderung von EUR 250 + EUR 45 höchstens seine EUR 45 zugesprochen bekommen, d.h. Sie zahlen 18% der Verfahrenskosten und der Anwalt 82%.
Der Anwalt zahlt also kräftig drauf.

Tip:
Gegen Mahnbescheid Komplettwiderspruch einlegen!
Mit Anwalt NICHT kommunizieren!!! (auch nicht sagen, dass die Hauptforderung bereits bezahlt wurde -> taktisch klug).
Sollte eine Klageschrift eintrudeln, in jedem Fall schriftlich beim Gericht beantragen, die Klage abzuweisen, da Hauptforderung gezahlt wurde (Zahlungsbeleg bzw. Kopie vom Kontoauszug mit dazulegen)



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#2
 Von 
Kathinka80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort!
Die 2. Mahnung auf die ungezahlte Rechnung kam im Oktober. Bezahlt habe ich 3 Wochen später inkl. 12 Euro Mahngebühr. 3 Tage später kam das erste Schreiben vom Anwalt der auf seine 45 Euro pochte. Dann schrieb der Anwalt, das ich zwar die Hauptforderung gezahlt hätte, aber nicht seine 45 Euro. Ende November drohte der Anwalt dann mit dem Gericht und gestern kam der Mahnbescheid. Der Anwalt scheint zu wissen, das die Hauptforderung beglichen ist, will aber jetzt über Gericht seine 45 Euro. Wenn ich einen Widerspruch einlege, der Anwalt bekommt Recht, muss ich dann evtl. nicht nur 45 Euro sondern noch Gerichtskosten (100, 200... Euro) zusätzlich zahlen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Nochmal gefragt: Hast du schon Inkassogebühren gezahlt mit dem 250? Wenn ja, wie hoch waren die Inkassogebühren?

Hintergrund der Fragen: Der Forderungsinhaber kann keinesfalls zweifach Gebühren für das Inkassounternehmen und für einen Rechtsanwalt verlangen. Dann hätte der Forderungsinhaber zwecks Mimierung der Kosten sofort einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kathinka80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, ich habe keine Inkassogebühren gezahlt. Ich habe die normalen Mahngebühren, die auf der 2. Mahnung mit drauf waren gezahlt. Dann kam der Anwalt. Meine Überweisung und das 1. Schreiben vom Anwalt haben sich überschnitten. Daher will der Anwalt auch seine Gebühr haben.

Was mich am meisten interessiert, wie teuer kann die Sache für mich noch werden, wenn trotzt Widerspruch gegen den Mahnbescheid der Anwalt nicht locker lässt. Kommt es dann wegen 45 Euro zu einem Gerichtsverfahren?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Frage ist ob Du im Verzug bist !
Anwaltsgebühren wären im Verzugsfall im gegensatz zu Inkassogebühren durchsetzungsfähig !
Ein Inkassobüro war ja lt Posting nicht zwischengeschoben
Fordert der RA im MB immer noch die überwiesenen 250 ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 25.01.2012 23:00

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Auf dem Mahnbescheid steht ich solle die 250 Euro der zu spät gezahlten Rechnung + Anwaltskosten zahlen


Können Sie sich bitte klar und deutlich ausdrücken!!!
Es macht einen Riesenunterschied, ob die EUR 250 im Mahnbescheid mitstehen oder nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kathinka80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Also auf dem Mahnbescheid steht folgendes:
Kosten nach dem Wert der Hauptforderung: 215,50 Euro
Gerichtskosten: 23,00 Euro
Rechtsanwatlskosten: 8,75 Eruo
Auslagen...
Gesammt: 39,36 Euro

auf der Seite danneben steht folgendes
Der Antragsteller macht folgenden Ansrpruch geltend:
1. Hauptforderung: 215,50 Euro
2. Kosten wie NEbenstehend: 39,36 euro
3. Nebenforderung (Anwaltsverg. für vorgerichtl. Tätigkeit): 46,41 Euro - aus mitgeteiltem vorgerichtlichem streitwert von 215,50 Euro
4. Zinsen... 7,20 Euro
SUMME: 308,47 Euro

dann folgender Satz_
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei

Grosse Frage jetzt: die 215,50 sind schon lange gezahlt. Was soll der Mahnbescheid jetzt sagen, wie teuer kann es für mich werden, wenn ich Widerspruch einlege???

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



quote:
2 Tage nach der Überweisung kam ein Schreiben vom Anwalt. Dannach noch 2 weitere Anwaltsschreiben. Die Rechnung betrug 250 Euro die ich zzgl. Mahngebühr bezahlt habe.


Anscheinend ist die Kommunikation zwischen Auftraggeber und RA nicht unbedingt vorbildlich
Das Einzige was durchsetzungsfähig wäre - falls Du im Verzug warst - sind die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren !
Die Kosten für den MB sind m.m hinfällig

Ich würde dem MB vollumfänglich widersprechen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kathinka80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi, danke für die Antworten!

Da ich ja nach der zweiten Mahnung (?) im Verzug war ist der Mahnbescheid also rechtens und ich muss die Anwaltskosten übernehmen. Es scheint so, als hätte der Anwalt einen Tag später mir geschrieben als ich das Geld für die Hauptforderung überwiesen habe. Also war das Einschalten des Anwalts wohl ok.

Was mich nur sehr interessiert, wie teuer kann die ganze Sache für mich noch werden, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche? Kommt es dann erst zu einem Gerichtsverfahren (Kosten?) oder direkt zur Vollstreckung?

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