Hallo an alle!
Ich habe am 28.12.17 einen Mahnbescheid
erhalten. Da ich noch ein paar Unterlagen dazu bekommen und prüfen musste, habe ich erst am 08.01.18 jeweils per Einwurfeinschreiben den Widerspruch ans Amtsgericht an den Gläubiger eine Aufforderung zum Nachweis des Anspruchs geschickt.
Drei Tage Laufzeit für ein Einschreiben erschien mir genug.
Soeben habe ich aber mit Erschrecken festgestellt, dass laut Sendungsverfolgung beide Einschreiben erst "in Zustellung" sind.
Macht es Sinn den Widerspruch heute noch an das Amtsgericht zu faxen?
Gruß
Shihaya
Widerspruch Mahnbescheid - Einschreiben kommt nicht rechtzeitig an
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Sendungsverfolgung eines E-Einschreibens kann gerne mal nicht aktuell sein.
Hat man eine Kopie des ausgefüllten Vordrucks? Dann ab aufs Fax.
Ansonsten würde in verspätet eingehender Widerspruch ohnehin als Einspruch gegen den VB gewertet. Der aber auch erst mal beantragt werden müsste. Es ist also unterm Strich nicht so schrecklich, wenn es ein zwei Tage verspätet beim Gericht ankommt. Wenn du aber ein Fax hast, dann kannst du es auch heute noch per Fax schicken.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMacht es Sinn den Widerspruch heute noch an das Amtsgericht zu faxen? :
Ja, unbedingt, denn damit ist die Schriftform gewahrt!
Es geht auch formlos, solange klar ist gegen was Sie Widerspruch einlegen (Antragsteller, Antragsgegner, Mahngericht, Geschäftsnummer, Widerspruch, Ort, Datum, Unterschrift).
Sendebericht mit Abbildung der ersten Seite aufbewahren.
Der Widerspruch gilt solange als fristgerecht, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht erlassen worden ist (danach wird er als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet).
PS: Auch Einschreiben können verschwinden, daher ggf. nächste Nachforschung beauftragen (Versicherungssumme: 20.- €).
Nach heutigem Status wurde das Einschreiben ans Amtsgericht schon am 09.01.18 ausgeliefert - das andere ist immer noch in Zustellung. Zum Glück ist das wichtigere also rechtzeitig angekommen.
Ein Hoch auf die Deutsche Post und die Aktualität ihrer Informationen bei der Sendungsverfolgung.
Setzen! Sechs!
Gruß
Shihaya
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten