Widerspruch Mahnbescheid - Einschreiben kommt nicht rechtzeitig an

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Widerspruch Mahnbescheid - Einschreiben kommt nicht rechtzeitig an

Hallo an alle!

Ich habe am 28.12.17 einen Mahnbescheid erhalten. Da ich noch ein paar Unterlagen dazu bekommen und prüfen musste, habe ich erst am 08.01.18 jeweils per Einwurfeinschreiben den Widerspruch ans Amtsgericht an den Gläubiger eine Aufforderung zum Nachweis des Anspruchs geschickt.
Drei Tage Laufzeit für ein Einschreiben erschien mir genug.
Soeben habe ich aber mit Erschrecken festgestellt, dass laut Sendungsverfolgung beide Einschreiben erst "in Zustellung" sind.

Macht es Sinn den Widerspruch heute noch an das Amtsgericht zu faxen?

Gruß

Shihaya

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Sendungsverfolgung eines E-Einschreibens kann gerne mal nicht aktuell sein.

Hat man eine Kopie des ausgefüllten Vordrucks? Dann ab aufs Fax.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ansonsten würde in verspätet eingehender Widerspruch ohnehin als Einspruch gegen den VB gewertet. Der aber auch erst mal beantragt werden müsste. Es ist also unterm Strich nicht so schrecklich, wenn es ein zwei Tage verspätet beim Gericht ankommt. Wenn du aber ein Fax hast, dann kannst du es auch heute noch per Fax schicken.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Macht es Sinn den Widerspruch heute noch an das Amtsgericht zu faxen?


Ja, unbedingt, denn damit ist die Schriftform gewahrt!

Es geht auch formlos, solange klar ist gegen was Sie Widerspruch einlegen (Antragsteller, Antragsgegner, Mahngericht, Geschäftsnummer, Widerspruch, Ort, Datum, Unterschrift).

Sendebericht mit Abbildung der ersten Seite aufbewahren.

Der Widerspruch gilt solange als fristgerecht, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht erlassen worden ist (danach wird er als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet).

PS: Auch Einschreiben können verschwinden, daher ggf. nächste Nachforschung beauftragen (Versicherungssumme: 20.- €).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Nach heutigem Status wurde das Einschreiben ans Amtsgericht schon am 09.01.18 ausgeliefert - das andere ist immer noch in Zustellung. Zum Glück ist das wichtigere also rechtzeitig angekommen. :)

Ein Hoch auf die Deutsche Post und die Aktualität ihrer Informationen bei der Sendungsverfolgung. :crazy:

Setzen! Sechs!

Gruß

Shihaya

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