Folgendes Szenario:
Ein Bekannter bekommt ein Schreiben vom Anwalt, mit Zahlungsaufforderung und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens .Seine Ex Freundin will den Kaufbetrag haben, den er für eine Konzertkarte bezahlte, die sie zum Geburtstag bekam , ( nur ein Gutschein!) der Geburtstag war im Januar, das Konzert im September des Jahres.. im Mai trennten sich die Beiden..
Sie hat m.E. keinen Anspruch auf das Geschenk, da es in der Zukunft lag und nicht nach §518 BGB
beglaubigt ist... und sie sich mittlerweile getrennt hatten, Das Konzert ist lange vorbei, sie hat nie Anstalten gemacht die Karte zu erhalten..
Wenn mein Bekannter sich nun via Rechtsanwalt gegen die Forderung
wehren muss, muss er dann die Kosten tragen ?
Wer zahlt den Anwalt ?
8. Januar 2017
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Frage vom 8. Januar 2017 | 16:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt den Anwalt ?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2017 | 17:17
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatWenn mein Bekannter sich nun via Rechtsanwalt gegen die Forderung wehren muss, muss er dann die Kosten tragen ? :
Solange er sich nur außergerichtlich vertreten lässt, muss er seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen.
Landet es vor Gericht und er bekommt Recht, zahl normalerweise die Gegenseite den eigenen Anwalt. Verliert er vor Gericht, wird er dann wahrscheinlich die Gerichtskosten und beide Rechtsanwälte bezahlen dürfen.
Mich würde mal interessieren, wie der Anwalt dieser Ex-Freundin den Anspruch begründet.
#2
Antwort vom 8. Januar 2017 | 17:30
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Anwaltlich wehren muss man sich erst wenn Klage eingereicht wird. Derzeit besteht die Gefahr, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.
Die Begründung würde mich auch mal interessieren
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