Weight Watchers Probe Abo Klappte nicht, muss ich zahlen?

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Weight Watchers Probe Abo Klappte nicht, muss ich zahlen?

Ich machte ein Probe Abo bei Weight Watchers, die Zugangsdaten kahmen per Email, allerdings funktionierte der Zugang nicht, Immer wenn ich mich einloggte wurde ich sofort wieder ausgeloggt. Ich kontaktierte den Support, allerdings wurde mein Problem nicht behoben, also Kündigte ich, nach endlosen Versuchen den zugang zu nutzen das Abo nach 1,5 Monaten. Nun kam ein Inkasso Brief mit einer Rechnung von Weight Watchers, ich solle den Monatsbeitrag zahlen. Ich wiedersprach nachweislich der Forderung, da ich keine Leitung erhalten hatte, das Inkasso besteht jedoch auf die Forderung + Um kosten.
Wie ist hier die Rechtslage ?
Ist der Anbieter nicht in der Beweispflicht ?



-- Editiert von 91Darween91 am 24.06.2018 17:35

-- Editiert von 91Darween91 am 24.06.2018 17:39

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Es kahm auch keine Rechnug oder eine Mahnung




-- Editiert von 91Darween91 am 24.06.2018 17:40

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120084 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
Ich kontaktierte den Support, allerdings wurde mein Problem nicht behoben

Zitat (von 91Darween91):
also Kündigte ich,

Dieses kann man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Druch die Email mit der Reklamation und der Künndigung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120084 Beiträge, 39829x hilfreich)

Das man eine Mail unter "gesendet" stehen hat, ist kein Beweis für den Zugang. Das beweist noch nicht mal das absenden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Und jetzt ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast Bestätigungen vom Support bekommen, dass da was kaputt ist?

Was genau hat das Inkasso denn geantwortet und wie hat es begründet, dass du trotzdem zahlen sollst?

-- Editiert von mepeisen am 24.06.2018 19:47

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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