Wehnert & Kollegen

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Wehnert & Kollegen

Ein Hallo an alle Forenmitglieder!

Ich bin neu und habe natürlich ein (eigentlich mehrere) Problem(e).
Am Freitag lag im Briefkasten meines im Februar im Ausland verstorbenen Vaters ein Brief von einer Gerichtsvollzieherin aus dem Wohnbezirk. Darin stand, das eine Foderung der DELTA Inkasso GmbH vertreten durch RAé Wehnert und Kollegen eine Foderung gegen meinen Vater besteht. Da ich nicht wusste um was es geht habe ich heute dort angerufen. Die sehr nette Gerichtsvollzieherin erzählte mir das es angeblich um eine Foderung aus einer Warenlieferung vom 29.10.1994 geht für die 1996 wohl ein Titel erwirkt wurde. Da ich keinerlei Unterlagen darüber finden konnte, habe ich nachdem ich nach den RAé gegoogelt habe und schon einiges Böses gelesen habe, dort angerufen. Ich hing lange in der Warteschleife bis endlich sich jemand mir und dem Problem zuwandt. Ich erklärte HÖFLICH wer ich sei und das ich gerne weitere Informationen hätte, um mir ein Bild machen zu könnne. Die Frau war so was von unhöflich, sie sagte ich solle erst mal eine Sterbeurkunde beibringen, worauf in ich ihr schilderte, das mein Vater im Ausland verstorben sei und ich selbst dort war um die Bestattung zu regeln und alle benötigten Unterlagen der Botschaft zur Verfügung stellte , die dies jetzt übersetzt und beglaubigt und mir zuschickt, das geht aber eben nicht von heute auf morgen. Darauf hin sagte die Dame sie gebe mir keinerlei Informationen, da sie sich nicht strafbar machen möchte und legte den Höher auf! Da ich aber nur noch bis Freitag Zeit habe das ERBE ggfs. auszuschlagen, werde ich es nicht schaffen, bis dahin noch Info´s zu bekommen. Die Gerichtsvollzieherin sagte, das sie das erste mal in diesem Fall beauftragt sei und das nach 15 Jahren. Kann es sein, das die Forderung verwirkt ist. Wem kann ich schreiben , um mich dagegen zu wehren. Kann man auch eine Beschwerde loswerden, was diese RAé anbelangt ????

Danke für Hilfe :-)



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20 Antworten
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#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
hoffe das hilft erstmal weiter:

§ 1944 Ausschlagungsfrist
(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.
[color=red](3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.[/color].

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#2
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Dir, mein Dad ist leider im Urlaub verstorben, eben ohne festen Wohnsitz und ich war zum Zeitpunkt als ich es erfuhr in Deutschland....das ich jetzt aber erstmal im Ausland war für mehr als zwei Wochen um die Bestattung zu tätigen, und mir diese Zeit jetzt fehlt für "Ermittlungen" interessiert leider keinen beim Nachlassgericht :-( :-( :-(

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#3
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

So, jetzt habe ich eine Forderungsaufstellung....

lt. Vollstreckungsbescheid des AG Stuttgart vom 21.02.1996 seit dem ist bis zum 02.02.2010 anscheinend nichts mehr passiert.....

kann ich da jetzt gegen vorgehen ? Ist die Forderung verwirkt ?
Haupschuld 369,02 Euro bw. 721, 75 DM - inzwischen aufgesummt auf 1376,09 Euro.....

wie kann ich weiter vorgehen ?????

Kann ich verlangen das die mir Unterlagen vorweisen, irgendwo muss mein Dad doch dann mal eine Unterschrift geleistet haben, sofern alles rechtens sein sollte , wie soll ich als zur Zeit noch vorläufiger Erbe das Gegenteil beweisen ? Oder Sind die Gläubiger jetzt in der Beweisspflicht ????

Habt ihr noch Rat für mich ????

DANKE!

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#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Ist die Forderung verwirkt ?
Haupschuld 369,02 Euro bw. 721, 75 DM - inzwischen aufgesummt auf 1376,09 Euro....

Definiere mal aufgesummt ?

Theoretisch zählt nur die Summe aus VB + die Zinsen für die letzten 3 Jahre !

Man könnte versuchen auf Verwirkung zu setzen !
Aber (falls du das Erbe antreten willst)
würde ich einen Vergleich mit 20-30% als Einmalzahlung aus der berechtigten Forderung einmalig anbieten ? (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)

lg actrostom



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#5
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Im VB steht:
I. Hauptforderung gem.
Warenlieferung vom 29.10.1994 721,75 DM
II.Kosten wie nebenstehend
(kann ich aber wegen der Fax
qualität leider nicht lesen) 190,30 DM
III.Nebenforderunden -Mahnkosten- 30,00 DM
IV.Zinsen
vom Antragssteller ausgerechnet
15,000% Jahreszinsen aus
721,75 DM vom 28.12.95-19.01.96 116,98 DM
laufende vom Gericht ausgerechnete
Zinsen, 15,000% aus 721,75 seit dem 20.01.96 6,62 DM

Summe 1065,65 DM

Die Forderungsaufstellung zum 02.02.2010
weist jetzt eine Forderung von 1376,09 EUR

20-30% der Hauptschuld meinst Du ?
Oder der Gesamtforderung von nun 1376,09 Euro ?

Und einfach schriftlich anbieten ??

DANKE für Antwort!

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#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Summe 1065,65 DM


Selbst wenn sie wollten könnten sie maximal noch die Zinsen der letzten 3 Jahre fordern!

macht dann bei (unrealistischen) 15% aus 721,75 DM= ca 1050 € + ca 340
ungefähr 1400 jetzt auf Euro ca 720 die höchstens rechtmässig eingefordert werden dürften.
Davon 20-30% wären 145 - 220 Euro !
Das einmalig als einmalzahlung zum Vergleich anbieten !
Ohne Anerkennung einer Schuld!

lg



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#7
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Cool so oder so ähnlich habe ich mir das maximal vorgestellt.....DANKE!!!!

Kann ich denn trotzdem vorher darauf beharren, das die mir was aushändigen um nachzuvollziehen, was damals angeblich bestellt wurde ?????

Mein Vater hatte schon damals einen SCHUFA Eintrag und ich kann mich aus Kindertagen daran erinnern, das er im Versandhaus nichts bestellen konnte....

ist doch irgendwie komisch......

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#8
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Kann ich denn trotzdem vorher darauf beharren, das die mir was aushändigen um nachzuvollziehen, was damals angeblich bestellt wurde ?????

Mein Vater hatte schon damals einen SCHUFA Eintrag und ich kann mich aus Kindertagen daran erinnern, das er im Versandhaus nichts bestellen konnte....


Was damals bestellt wurde ist vermutlich im VB nicht ersichtlich!
Und wenn wirklich nix bestellt wurde hätte man vor 14 Jahren dagegen vorgehen sollen!
Tut mir leid .

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#9
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Richtig, das ist nicht ersichtlich....irgendwelche Warenlieferung.....hatte gestern noch mal beim Delta Inkasso angerufen , die meinen das hätte jetzt UVG übernommen......die wiederum murmelte ies sei eine Forderung aus einer vermutlichen Münzbestellung....

Leider ist mein Vater da ja damals anscheinend nicht gegen an gegangen...nun stehe ich da, als potenzieller Erbe.....

:augenroll:

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#10
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

So, jetzt habe ich (direkt an mich adressiert) Post bekommen von Wehnert und Kollegen in der Sache Delta - Inkasso gegen meinen verstorbenen Dad.

Sehr geehrte Frau....

unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zeigen wir an, dass wir o.g. Gläubiger vertreten.

Wir sind beauftragt, eine noch offenestehende Forderung von i.H.v.: 1493,91 Eur
(im März waren es 1376,09 Euro) geltend zu machen.

Herr ... ist bekanntlich am .....verstorben und nach unseren Erkenntnissen kraft Gesetz von Ihnen beerbt worden.

Gem.§1967 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Wir bedauern (hahahahahah mal ganz laut gelacht) Sie in dieser Eigenschaft in Anspruch nehmen zu müssen und bitten Sie, uns binnen Monatsfrist einen akzeptablen Rückzahlungsvorschlag zu unterbreiten, zu welchem wir sodann Stellung nehmen werden.

Sollten Sie auf dieses Schreiben nicht reagieren, sind wir leider gezwungen, gerichtliche Schritte gegen Sie zu ergreifen; die hierdurch entstehenden Kosten wären dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.

Und dann noch eine sieht aus wie reinkopierte Unterschrift (von wem auch immer)

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen ??
Kann ich verlangen, das die mir erstmal alles offen legen ? Denn ich weiss ja immer noch nicht, ob alles rechtens ist oder nicht ? Kann ich Verwirkung unterstellen ? Oder Dreimonatseinrede ???

Danke für Tipps.

LG Krabbe_1976

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#11
 Von 
guest-12316.04.2010 09:12:48
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Verwirkung deshalb weil jetzt erst wieder versucht wird beizutreiben, nach 1996.

Dreimontatseinrede gem. §2014BGB ? Wäre ich dazu nicht berechtigt ?

Wie würdet ihr denn weiter vorgehen !
Ich weiss doch gar nicht ob die Forderung zu Recht besteht - gerade bei DEN Herren - ich verfüge über keinerlei Unterlagen, ausser die der GVin.



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#13
 Von 
guest-12316.04.2010 09:12:48
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber wir wissen doch alle , das das Halsabschneider sind......

Die müssen doch beweisen können, das ihre Forderung zu Recht besteht, oder ?
Ich kann doch hier nix zahlen - wenn ich nicht mal weiss wofür ?

Es muss doch einen Ausweg geben !
Wäre alles rechtens gelaufen, hätte mein Dad doch auch gezahlt....

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#15
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Wehnert und Kollegen haben doch die Forderung aufgekauft - oder sogar nur die Adresse meines Vaters oder es war so ein sorry "bepisstes Gewinnspiel-Nepping"....

Sind die jetzt zu nix verpflichtet ????

Wäre die Sache rechtens gewesen, wäre doch die letzten Jahre irgendwas passiert - die halten doch nicht so lange die Füße still.

Wie kann ich mich währen ????

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#16
 Von 
guest-12316.04.2010 09:12:48
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

:???: :???: :???:

Bist Du etwa von denen , oder wie , was ?

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Krabbe_1976
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ok. Verstanden !

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#19
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

schau mal hier



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ Krabbe_1976
festzuhalten ist das die symphatischen Advokaten trotz allem rechtmäsig vorgehen
Die Forderung ist nun mal tituliert - Dein Vater hat keine Gegenwehr geleistet
Bezüglich der Verjährung der Zinsen bei titulierten Forderungen hat actrostom bereits einiges gesagt
Frage : Wie sieht es bei Dir Schufatechnisch aus ?
Hintergrund meiner Frage : Je schlechter Desto vergleichsbereiter ist die Gegenseite

-- Editiert am 15.04.2010 22:35

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