Web.de Inkassoforderung

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
PheonX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Web.de Inkassoforderung

Hallo an Alle,

dieses Thema ist zugegebenermaßen schon oft behandelt worden, aber was, wenn die Web.de-Mailadresse noch benötigt wird!
Ich bin auch über eine "Abofalle" dazu gekommen, dass mein kostenloser Web.de-Account zu einem kostenpflichtigen Premium-Account wurde, den man natürlich hätte rechtzeitig kündigen müssen, was aber versäumt wurde.
Da nun auch schon ein Vergleich gekommen ist und hier viel darüber zu lesen ist, bin ich nun doch stutzig geworden, ob ich überhaupt zahlen muß, bis Web.de den Premium-Account kündigt und dann wieder in einen normalen Account umwandelt.

Aber das sollte sich dann natürlich nicht über mehrere Wochen oder sogar Monate ziehen, da zeitnahe wieder Zugriff benötigt wird!

Das Vorgehen wäre also:

1. Wiederspruch online einlegen (per Schuldnerprotal der BID) oder muß dieser schriftlich und mit Unterschrift erfolgen?

2. Im Widerspruch auf dieses Urteil beziehen:
OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 )
http://www.dr-bahr.com/news/online-werbung-von-webde-fuer-geschenk-aktion-rechtswidrig.html
Oder sollte man nur schreiben 'Ich widerspreche den Forderungen.'?

3. Warten und hoffen, dass relativ zeitnah der Account wieder zurückgestuft wird! Kann hier vielleicht einen Zeitraum nennen? Die Forderung besteht seit Juli 2011 und im letzten Schreiben der BID vom November 2011 betrug diese ~90 Euros, falls dies von Belangen ist.

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Ich hätte aber noch weitere Fragen:

4. Nach eingelegtem Widerspruch einfach abwarten und auf keinen Fall zahlen? Auch wenn die Forderungen weiter steigen?

5. Wenn schon mindestens einmal der monatl. Beitrag eines Premium-Accounts überwiesen wurde, kann man dann trotzdem noch einen Widerspruch einlegen?


-- Editiert PheonX am 06.01.2012 23:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1717 Beiträge, 689x hilfreich)

So ist es. Am besten einen Anwalt beauftragen, der sich mit der Freigabe und Anwendung der Forderung (Notfalls Feststellungsklage) befasst.
Die Briefe ignorieren bzw. Widerspruch gegen die Weitergäbe der Daten nach dem BDSG zurück senden und notfalls dem gerichtlich. MB widersprechen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
aber was, wenn die Web.de-Mailadresse noch benötigt wird!

Wie nötig wird diese denn noch benötigt?



quote:
Am besten einen Anwalt beauftragen, der sich mit der Freigabe und Anwendung der Forderung (Notfalls Feststellungsklage) befasst.

Wenn man die Mail-Adresse nicht mehr benötigt, kann man das tatsächlich so machen.

Ansonsten sollte man sich mal den Freemail-Vertrag durchlesen, dem man damals zugestimmt hat ...

Dann wird man ganz schnell auf die richtige Lösung kommen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
kevin85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

moin moin,
ich bin auch mittels Gutschein ins Premium Account reingerutscht.

Ich habe die erste Rechnung Bezahlt und
dann per Fax 'versucht' zu kündigen (wurde nicht erfasst) werde erneut eine versenden!
Nach 2 Inkasso Briefen liegt nun auch ein Brief von Hörnlein & Feyler vor.

Ich habe eben mit web.de telefoniert und die Dame am Telefon erzählte mir dass der Vertrag sowieso über ein Jahr geht und nicht monatlich kündbar ist.

Meine Frage: "Habe ich mich durch die Zahlung der ersten Rate (15€) in Schwierigkeiten gebracht?"



Ich danke euch
Gruß
K

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Mit Zahlen der ersten Rate signalisiert man normalerweise durchaus seine Zustimmung. Eine stille Zustimmung gibt es aber bei solchen Verträgen schlichtweg nicht. Es muss immer eine aktive Zustimmung geben. Web.de ist der Ansicht, dass diese durch den Gutschein oder sonst einen Unfug gegeben wurde. Tatsache ist, dassWeb.de bisher nirgendwo den seit einiger Zeit verpflichtenden Button "Zahlungspflichtig bestellen" eingearbeitet hat und alleine schon deswegen kein Vertrag mehr zustande kommen kann.

Ein Button "Gutschein annehmen" oder "Weiter" ist nicht mehr wirksam.

Genau über die Schiene würde ich das auch versuchen. Keine Telefonate. Schriftlich bei Hörnlein & Feyer widersprechen (Einschreiben). Darauf hinweisen, dass es nie einen Vertrag mit web.de gab und dass man nie einen Button mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" betätigt hat. Dann abwarten, wie die Kanzlei reagiert.
Erfahrung zeigt, dass web.de sich dieser Abofalle und der Anrüchigkeit bewusst ist und selten wirklich Klage erhebt, wenn man widerspricht.

Eien rechtliche Garantie ist es nicht. Die gezahlten 15€ sollte man zwar der Form halber zurückfordern mit Verweis dass nie ein Vertrag zustande kam, dennoch gedanklich das Geld abschreiben. Das kriegt man auch nur schwer wieder.

Wenn sie Mahnbescheid einreichen, diesem sofort widersprechen.

Wenn sie Klage einreichen, sofort einen Anwalt hinzuziehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.12.2012 13:42

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