Wagner-Pauls-Kalb Dubioser Brief

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Thomy93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wagner-Pauls-Kalb Dubioser Brief

Hallo, ich möchte gerne eure Meinung dazu erfahren:
Ich habe am 22.12.15 eine Rücklastschrift gehabt von Rossman. Konto war gedeckt, k.A. warum das passierte.
Nun erhalte ich einen Brief von der Oben genannten Kanzlei, der Inhalt:

----ANFANG
Forderung der Sirius Inkasso GmbH, Düsseldorf,

Sehr geehrter Herr XXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 07.01.2016.

Grundsätzlich sind wir mit einer Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden.

Wir weisen darauf hin, dass durch diese Ratenzahlungsvereinbarung eine 1,5 Eingigungsgebühr gemäß § 31b, Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 81,00 EUR entsteht.

Bei Inanspruchnahme einer Ratenzahlung setzen Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen mit uns telefonisch in Verbinung, damit eine angemessene Ratenhöhe vereinbart werden kann.

Alternativ sehen wir dem Ausgleich der Forderung innerhalb der bennanten Frist durch Überweisung auf das in diesem Schreiben genannten Konto unter Angabe des obigen Aktenzeichens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

*geschmier*

Rechtsantwalt

Anlage:
Forderungsaufstellung

---ENDE

Das kommt mir sehr unwarscheinlich vor. Ich verstehe zuerst einmal nicht, warum wir keine Mahnungen erhalten haben. Denn wir haben das leider vergessen wieder zu überweißen. Jedoch unter welchen Angaben hätten wir das überweißen sollen? Komisch ist das der Betrag der die Rücklastschrift angeht, der exact gleiche ist, welche in der Forderungsaufstellung dabei ist. Schlussendlich sollen wir 106€ ZAHLEN!!!! Also 80 Euro an Gebühren.?!

Ich bin total am verzweifeln weil ich sowieso gerade so über die Runden komme, einen Sohn und Frau habe! Bitte helft uns!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich habe am 22.12.15 eine Rücklastschrift gehabt von Rossman. Konto war gedeckt

Dann würde ich mal klären, wieso das passierte. Denn wenn der Fehler bei einer Bank lag, müsste man meiner Meinung nach nur die Hauptforderung bezahlen und den restlichen Schaden hat dann die entsprechende Bank angerichtet.

Oder kann es sein, dass das gar nicht zu euch gehört? Habt ihr denn an dem Tag überhaupt dort eingekauft für die 26€ (hoffe ich habe mich nicht verrechnet)? Gab es eine Info aus dem Kontoauszug oder per separatem Brief von eurer Bank, dass es wirklich diese Rücklastschrift gab?

Habt ihr denen überhaupt am 7.1. einen Brief geschickt? Wenn nicht, würde ich dem Anwalt mal schreiben "Werter Anwalt. Ich habe keine Ahnung, was sie wollen. Ich habe am 7.1. keinen Brief an Sie verfasst. Zudem bestreite ich, am XX.XX. bei Rossmann etwas eingekauft zu haben. Auch gab es bei mir keine Rücklastschrift, das Konto wäre auch gedeckt gewesen. Insofern werden Sie sich unverzüglich erklären, woher Sie meine personenbezogenen Daten haben (Datenauskunft gemäß BDSG) und auf welcher Grundlage diese Forderung beruht."

-- Editiert von mepeisen am 20.01.2016 17:49

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Stopp. Steht im Anwaltsschreiben irgendwas von Rossmann? Da steht doch nur etwas von einem Inkasso... Ich glaube du solltest noch eins zwei Sätze erklären. Sorry, habe das erst jetzt beim zweiten Lesen bemerkt.

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#3
 Von 
Thomy93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben dort eingekauft und auch für den exact angegebenen Betrag, das verwirrt mich auch so! Gab keinen Brief der Bank, oder von Rossmann. Keine Infos, keine CHANCE den Betrag zu begleichen, direkt der oben geschriebene Brief :(

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#4
 Von 
Thomy93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es wird Rossman nicht erwähnt, nur das der Rechtsanwalt die Sache des Inkassos macht scheinbar....

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dann würde ich es anders formulieren. "Werter Anwalt. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, da ich keinen Vertrag mit einer Sirius Inkasso habe und auch keine Dienstleistung von ihrer Mandantin in Anspruch genommen habe. Sie werden unabhängig davon aufgefordert, unverzüglich sämtliche Informationen nach §43d BRAO zu übermitteln., sowie eine Vollmacht im Original. Im übrigen habe ich Ihnen kein Schreiben am 7.1. geschickt und auch von Ihnen oder eine Sirius Inkasso höre ich das allererste Mal."

Mehr nicht. Dann würde ich parallel zur Bank gehen und mal klären lassen, wieso es zur Rücklastschrift kam, wenn doch das Konto gedeckt war. Sobald das aufgeklärt ist, wer hier Mist gebaut hat, kann man auch irgendetwas dazu sagen. Logisch dürfte sein, dass du die Hauptforderung (den Einkauf selbst) bezahlen musst. Ggf. kann man das auch an den Anwalt machen mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung". Oder an Rossmann mit den Bankdaten aus der Rücklastschrift. Alles weitere würde ich dann mal sehen.

-- Editiert von mepeisen am 20.01.2016 18:03

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