Hallo,
es lag eine KtoPfändung (ges. Summe 1750,-€) gegen mich vor, die im Oktober 2010 voll beglichen wurde und durch versäumnisse des Gläubigers mit 472,-€ überzahlt wurde, die Überzahlung wurde vom Gläubiger einbehalten (in Notgedrungener Absprache).
Nun musste ich zum 01.01.11 an den Gläubiger wieder insges. 888,-€ zahlen, durch versäumnis meinerseits wollte ich am 05.01. die fehlenden 416,-€ überweisen und stelle fest, das der Gläubiger einfach nur die voll bezahlte Pfändung ruhend gestellt hatte und zum 04.01.2011 wieder wirksam werden lassen hat.
Ist das rechtens so oder nicht?
VG
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Voll bezahlte Pfändung erneut wirksam???
7. Januar 2011
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Frage vom 7. Januar 2011 | 23:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Voll bezahlte Pfändung erneut wirksam???
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#1
Antwort vom 9. Januar 2011 | 01:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Da nur ruhend gestellt muss die Bank zahlen, dazu ist sie verpflichtet.
Jedoch hätte der Gläubiger die Zahlung der Bank mitteilen müssen. Dies hat er wohl aus Bequemlichkeit/Berechnung nicht gemacht.
Ich würde daher mit den Zahlungsnachweisen zum Amtsgericht gehen und dort die Aufhebung der Pfändung beantragen.
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