Vodafone und Haas

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)
Vodafone und Haas

Hallo zusammen,

Ich bräuchte mal Hilfe zu folgendem Fall:

Vodafone Rechnung in Höhe von 93,96 Euro erhalten nachdem Vertrag gekündigt worden ist.
Habe dann 1 Mahnung erhalten und daraufhin 94 Euro direkt an Vodafone überwiesen obwohl auch zwischenzeitlich schon 1 Brief von Ra Hass ankam.
Anschliessend mehrere Briefe von haas bekommen darauf habe ich nicht reagiert.
Dann kam ein Mahnbescheid vom 07.08.18 mit der Summe die aber bereits bezahlt ist und sämtliche andere kosten.
Habe dann kompletten Widerspruch gemacht weil ich am 27.06.18 die Summe ja an Vodafone bezahlt habe.
Daraufhin wieder mehrere Briefe von haas ich solle den Widerspruch zurückziehen .
Nun kam gestern per Mail das die den gerichtlichen weg weiter gehen wenn ich nicht noch 177,61 bezahle,als Auflistung stand dort:
Inkassokosten :70,20
Rechtsanwaltgebühren:27,00
Boniabfrage vor MB am 01.08.:1,40
RA-Geb.Mahnbescheid am 06.08.:42,75
GK Mahnbescheid:32,00
Nun meine Frage ist das so korrekt was die da versuchen oder wollen die mich einschüchtern?
Weil die haben ja erst am 06.08. Den Mahnbescheid beantragt und ich hatte bereits am 27.06. Bezahlt.

Danke schön mal für eure hilfe

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Kostendopplung (Inkasso + Anwalt) ist schon mal ganz grundsätzlich Unfug und nicht erlaubt. Dass die sich damit vor Gericht trauen, ist eher unwahrscheinlich.

Die Bonitätsabfrage ist ebenso reines Privatvergnügen des Inkassos.

Die 70,20€ Inkassokosten sind meiner Meinung nach viel zu hoch. Selbst wenn man sie als durchsetzbar ansieht, wären 18€ das Maximum (Gebühr Schreiben einfacher Art).

Auch die Rechtsanwaltsgebühren für den Mahnbescheid sind Unsinn. Einem Inkasso stehen nur 25€ zu.

Es gibt also eine ganze Reihe von Gebühren, die einfach nur quatsch sind und nicht durchsetzbar.

Meiner Erfahrung nach probieren die es nicht vor Gericht per Klage. Deswegen auch die weiteren Briefe, dass du doch endlich zahlen sollst. Aber versprechen kann ich das natürlich nicht. So oder so wäre aber viel Unfug bei dem, was sie fordern.

Zudem steht ein BGH-Urteil im Raum vom 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 . Ich würde das, sofern sie klagen, anführen und vor Gericht begehren, dass sie doch mal die ganzen Vertragswerke mit dem Gläubiger offen legen und zwar des ganzen Infoscore-Konzerns. Dass sie mal beweisen, dass Vodafone jemals die Inkassokosten bezahlt hat und dass es sich gerade nicht um das echte oder unechte Factoring handelt, das der BGH hier erläutert hat und wo der BGH die Erstattung von Inkassokosten ablehnt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke erstmal für diese Antwort.
Also sollte ich weiterhin stur bleiben und gucken was kommt richtig?
Weil eigentlich ist ja der MB schon falsch da ja dort die Summe angegeben wird obwohl ja schon längst bezahlt war.sehe ich das richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Meiner Meinung nach ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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