Verzugszinsen korrekt?

27. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)
Verzugszinsen korrekt?

Liege ich richtig in der Annahme, dass Verzugszinsen einzig und allein auf die Hauptforderung angerechnet werden?

Ich habe nämlich eine offene Forderung vom 16.04.2009, die Hauptforderung beträgt 1.150,70 €. Das Inkasso berechnete mir zum 24.10.2013 Zinsen i.H.v. 302,35 €, mit dem Zinsrechner komme ich allerdings nur auf 268,44 €.
Selbst wenn ich die Kontoführungskosten - ich weiß, die muss ich nicht zahlen - mit verzinse im Rechner komme ich nicht auf die 302,35 €. Vergesse ich noch mehr, was verzinst wird?

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2 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Grunde steht im Titel, was wie verzinst werden darf. Deine Rechnung ist in Bezug auf die Hauptforderung zunächst korrekt. Weise halt die Zinsen teilweise zurück...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich hab jetzt auch mal alle weiter aufgeführten Kosten, die das Inkasso mir stellt, mit verzinst, selbst dann passt es nicht. Auch finde ich nix über einen höheren Zinssatz, den das Inkasso anwendet.

Aber kann man grundsätzlich sagen, dass nur die Hauptforderung verzinst wird, sofern im Schreiben nichts anderes steht?

Und sind in dem Fall nicht die Zinsen bis 12.2009 verjährt? Oder gilt das da nicht?

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