Verzugszinsen Inkasso?

22. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)
Verzugszinsen Inkasso?

Hallo zusammen

Wie hoch dürfen Inkassos Verzugszinsen berechnen im BGB
steht drinne:
[color=red]§ 288
Verzugszinsen.[/color]
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen

also auf einem Schreiben meines Bruders steht drinn
Hauptforderung: = 32,87€
Mahngebühren Gläubiger: = 23,50€ 30.06.2009 1,62 %
wie kommen die an die 12% ?
weil meiner rechnung nach basis-Zins 1,62+ verzugszins bei geldschuld 5% macht 6,62%

vielleicht kann mir da mal einer weiterhelfen

lg Kai

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
also auf einem Schreiben meines Bruders steht drinn
Hauptforderung: = 32,87€
Mahngebühren Gläubiger: = 23,50€ 30.06.2009 1,62 %
wie kommen die an die 12% ?
weil meiner rechnung nach basis-Zins 1,62+ verzugszins bei geldschuld 5% macht 6,62%


Warum eigentlich lediglich die Zinsen in Frage stellen ? :neck:

lg


-- Editiert am 22.05.2009 18:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

ich tu ja nicht nur die Zinsen in frage stellen,
habe ihm erklärt das er die Hauptforderung begleichen soll und das an den gläubiger.
aber
die verzugszinsen gehören ja auch auf die Hauptforderung

deshalb habe ich wegen den verzugszinsen gefragt.
Die restlichen kosten werden gekonnt ignoriert wurde ja auch schon und datailiert
hier besprochen :-)

lg Kai

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alles klar
Dann soll er doch eine Pauschale für die Zinsen berechnen
Dürften doch ohnehin nur einige Cents sein

lg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

gute Frage wie die auf 12 % zinsen kommen. hast schonmal nachgefragt?
würd nur die 6,irgendwas bezahlen und keine 12%

-----------------
"Recht haben heißt nicht Recht bekommen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

ja das denke ich auch,
deshalb werden wir jetzt mit 6,7 % rechnen.
Das ganze dann direkt am gläubiger überweisen
wobei noch eine Antwort vom gläubiger erwartet wird
da er bei einer Forderung von 32€
einmal 10€ Mahngebühren
und zwei mal 9 € mahngebühren berrechnet hat
und das scheint ja etwas hoch gegriffen zu sein.

hab mal etwas von maximal 2,50€ gelesen
und wenn da dann noch rücklast gebühren fällig sind macht das 3€ mehr
naja
wenn ich Fertig bin mit der ganzen ******* schreibe ich ein Buch
Titel: Inkasso kann mich mal findet bestimmt guten absatz

lg kai

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde bei einer geplatzten Lastschrift von 32 € die Hauptforderung plus Rücklastschriftgebühren von z.b 5 € plus 2 mal 2,50 € Mahngebühren (bei 2 Mahnungen) auf das Gkäubigerkonto direkt überweisen.
Im Verwendungszweck des Ü Trägers dann : " HF plus Gebühren"
Das Inkasso bekäme natürlich NULL

lg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

@ thehellion mal ne Frage du kennst dich scheinbar sehr gut aus auf dem gebiet.

wenn der gläubiger mich auf das Inkasso hinweist und sagt ich sollte alles mit dem regeln.

Ich Überweise die Forderung trotzdem an den gläubiger
und er Überweist mir das Geld zurück

Gesteht der Gläubiger damit nicht unbewusst das keine Forderung gegen
mich vorliegt?

Bezugnehmen auf meine Frage zu den Hohen Mahngebühren gab mir der Gläubiger keine Auskunft und verwies aufs Inkasso.

Lg Kai

Noch was vergessen und zwar wenn Gläubiger in der dritten Mahnung schreibt:
Achtung! Anzeige wird eingeleitet!
Wichtig: Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist, werden wir Anzeige wegen Warenkreditbetruges bei der zuständigen Polizei stellen


ist das nicht nötigung?

-- Editiert am 25.05.2009 16:39

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
wenn der gläubiger mich auf das Inkasso hinweist und sagt ich sollte alles mit dem regeln.

Sagt jeder GL
quote:
Ich Überweise die Forderung trotzdem an den gläubiger
und er Überweist mir das Geld zurück

Ist mir bisher kein einziger Fall bekannt geworden wo dies gemacht wurde
quote:
Gesteht der Gläubiger damit nicht unbewusst das keine Forderung gegen
mich vorliegt?

Nein (siehe BGB 367.2 )
quote:
Bezugnehmen auf meine Frage zu den Hohen Mahngebühren gab mir der Gläubiger keine Auskunft und verwies aufs Inkasso.


Was soll er sonst auch sagen ?
quote:
Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist, werden wir Anzeige wegen Warenkreditbetruges bei der zuständigen Polizei stellen


Manche GL bzw IBs nutzen dieses kostenlose Druckmittel
Die Anzeigen verlaufen jedoch meistens im Sande bzw werden eingestellt
quote:
ist das nicht nötigung?

Nein

lg

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich bins mal wieder !!!
Noch ein paar letzte Fragen!

Die Forderung wurde verkauft laut Gläubiger!
32 Euro Hauptforderung
10 Euro Mahnung 1
9 Euro Mahnung 2
9 Euro Mahnung 3
Mahnungen kamen per email deshalb sind nur 2,50€ gerechtfertigt
1.Jetzt trotzdem Forderung und Gebühren an Gläubiger überweisen?

2.Kann man eine Kostendarstellung der Mahngebühren anfordern?

3.Muss inkasso kosten auf verlangen offen legen?

weil die Kostendarstellung vom inkasso ist echt lustig ich liste die mal auf:

1) 32 € Hauptforderung
2) 23 € Gläubigerspesen/Mahnkosten
3) 1,5€ Verzugszinsen (12%)
4) 4 € Kontoführungsgebühren
5) 57 € inkassokosten (verzugsschaden gem §§ 284,286 BGB )
6) 12 € Umsatzsteuer 19% aus 60€

Punkt 1:
Stimme ich zu

Punkt 2: in Rechnung gestellten Mahnkosten waren insgesamt 28€ jetzt
weniger? Aber immer noch nicht Richtig: müsste sich wie folgt
zusammensetzen(Rücklast 5€+Mah1. 2,5€+ Mah2. 2,5€+ Mah3. 2,5€
Macht insgesamt (12,5€)

Punkt 3: Auch Falsch BGB § 247 Basiszinssatz (3,62 Prozent)
BGB § 288 Verzugszinsen (bei Geldschuld 5,00 Prozent)
macht also 3,62%+5,00% = 8,62% nicht 12%

Punkt4: Kontoführungsgebühren??? Ein Debitoren-Kreditoren konto zu führen
verursacht kaum Arbeit, und die EDV ist soweit das kontoauszüge
Automatisch verarbeitet werden! Glaub das verstößt gegen die
Schadensminimierungspflicht korrigiert mich wenn es falsch ist

Punkt5: Welcher schaden ist denn entstanden der so eine Summe rechtfertig?
bei verkaufter Forderung ist doch die Sache für den gläubiger erledigt
er wird zwar nicht das Geld bekommen haben was ich Zahlen müsste
aber dennoch stell ich das mal in frage!!!
(kann man den Verkauf anfordern??? )

Punkt6: Naja wenn portokosten in den Inkassogebühren enthalten sind
dann stimmt das auch nicht den Porto ist laut EG Richtlinie
Umsatzsteuerfrei!!!

so freue mich schon auf euer feedback
lg Kai

-- Editiert am 27.05.2009 12:06

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

ne eigendlich nicht bei Abschnitt 3 steht zwar drin das bei Rechtsgrund höhere zinsen berechnet werden könne.

Aber dann nenn mir mal den Rechtsgrund???

Es liegt ne Geldschuld vor wegen nicht bezahlter ware also 5% auf basiszins

lg Kai

-- Editiert am 27.05.2009 19:51

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Forderung wurde verkauft laut Gläubiger!


woher hast Du die Information ?
Abgesehen davon würde ICH mir nicht so viele Gedanken machen sondern einfach die unstrittigen Positionen zweckgebunden auf das Konto des Ursprungsgläubigers überweisen und das Inkasso auflaufen lassen und gut ist
Was sagt Picard immer zu Riker ?
" Machen Sie es so Nr 1 !"

lg

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:
Wenn der Gläubiger z.B. selbst Bankkredit in Höhe der Forderung (oder übersteigend) zu einem anderen Zins, als den Basiszins, in Anspruch nimmt.

Haben die aber nicht gemacht, haben die Forderung ja verkauft
quote:
woher hast Du die Information ?

Aus der Email des gläubigers:

Sehr geehrter Herr ,

uns gehört Ihre Forderung nicht mehr, insofern sind unsere Gebühren nicht mehr relevant. Wir haben Ihre offene Forderung an das genannte Inkasso-Unternehmen weiter verkauft. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die von mir genannte Firma

Thehellion, das stimmt aber Worf würde zum Inkasso sagen:
Heute ist ein guter Tag zum Sterben :-)

Viele Gendaken, naja eine eigenschaft von Menschen die Hintergrundwissen erlangen wollen,naja und wenn man anderen Menschen vielleicht helfen will möchte man ja auch keine Fehler machen.

Ah übrigens habe ich vom anderen Inkasso ne Vollmacht per email bekommen,
ne Woche zuvor eine Kopie per post!
Habe auf der Email des Inkassos geantwortet mit: Wollt ihr mich verarschen?

kann es sein wenn die ne Aufforderung bekommen für die Übersendung
das das Inkasso schon weiß das die nichts mehr bekommen?
weil so blöd können die doch wirklich nicht sein erst Kopie, dann email
was kommt als nächstes Fax oder diktiert am Telefon.
Werde die jetzt nochmal auffordern mir die zu übersenden gleichzeit entziehe ich denen die Kontaktaufnahme per email

lg Kai

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>uns gehört Ihre Forderung nicht mehr, insofern sind unsere Gebühren nicht mehr relevant. Wir haben Ihre offene Forderung an das genannte Inkasso-Unternehmen weiter verkauft. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die von mir genannte Firma
<hr size=1 noshade>

....wie bereits gesagt wäre mir das egal wie die Farbe der Stöckelschuhe von Westerwelle
HF plus Rücklastschriftgebühr direkt an den GL und fertig - und den Inkassoladen ignorieren
Gegenüber dem Inkassobüro nach dem nächsten Brief dann die Forderung evtl mangels Vorlage der Abtretungsurlunde gem BGB § 410 zurückweisen
Theoretisch könnte der Ursprungsgläubiger dann gem BGB 367.1 die Zahlung wieder retournieren was ich für sehr wenig wahrscheinlich halte

quote:<hr size=1 noshade>Thehellion, das stimmt aber Worf würde zum Inkasso sagen:
Heute ist ein guter Tag zum Sterben :-) <hr size=1 noshade>

Der gute Michael Dorn hat aber in allen Folgen dank seines klingonischen Intellekts überlebt ;)
Es geht hier um die Summe 31 € !!!!
Da macht selbst ein Ferengi keinen Aufstand

lg






-- Editiert am 28.05.2009 08:42

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