Verspätete Lieferung bei Fixvertrag

28. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)
Verspätete Lieferung bei Fixvertrag

Hallo an alle!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe zum Muttertag bei einem großen Anbieter Blumen bestellt, die durch Zahlung einer Gebühr von 19,95 Euro direkt am Muttertag geliefert werden sollten. Tatasächlich wurden die Blumen aber erst einen Tag später, also am Montag geliefert. Ich habe am Sonntagabend im Internet nachgelesen und aufgrund dessen (http://www.derwesten.de/wirtschaft/blumen-fuer-kurzentschlossene-id7938967.html) meiner Mutter gesagt, sie solle den Strauß nun nicht mehr annehmen falls er noch käme. Der Bote kam dann Montag Mittag, und meine Mutter hat die Annahme verweigert. Der Blumenanbieter beharrt auf die komplette Zahlung, will also auch die 19,95 Euro für die pünktliche Lieferung. Er beruft sich dabei auf seine AGB, denen ich ja zugestimmt hätte, und die Folgendes besagen (E-Mail des Kundenservice):


die Lieferung erfolgte mit einem Tag Verzögerung; dennoch wurde die Annahme verweigert.

Sie haben bei Vertragsabschluß unsere AGBs akzeptiert.

§ 3 Punkt 2:

Die anfallenden Versandkosten werden dem Besteller noch vor Abschluss der Bestellung auf der Bestellseite angezeigt. Der Versandweg wird von XXXX bestimmt. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, die außerhalb des Einflusses von XXXX liegen, berechtigen XXXX, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dies gilt auch, wenn die Lieferungshindernisse bei Unterlieferanten von XXXX eintreten.

Wir wiederholen nochmals unser Kulanzangebot des Gutscheins in Höhe von EUR 47,42.

Zitat Ende


Der Anbieter besteht also auf die komplette Zahlung, und möchte mir dann "kulanterweise" einen Gutschein über den kompletten Rechnungsbetrag geben. Abgesehen davon dass ich es reichlich unverschämt finde, die Zahlung der genannten 19,95 zu verlangen und das trotz verspäteter Lieferung, kann ich mit einem Gutschein absolut nix anfangen.
Ich habe (zum Glück) auf Rechnung bestellt und die Zahlung wird über einen externen Zahlungsanbieter durchgeführt. Der droht jetzt mit Inkasso. Was soll ich tun?

Vielen Dank im Voraus!


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31 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse

Dann soll er die doch mal benennen, diese "unvorhergesehenen Lieferungshindernisse".
"Ich habe keine Lust Sonntags zu arbeiten" zählt nicht. Wenn man so ein Angebot macht einer Lieferung zum Muttertag und dies ist der Sonntag, dann hat man auch Sonntags für eine Zustellung zu sorgen.
Diskussionen kann man denke ich erst führen, sobald der Anbieter mal gesagt hat, was da nun die Lieferung verhindert hat.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort.

Aber ist so eine Diskussion überhaupt zu führen? Ich denke mal die werden sich da schon irgendwas aus den Fingern saugen, was ich dann auf seine Richtigkeit hin nicht überprüfen kann. Ist es nicht ohnehin so, daß die AGB "unerheblich" sind, wenn etwas im Gesetz genau geregelt ist? Leider hat der Jurist, der in diesem Zusammenhang in dem Artikel (Link) zitiert wird keine genaueren Angaben gemacht, aber soweit ich das verstehe müsste doch diese Rechtslage auch hier gegeben sein, oder?

Wie verhalte ich mich dem Zahlungsanbieter gegenüber? Soll ich hinschreiben und erklären, dass die Forderung nicht berechtigt ist?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat:
Ich denke mal die werden sich da schon irgendwas aus den Fingern saugen, was ich dann auf seine Richtigkeit hin nicht überprüfen kann.

Das ist aber nicht ausreichend, hier muss der Grund nachprüfbar sein will man eine Zahlung durchsetzen.
Klar kann es sein das die sichnicht klar äußern oder sich etwas aus den Fingern saugen, dann muss man halt Widerstand leisten ...


Desweiteren wäre noch zu prüfen, ob so eine AGB-Klausel überhaupt haltbar wäre. Schließlich war es nicht irgendein Fixtermin sondern ein spezieller Feiertag und es wurde blickfangmäßig mit der Zustellung zu demTag geworben/die Zustellung garantiert.

Sich mit einer kleinen AGB-Klausel aus der Garantie zu stehlen könnte dann als überraschende Klausel gewertet werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich würde das Ganze von einer anderen Seite angehen: Die Lieferung am Muttertag war zweifelsohne ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Damit ist bei nicht termingerechter Lieferung ein Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß §323 BGB möglich. Selbst wenn man die verspätete Lieferung als Teilleistung ansieht, so dürfte das in §323 Abs. 4 geforderte "kein Interesse an Teilleistung" sowie die "erhebliche Pflichtverletzung" gegeben sein.

Auf das Verschulden des Lieferdienstes kommt es hierbei überhaupt nicht an. Dass sich das durch AGB aushebeln lässt, bezweifle ich mal schwer. Da muss man sich nicht auf die überraschende Klausel zurückziehen, da schlägt schon §307 Abs. 2 voll durch - und das vermutlich nicht nur am Muttertag, sondern generell wenn eine terminierte Zustellung, insbesondere gegen Aufpreis, gewählt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke @Harry van Sell und JogyB!

Ich habe vor ca. 2 Wochen bereits eine Mail an den Kundenservice geschrieben, dass ich vom Vertrag zurücktrete. Daraufhin kam oben genannte Mail. Was raten Sie mir, wie ich nun weiter vorgehen soll? Bin ich verpflichtet bzw ist es ratsam, mit dem Zahlungsdienstanbieter Kontakt aufzunehmen und mitzuteilen, dass aus meiner Sicht die Forderung strittig ist? Sollte ich mich erneut an den Blumenversand wenden und wenn ja, was sollte ich schreiben? Bin für Tipps dankbar!

-- Editiert von Izzy01 am 29.06.2015 10:05

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Im Endeffekt hat man mit der Antwort des Anbieters einen Nachweis in der Hand, dass sie den Vertragsrücktritt erhalten haben. Das reicht eigentlich. Man kann es sicherheitshalber nochmal per Fax und/oder Einwurfeinschreiben schicken, mit Verweis auf die E-Mail.

Wenn was vom Inkasso kommt, dann den üblichen Dreizeiler (wieder Fax und/oder Einwurfeinschreiben):
"Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Einmeldung an Auskunfteien sowie die telefonische und persönliche Kontaktaufnahme."

Alle weiteren Schreiben abheften, nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (gelber Brief), diesem fristgerecht widersprechen (ist nur ein Kreuzchen). Danach wieder alles ignorieren.

Dass dann noch eine Klagebgründung kommt und die vor Gericht gehen, halte ich bei der Sachlage für quasi ausgeschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das reicht eigentlich

Kurz der Hinweis: Der Vertragsrücktritt o.ä. ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Man muss nur beweisen, dass der Vertragspartner diesen Rücktritt bekommen hat. Und genau das ist durch die qualifizierte Antwort möglich. Daher ausdrucken und gut aufheben, sollte man es noch brauchen.
Der Versuch, dies abzulehnen ändert nichts an der Feststellung, dass der Vertragspartner deinen Vertragsrücktritt bekam. Dass die Ablehnung des Vertragspartners nicht wirklich begründet ist, haben wir ja aus verschiedenen Blickwinkeln schon erläutert.

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich habe zum Muttertag bei einem großen Anbieter Blumen bestellt, die durch Zahlung einer Gebühr von 19,95 Euro direkt am Muttertag geliefert werden sollten.


Der Muttertag war ein Sonntag.
Normalerweise dürfen Zusteller am Sonntag überhaupt gar nicht arbeiten.
Dahingehend war eine Lieferung am Sonntag gar nicht möglich.
Der Blumenanbieter hat etwas verkauft, was unmöglich ist einzuhalten.

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#9
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Besten Dank an alle, werd ich so machen!!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat:
Normalerweise dürfen Zusteller am Sonntag überhaupt gar nicht arbeiten.

Stimmt, deshalb kommen die Sonntagszeitungen auch immer erst Montags ...
:)



Natürlich arbeiten die auch Sonntags.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

So, kleines Update: Hab heute einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. Schicke morgen den Widerspruch per Einschreiben raus und hoffe dass dann alles gutgeht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde im Widerspruch übrigens nur schreiben" Wertes Inkasso. Ich weise jegliches Inkassoverfahren und jegliche Inkassogebühr zurück. Die versprochene Dienstleistung wurde nicht ordnungsgemäß erbracht. Diskussionen werde ich nicht führen. Weitere Bettelbriefe werde ich ignorieren. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Sollten Sie keine Ruhe geben, werde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren. Da ihrer Mandantin meine Reklamation bekannt war, behalte ich mir vor, dieses und jedes weiteres mir abgenötigte Einschreiben mit einem bearbeitungsaufwand von 19€ in Rechnung zu stellen."

-- Editiert von mepeisen am 11.07.2015 07:57

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#13
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

So, neue "Antwort" vom inkasso:

Sehr geehrte Frau X,

Sie haben auf unsere erste Mahnung nicht reagiert. Deshalb kommen wir nun erneut auf Sie zu.
Melden Sie sich jetzt endlich bei uns, damit wir eine einvernehmliche Lösung ihres Problems finden. Oder machen Sie uns auf beiliegendem Formular einen Zahlungsvorschlag.
Sollten Sie auf diese Chance nicht reagieren, bleibt uns nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen Sie voranzutreiben.

MfG


Also kurz: Ihr nachweislich zugestelltes Einschreiben ignorieren wir, aber wir sagen trotzdem nochmal das wir das Geld wollen.

Ich hatte vor nicht zu reagieren. da ich nicht einsehe auch nur einen weiteren Euro zu investieren. Alternativvorschläge?



-- Editiert von Izzy01 am 04.08.2015 17:15

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Alternativvorschläge?

A) Beschwerde ans Aufsichtsgericht, dass die einfach nachweisbar zugestellte Einschreiben ignorieren, um dich weiter zu belästigen
B) Strafanzeige gegen das Inkasso wegen Nötigung Das "Vorantreiben des Verfahrens" ist doch sicher eine üble Drohung. :-)
C) Legotonne auspacken und den Eifelturm nachbauen, ansonsten die Schreiben aus der Lego-Bausteinabteilung des Inkassos ignorieren.

-- Editiert von mepeisen am 04.08.2015 18:26

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Jaja, ok, ich wähle Lego ;-) !

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Falls Du gegenüber dem Inkassobüro noch nicht widersprochen haben solltest würde ich das nachholen

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Oh ich seh grad Du hattest ja bereits per Einschreiben widersprochen
Dann natürlich nichts machen

Oft ist es so das Briefe gar nicht gelesen werden und ein gerwisser im Masseninkasso nicht unüblicher Automatismus einsetzt
z.b so
http://meinelobby.blogspot.de/2008/06/erfahrungen-mit-conkred-inkasso.html

-- Editiert von thehellion am 05.08.2015 16:17

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo thehellion!

Ja ich denk auch dass es bei diesem Inkassodienst so ist, daß da garnichts an Post gelesen wird. Seit ein paar Tagen hat nun auch der Telefonterror angefangen, mit 4-5 Anrufen pro Tag. Bislang nutzen Sie immer die gleiche Nummer, die ich direkt gesperrt hatte nach dem ich nach etwas Recherche wusste, dass sie zu diesem Büro gehört. Mal sehen wie lange es dauert, bis Ihnen die Puste ausgeht ;-) !

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind nur Inkasso Call Agents
Du solltest evtl trotzdem die Kontaktaufnahme per Telefon schriftlich untersagen
Dazu schreiben das Du Dich durch die permantenten telefonischen Kontaktversuche belästigt und bedroht fühlst
Bei weiteren telefonischen belästigungen wirst Du den Landesgerichtspräsidenten über den Sachverhalt infomieren

Da dies möglichen Ärger bedeuten könnte wird das Inkassobüro seine Call Agents zurückpfeifen


-- Editiert von thehellion am 13.08.2015 00:08

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So würde ich es schreiben: "Wertes Inkasso. Ich verbiete Ihnen hiermit ausdrücklich weitere Telefonanrufe und persönliche Kontaktaufnahme. Sollten Sie sich über dieses Verbot hinwegsetzen, ergeht gegen Sie Strafanzeige wegen Nötigung"

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Ich hatte ja in meinem Einschreiben schon jegliche persönliche und telefonische Kontaktaufnahme untersagt. Seit 3 Tagen kommen nun auch keine Anrufe mehr, dafür kam eine Mail aus der hervorgeht, dass man die eingehende Post offensichtlich doch liest ("Ihre Nachricht haben wir dankend erhalten. Leider ist uns eine sofortige Antwort nicht möglich, weil Unterlagen geprüft und gegebenenfalls Rücksprache mit unserer Auftraggeberin gehalten werden muß. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.").
Klingt ja schon besser, womöglich löst sich dann alles bald auf. Danke für Eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Typischer Mechanismus. Mit etwas Glück bist du nun erstmals in der Kategorie "Lässt sich nicht einschüchtern und verarschen" gelandet. Das erste Mal, wo vermutlich irgendwer wirklich mal inhaltlich auf das Thema drauf schaut.
Der fade Beigeschmack ist natürlich, dass sich vorher niemand für den Fall interessiert hat, sondern dass es davor nur darum ging, mit möglichst viel Terror deine Weigerung zu durchbrechen und dich zum Zahlen zu zwingen.

Wenn man das System einmal durchschaut hat, geht man deutlich ruhiger an so etwas heran ;-)

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

So, ich hätte nicht gedacht, dass ich diesen Thread nochmal hervorkramen muss, aber nun ist es so.
Der Zahlungsanbieter hat Klage eingereicht, ich soll nun in einem schriftlichen Vorverfahren Stellung nehmen.

Habt Ihr irgendwelche Tipps? Ich wollte es genauso darlegen wie hier besprochen. Muss ich sonst was beachten? Einen Anwalt wollte ich nicht einschalten. Ist das ok?

Lieben Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Nachtrag: Das Gericht hat einen sogenannten Fristenbriefkasten. Ich hatte überlegt, meine Stellungnahme dort einzuwerfen. Andererseits habe ich dann keine Quittung. Was meint ihr? Aus Sicht derjenigen, die die Briefe fristgerecht einreichen wollen, macht so ein Briefkasten doch gar keinen Sinn. Wie seht Ihr das?
(Zeitlich gesehen ginge es auch noch per Einschreiben mit Rückschein)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Izzy01):
Andererseits habe ich dann keine Quittung.

Die kann man ja mit dem Smartphone erstellen.



Zitat (von Izzy01):
Das Gericht hat einen sogenannten Fristenbriefkasten.

Der ist für die welche alles auf den letzen Drücker machen - der letzte Strohhalm sozusagen.


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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Izzy01):
Aus Sicht derjenigen, die die Briefe fristgerecht einreichen wollen, macht so ein Briefkasten doch gar keinen Sinn. Wie seht Ihr das?
Doch durchaus, da die Gerichte sicherstellen, dass der Nachtbriefkasten pünktlich geleert wird und ide Schriftstücke mit dem richtigen Eingangsdatum versehen werden. Da gibt es keine Probleme.

Zitat (von Izzy01):
Einen Anwalt wollte ich nicht einschalten. Ist das ok?
Würde ich bei dem doch eindeutigen Sachverhalt auch nicht, sont wird die Sache noch teurer.

Schau den den in vielen Punkten richtigen Beitrag Nr. 4 Absatz 1 an, denn Du wirst dem Gericht erklären müssen, wann Du (der Vertragspartner) den Rücktritt vom Vertrag erklärt hast.
Dazu hab ich in den ganzen Texten nichts gefunden, bisher wurde nur über eine Annahmeverweigerung einer dritten Person berichtet.

Dass eine Verweigerung der Annahme für sich alleine keine gestaltenden Wirkung auslöst, sollte bekannt sein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Den Vertragsrücktritt habe ich per Mail erklärt, und diesen auch in Kopie an das Gericht geschickt.

Ich frage mich grade, ob ich als Laie vor Gericht letztendlich den Kürzeren ziehen werde. Wird sich so eine Geschichte letzten Endes durch die rhetorischen Fähigkeiten vom Gegenanwalt und mir entscheiden?

Es wird ein schriftliches Vorverfahren geführt. Der erste Brief ist wohl zwingend zu beantworten, das habe ich auch getan. Bei einer Reaktion der Gegenseite wurde mir "Zu Ihrer Kenntnis" mitgeteilt. Sollte ich darauf schritftlich erwidern, oder klärt man das besser beim Gerichtstermin (in 2 Wochen)?
Hab grad das Gefühl, ich bin ohne Anwalt am Ende doch der Dumme. Bin für Tipps sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Izzy01):
Wird sich so eine Geschichte letzten Endes durch die rhetorischen Fähigkeiten vom Gegenanwalt und mir entscheiden?

Zum einen kann das tatsächlich so sein, zum anderen verfügt ein Anwalt natürlich auch über Wissen, das einem Laien nicht einfach so zugänglich ist.



Zitat (von Izzy01):
Sollte ich darauf schritftlich erwidern

Man sollte da immer recht zeitnah erwiedern, wenn sich was neues ergibt.


Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Izzy01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Dann war es wohl eine denkbar schlechte Idee, sich darauf einzulassen. Schade.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Izzy01):
Ich frage mich grade, ob ich als Laie vor Gericht letztendlich den Kürzeren ziehen werde. Wird sich so eine Geschichte letzten Endes durch die rhetorischen Fähigkeiten vom Gegenanwalt und mir entscheiden?


Viele Prozesse mit nicht völlig eindeutigem Sachverhalt werden zu Gunsten desjenigen entschieden, der seine Sichtweise besser darstellt.

Zitat (von Izzy01):
Den Vertragsrücktritt habe ich per Mail erklärt, und diesen auch in Kopie an das Gericht geschickt.
Du hast eine Kopie Deines Schreibens an das Gericht geschickt. Hast Du auch eine Bestätigung, dass die Email rechtzeitig und überhaupt zugegangen ist.
Rechne vorsorglich damit, dass der Zugang bestritten wird und lass Dir für den Fall was einfallen.

Zitat (von Izzy01):
Bei einer Reaktion der Gegenseite wurde mir "Zu Ihrer Kenntnis" mitgeteilt. Sollte ich darauf schritftlich erwidern, oder klärt man das besser beim Gerichtstermin (in 2 Wochen)?


Die Frage lässt sich nicht beantworten, da hier Prozesstaktik eine Rolle spielt.
Aber bist Du dir sicher, dass du den Verlauf einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit eines Gegenanwalts so beeinflussen kannst, dass auch tatsachlich alle für dich wichtigen Punkte ausdiskutiert werden.
Ich rate dazu, allen offensichtlichen Falschbehauptungen mit Beweisangebot schriftlich zu widersprechen.
Aber vermeide auf Nebengeplänkel einzugehen. Deine Hauptargumentation muss im Focus bleiben.

Zitat (von Izzy01):
Dann war es wohl eine denkbar schlechte Idee, sich darauf einzulassen. Schade.


Warte das Ergebnis ab.
ich hätte allerdings nur die Zusatzzahlung nicht geleistet. Der Sinn des Blumengrußes war ja auch durch die Lieferung einen Tag später erfüllt. Aber das ist halt Ansichtssache.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Sinn des Blumengrußes war ja auch durch die Lieferung einen Tag später erfüllt

Die Frage ist das Entscheidende, denn genau das ist ja nicht der Fall. Es handelt sich nicht um einen "normalen Blumengruß". Es handelt sich um einen Muttertagsgruß, bei dem A) ausdrücklich mit der Zustellung am Muttertag selbst geworben wird, B) die Zustellung am Muttertag selbst vertraglich vereinbart wird und C) die Zustellung am Muttertag selbst wesentlichster Vertragsbestandteil ist.

Das mag Ansichtssache sein, ja. Aber wenn es "normal" läuft, sollte sich der Richter der allgemein herrschenden Rechtsansicht für solche Termin-gebundenen Verträge anschließen.

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