Vermögensauskunft abgeben?! Mietkaution in Gefahr

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2022 21:27:38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermögensauskunft abgeben?! Mietkaution in Gefahr

Hallo zusammen,

ich benötige einmal eure Hilfe zu einem schwierigen Thema. Habe vor 2 Tagen ein Schreiben des OGV meines Amtsgerichts erhalten, das ich eine Forderung von XY in Höhe von 2368€ innerhalb 2 Wochen bezahlen soll oder die Vermögensauskunft abgeben soll am xx.07.2017.

Jetzt zum Problem dabei, die Vermögensauskunft würde ich schon abgeben, gibt ja keine Möglichkeit das Geld so schnell aufzutreiben. Jedoch bin ich erst vor kurzem mit meiner Freundin zusammengezogen. Die Mietkaution soll über meine Freundin per Moneyfix abgewickelt werden als Bürgschaft. Kann der Gläubiger da irgendwas von pfänden, da wir beide im Mietvertrag stehen? Jedoch nur sie in der Bürgschaftsurkunde?

Hoffe auf eure Hilfe und bedanke mich schonmal im Voraus :)

LG
Stolti

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Pfändbar wäre nur ein Anspruch, den du gegenüber einem anderen hast - also im Falle einer Kaution nur eine mögliche Rückzahlung durch den Vermieter nach dem Auszug.
In der von dir geschilderten Konstellation sehe ich da keine Gefahr.

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#2
 Von 
guest-12316.05.2022 21:27:38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Pfändbar wäre nur ein Anspruch, den du gegenüber einem anderen hast - also im Falle einer Kaution nur eine mögliche Rückzahlung durch den Vermieter nach dem Auszug.
In der von dir geschilderten Konstellation sehe ich da keine Gefahr.


Danke für deine schnelle Antwort. Es geht ja darum, das es ja "nur" eine Bürgschaft sein soll als Sicherheit für den Vermieter. Jedoch uns kein Strick draus gedreht werden soll, das die Summe der Bürgschaft irgendwie gepfändet wird und meine Freundin dann das Geld an die Kautionskasse zahlen muss.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Solange ihr in der Wohnung bleibt, passiert exakt gar nichts. Zieht ihr aus und hinterlasst Schulden, werden die ggf. mit der Mietkaution gegen gerechnet und was übrig bleibt, erst das wird gepfändet.

Bei einer Bürgschaft ist es ja nun so, dass der Bürge lediglich garantiert, für etwaige Schäden aufzukommen. Solange es keine gibt, haftet der Bürge auch nicht. meiner Meinung nach kann da also dann absolut nichts passieren, selbst wenn ihr ausziehen solltet.

Ansonsten wäre halt gut, die Schulden irgendwie reguliert zu bekommen...

-- Editiert von mepeisen am 07.07.2017 10:18

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.05.2022 21:27:38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Frage dazu wäre ja, ob meine Freundin überhaupt gepfändet werden kann. Da es ja meine alleinigen Schulden sind.

Soweit ich weiß könnte der GV nicht auf ein Mietkautionssparbuch zugreifen, das nur auf den Namen meiner Freundin abgeschlossen ist oder?

-- Editiert von Blacky99 am 07.07.2017 10:28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage dazu wäre ja, ob meine Freundin überhaupt gepfändet werden kann.


Theoretisch nein, praktisch könnte es z.B. vorkommen dass der GV ihre Sachen aus der gemeinsamen Wohnung pfändet - das müsste man dann nachträglich per Drittwiderspruch klären

Zitat:
Soweit ich weiß könnte der GV nicht auf ein Mietkautionssparbuch zugreifen, das nur auf den Namen meiner Freundin abgeschlossen ist oder?


Wenn du im Mietvertrag als Mieter aufgeführt bist, dann hättest du dann auch einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution und dann könnte die auch gepfändet werden. Andernfalls nein

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.05.2022 21:27:38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja wir stehen beide im Mietvertrag. Ist das ne verzwickte Situation...Ich würde die Summe ja gerne bezahlen, jedoch klappt das zurzeit nicht und Ratenzahlung wird nur auf 12 Monate bewilligt. Daher bringt das nix, müsste trotzdem die EV abgeben.

Was mich stutzig macht, das der GV anscheind wohl dann auch die Bürgschaftsurkunde sozusagen pfänden kann?!
Wie soll das funktionieren? Es liegt ja in dem Fall kein Geld vor.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und Ratenzahlung wird nur auf 12 Monate bewilligt

Du brauchst keine Erlaubnis für eine Ratenzahlung. Wenn du genug übrig hast und das los werden willst, kannst du auch einfach stur und selbstständig das überweisen, was du hast. Direkt auf das Konto des Gläubigers und erst einmal mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung". Was weg ist, das ist weg.

Die Vermögensauskunft wirst du natürlich trotzdem abgeben müssen, da keine Einigung existiert.

Zitat:
[Was mich stutzig macht, das der GV anscheind wohl dann auch die Bürgschaftsurkunde sozusagen pfänden kann?! /quote]
Nochmal: Solange ihr nicht auszieht und damit eine etwaige Kaution bzw. ein etwaiger Rückzahlungsanspruch fällig wäre, solange geht exakt gar nichts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12316.05.2022 21:27:38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine erneute Antwort. Mir gehts aber auch darum wenn wir ausziehen, dann kriegt der Gläubiger aber trotzdem kein Geld? Da keine Kaution vorliegt? Dann macht das pfänden der Bürgschaftsurkunde ja eigentlich keinen Sinn.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht wären m.m.n 50 % nach Eurem Ausszug theoretisch pfändbar. Dein Anteil also
Btte um Korrektur falls ich falsch liege
Die Mietkaution steht allerdings zunächst dem Vermieter zu um evtl Schäden bzw Metrückstände bei einem zukünftigen Auszug abzudecken.
Notfalls könnte man ja auch die Kaution kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses "abwohnen"
Das geht natürlich nur dann wenn es keine weiteren Schäden geben sollte

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12316.05.2022 21:27:38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Also wenn ichs jetzt richtig verstanden habe, kann der Gläubiger über die Hälfte der gebürgten Kautionssumme (Bürgschaft durch Freundin, nicht durch mich) pfänden. Obwohl das Geld garnicht vorliegt. Dann würd man ja in dem Fall einen Dritten verschulden.

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