Verjährung Forderung - Insolvenz

31. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
Verjährung Forderung - Insolvenz

hallo,

ich bin selbstständig und habe von januar bis märz 2005 zwei projekte bei einem kunden betreut. beide projekte hingen vom inhalt her zusammen, es waren aber zwei aufträge worauf auch zwei rechnungen folgten. beide rechnungen wurden nicht beglichen und auf mahnungen nicht reagiert. als eine mahnung zurück kam mit dem postvermerk, dass unter dieser anschrift niemand ermittelt werden kann, suchte ich durch einwohnermeldeamt und gewerbeamt nach dem inhaber bzw. dessen bevollmächtigten und dessen privatanschrift und stellte dort beide rechnungen per einschreiben zu. eines dieser einschreiben verschwand und ich bekam damals von der post ca. 20,- weil man das einschreiben nicht auffinden konnte. im sommer 2006 bekam ich dann post vom insolvenzverwalter des säumigen schuldners. also müssen meine rechnungen/mahnungen ja doch irgendwo angekommen sein. ich habe zum glück alles aufgehoben und auch die sendung, die zurück kam, habe ich ungeöffnet in meine unterlagen getan. ich habe bei dem insolvenzverwalter die gewünschten unterlagen eingereicht. seither läuft das verfahren und ich habe weder eine positive noch eine negative meldung. sollte meine forderung abgelehnt werden, würde ich bescheid bekommen, so der brief des insolvenzverwalters. mit anderen worten, sollte ich nichts hören, wäre das wohl ein gutes zeichen.

nun zu meiner frage, wie ist es in so einem falle mit der verjährung. ansich wäre die forderung doch nach drei jahren verjährt. in meinem falle im märz 2008. verjährt die forderung auch, während das insolvenzverfahren läuft? oder wird die frist hier 'eingefroren'?
oder sollte ich einen mahnbescheid schicken, um die forderung aufrecht zu erhalten?

danke für jeden tipp.

-- Editiert von danysahne01 am 31.01.2008 11:23:34

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Forderung aus 2005 !
m.M ist erst am 01.01.09 verjährt ?!

lg

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#2
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

hi,

wie kommst du auf 01.01.2009 ?

hmmm, vielleicht hab ich heut noch nicht meinen kaffee-pegel erreicht, dass ich noch auf der leitung stehe! ;)

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da die Verjährungsfrist immer zum Ende des Jahres zu laufen beginnt, endet diese am 31.12.2008, sprich ab 1.1.2009 brucht er sich keine Gedanken mehr zu machen!

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#4
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

ah, okay. dann versteh ich das auch mit der frist. da bringt wohl auch kein mahnbescheid was, da ich ja eh weiß, dass das verfahren läuft. aber die frist wird bei einem inso-verfahren wirklich nicht eingefroren?
ich dachte, dass die frist bis zu dem tag läuft, wo man die forderung beim verwalter einreicht. na toll, da bleibt mir wohl nur warten und hoffen.
ich habe damals im gewerbeauszug noch eine zweite person gesehen, die gegenüber behörden bevollmächtigt war. kann man parallel zu der forderung, die beim insolvenzverwalter liegt, die forderung noch versuchen bei der zweiten person geltend zu machen? oder schließt sich das aus?

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#5
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

um was für eine Rechtsform handelt es sich denn bei der Firma?

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

ich denke, die Rechtsform ist hier unerheblich, da diese and er Verjährung nichts ändert.

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#7
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

weiß ich grad nich, was das für eine rechtsform war. es gab einen geschäftsführer und ein mann, der beim gewerbeamt als bevollmächtigte person mit eingetragen war und gegenüber behörden unterschrifts- und handlungsberechtigt war. und ich dachte, dass ich mir von dem was holen könnte, da der mann inoffiziell das unternehmen geführt hat.

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ danysahne01

Die Forderung wird nicht am 31.12.2008 verjähren. Du hast nämlich recht. Mit Anmeldung zum Insolvenzverfahren wird die Frist nämlich 'eingefrohren', auf juristisch 'gehemmt' (§ 204 I Nr. 10 BGB ).

Wurde die Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt, dann sind wir auch nicht mehr bei der Regelverjährung sondern bei der dreißigjährigen Verjährungsfrist des § 197 I Nr. 5 BGB .

Übrigens kann es zweierlei bedeuten, wenn man nach Anmeldung der Forderung nichts hört. Zum einen, wie der Insolvenzverwalter schon sagte, kann es sein, dass die Insolvenzforderung anerkannt wurde. Zum anderen kann es aber auch sein, dass man zu spät angemledet hat und es sich um eine sog. nachträgliche Forderungsanmeldung handelt. Da würde man dann erst etwas hören, wenn ein nachträglicher Forderungsprüfungstermin anberaumt wurde. Aus dem Insolvenzeröffnungsbeschluss, der dir ja wohl auch zugesendet wurde, kannst du entnehmen, bis zu welchem Zeitpunkt die Forderungen angemeldet werden mussten. Wenn du innerhalb dieser Frist angemeldet hast und noch nichts gehört hast, kannst du beim Insolvenzgericht ja mal einen Tabellenauszug anfordern.

Im Hinblick auf die Rechtsform deines Schuldners. Guck doch mal in den Eröffnungsbeschluss, wie dort die genaue Schuldnerbezeichnung lautet. Bei natürlichen Personen steht nur über das Vermögen des Herrn xyz oder der Frau abc. Bei Gesellschaften steht dor über das Vermögen der xy GmbH, abc OHG oder xxx GbR. Zudem, was stand denn in dem Auftrag, wer hat den erteilt bzw. an wen hast du die Rechnungen gerichtet. Wenn es eine Gesellschaft, egal welcher Art war, dann musst du ja die Rechnung auch an diese gerichtet haben und nicht etwa an einen Gesellschafter. Selbst wenn es sich jedoch um eine Gesellschaft gehandelt hat, kannst du aber momentan keine andere Person in Anspruch nehmen. Bei der GmbH oder der AG haften sowieso nur die Gesellschaften. Bei GbR, OHG und KG gibt es zwar immer noch einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter, aber so lange das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft läuft, darf nur der Insolvenzverwalter diese persönlichen Haftungsansprüche geltend machen (§ 93 InsO ).

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Eidechse
Perfekt !
Besser kanns auch kein RA erklären

lg

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#10
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

daaanke schööön!!! da fällt mir ein riesen stein vom herzen!!! ;)

ich kram mal die alten sachen raus. ich bin der meinung es ging um 'das vermögen von xyz'
und xyz war der inhaber des unternehmens.
ich habe damals mit dem mann den mündlichen vertrag gemacht, der auch im gewerbeauszug drin stand. ich habe die auftragsbestätigungen und später auch rechnungen und die erste zahlungserinnerung an das unternehmen 'abc' zu händen herrn 'sowieso' gerichtet. er war in dem moment ja mein ansprechpartner. die mahnungen habe ich dann an das unternehmen zu händen 'xyz' geschickt, an den inhaber eben. damit dann keiner sagen kann, haben wir nicht bekommen. der inhaber wusste natürlich auch von dem projekt und ich habe ihn auch kennen gelernt. wenns hart auf hart kommt, habe ich sogar einen zeugen, der bestätigen kann, dass ich mehrmals dort vorort war und an dem projekt gearbeitet habe und der könnte möglicherweise auch bezeugen, dass da einige dinge krumm gelaufen sind, nicht nur mit mir auch anderweitig. und auch als ich damals auf dem gewerbeamt war, wusste die sachbearbeiterin mit dem firmennamen sofort was anzufangen, die hatten die zu der zeit wohl schon auf dem kieker. ich bin mir nicht mal sicher, ob die das unternehmen selber geschlossen haben oder ob das gewerbeamt denen auf die pelle gerückt ist.

meine forderung ist recht knapp zum ende der frist eingegangen, da ich die ganzen daten, die ich über das projekt noch habe, zusammensuchen und ausdrucken lassen musste. der insolvenzverwalter wollte natürlich belege haben für die forderung, ist ja klar.

wenn man alles anerkennt, dann bin ich bei ca. 1300,- die ich zu bekommen habe. inkl. gebühren für den gewerbeauszug, zinsen, mahngebühr etc.

es gab damals eine gläubigerversammlung, zu der ich leider nicht erscheinen konnte. diese forderung und noch ein anderer vorfall hatten mich ein jahr lang so ins minus gerissen, dass ich mir nicht mal die fahrt dahin leisten konnte. heute arbeite ich auf vorkasse oder zumindest teilzahlung vorab. damals war ich noch naiv, zumal das insolvente unternehmen über eine empfehlung einer mir sehr vertrauten person zu stande kam. die man offensichtlich auch eingelullt hatte. :(

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#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Schreib jetzt erst mal das Gericht an und frag nach einem Tabellenauszug. Dann hast du zumindest schon mal Gewissheit, ob anerkannt wurde oder ggf. die Anmeldung zu spät kam.

Im Übrigen können auch einzelkaufmännich betriebene Unternehmen eine Fantasiebezeichnung als Firma haben. Dann steckt aber nur der Inhaber dahinter und er allein ist dann auch die verpflichtete Person. Die Firmenbezeichnung ist dann nur der Name für das was er geschäftlich macht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

danke erstmal für die hilfreichen antworten. ich werde beim amtsgericht mal nachfragen.

lg

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