Verjährt?!

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
NoNameAnonyM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährt?!

Hallo,
ich habe eine Vollstreckungsankündigung wo drinn steht das auch eine Ratenzahlung möglich wäre von der Inkasso bekommen. Ich habe dort angerufen und die sagten mir das es um eine Rechnung meiner KFZ Versicherung von 2012 geht. Ich habe seit Jahren kein Auto mehr und wusste auch garnicht mehr das ich dort wohl noch eine offene Rechnung habe. Jetzt sind wir im Jahr 2016. Meine Frage, ist diese Vollstreckungsankündigung rechtens bzw Verjährt? Ich Danke für eure Hilfe. Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich wüsste nicht, dass es da eine Sonderregelung gab. Insofern: 3 Jahre, also verjährt. Ich würde Einrede der Verjährung erheben und abwarten, was passiert.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Vollstreckungsankündigung


Das klingt für mich so, als ob der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner besitzt. Da wäre da noch lange nichts verjährt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

*hust* Ich war offensichtlich noch nicht wach. Vundaal hat durchaus Recht.
Dann andere Strategie: Vom Inkasso eine Titelkopie fordern und dann mit kritischem Blick drauf schauen.

-- Editiert von mepeisen am 14.01.2016 10:32

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