Hallo,
ich habe eine Vollstreckungsankündigung wo drinn steht das auch eine Ratenzahlung möglich wäre von der Inkasso bekommen. Ich habe dort angerufen und die sagten mir das es um eine Rechnung meiner KFZ Versicherung von 2012 geht. Ich habe seit Jahren kein Auto mehr und wusste auch garnicht mehr das ich dort wohl noch eine offene Rechnung habe. Jetzt sind wir im Jahr 2016. Meine Frage, ist diese Vollstreckungsankündigung rechtens bzw Verjährt? Ich Danke für eure Hilfe. Lg
Verjährt?!
14. Januar 2016
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Frage vom 14. Januar 2016 | 03:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährt?!
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#1
Antwort vom 14. Januar 2016 | 06:47
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Ich wüsste nicht, dass es da eine Sonderregelung gab. Insofern: 3 Jahre, also verjährt. Ich würde Einrede der Verjährung erheben und abwarten, was passiert.
#2
Antwort vom 14. Januar 2016 | 10:05
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Vollstreckungsankündigung
Das klingt für mich so, als ob der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner besitzt. Da wäre da noch lange nichts verjährt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2016 | 10:31
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
*hust* Ich war offensichtlich noch nicht wach. Vundaal hat durchaus Recht.
Dann andere Strategie: Vom Inkasso eine Titelkopie fordern und dann mit kritischem Blick drauf schauen.
-- Editiert von mepeisen am 14.01.2016 10:32
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