VB obwohl MB widersprochen

9. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)
VB obwohl MB widersprochen

es geht um eine Bestellung bei ******

Die zahlung reguliert RatePay für den onlineshop. Hier ist eine ratenzahlung möglich. Nach zustellen der ware habe ich mich zuerst an den onlinestore gewandt mit Bitte um RZ. Diese verwiesen an RatePay und sagten dass dies üblicherweise kein Problem darstellt. Also habe ich die gleichr Anfrage über das kontaktformular auf der HP gestellt. Eine Eingangsbestätigung habe ich erhalten.
Nachdem ich nichts von RatePay hörte schrieb ich noch einmal eine Mail. Wieder gab es keine Antwort. Stattdessen flatterte ein schreiben von EOS ins haus. Auch hier schrieb ich an die mail-Adresse, dass ich bereits RatePay wegen einer ratenzahlung kontaktiert habe und mit nur dies möglich ist. Auch von EOS gab es keine direkte Antwort. Stattdessen kam ein gerichtlicher MB. Ich habe dann die Hauptforderung samt auslagen und zinsen direkt an RatePay überwiesen und dem MB widersprochen.

4 wochen nach Zahlung meldete sich dann EOS bei mir, dass sie der Ratenzahlung zustimmen, die mail haben sie also sehr wohl erhslten aber nicht geantwortet bis dahin. Ich habe natürlich geschrieben, dass die HF gezahlt ist. Im VB werden die Inkassokosten dann auf einmal zwei Mal aufgeführt.


Der VB kam 1 tag nach dem Schreiben von EOS. Es war sowohl RatePay als auch eos bekannt, dass ich zahlungswillig bin, aber man treibt die kosten durch mb und vb künstlich in die höhe.

Eis wusste von geldeingang beim angeblichen Mandanten gar nichts. Trotz zahlung der HF noch vor erlass des VB sind diese kosten aufgeführt.
Dazu kommt noch, dass ein Finanzdienstleister wie RatePay eigentlich ohne inkassobüro in der lage sein sollte, forderungen einzutreiben (Rechtsabteilung?)

Und wie mein Widerspruch gegen den MB verschwinden konnte ist mir auch ein rätsel.


Wie stehen nun die chancen, wenn man gegen den VB Widerspruch einlegt.
Eigentlich hätte der vb gar nicht zustande kommen dürfen wegen des Widerspruchs gegen den MB. Außerdem spricht viel dafür, dass hier versucht wurde die kosten wirklich kräftig zu steigern!

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-- Editiert von Moderator am 10.12.2014 23:21

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21 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast den Widerspruch aber schon an das Mahngericht geschickt oder? Per Einschreiben?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Vielleicht haben sich die Eingänge von MB-Widerspruch und Antrag auf Erlass des VB auch einfach nur überschnitten!?

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#3
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

DeN Vordruck ausgefüllt und in einen fensterbriefkouvert - da steht die adresse vom Gericht drauf. Nicht per einschreiben, hab ich nie gebraucht. Und was hätte mur einschreiben genützt?! Der VB wäre trotzdem erlassen worden

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#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Vielleicht wäre er das, wenn es tatsächlich eine Überschneidung gegeben hätte.

Du hättest dann aber einen Nachweis gehabt, dass Du den Widerspruch abgeschickt hast. Wie willst Du das jetzt beweisen, wenn es nicht an einer Überschneidung liegt, sondern der Widerspruch verloren gegangen ist?

Gruß, Jogy

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vielleich mal beim Mahngericht anrufen, sagen dass man doch den Widerruf versandt hat und ob der nicht berücksichtigt worden sei...

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#6
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

also ich habe bereits dort angerufen, der Widerspruch wurde direkt am Nächsten Tag des Erhalts des MB versandt.
Das habe ich der Dame auch geschildert und die sagte zu mir, es kann nicht nachvollzogen werden und der Widerspruch ist wohl nicht angekommen. Sowas ist mir aber noch nie passiert.

Ich solle Widerspruch gegen den VB einlegen.

Was ich am ärgerlichsten finde, EOS hat den VB beantragt und mir daraufhin sinngemäß gesagt: "ja Mail von vor 4 oder 5 Wochen mit Ratenzahlungsanfrage haben wir erhalten aber erst mal MB und VB beantragt und jetzt antworten wir ihnen dass wir dem zustimmen, dafür haben sie jetzt höhere Kosten und können auch gleich noch mal eine Summer für die Ratenzahlungsvereinbarung zahlen."

Warum dieser MB und VB trotz der Zahlungsbereitschaft ergangen ist, ist irgendwie unklar. Im Grunde sollte es meiner Meinung nach nur die Kosten in die Höhe treiben und dann wurde beim VB doch fluchs noch mal die Inkassogebühr 2 mal drauf geschlagen. Einmal als Gerichtskosten (neben den normalen Kosten von 32 Euro vom Gericht MB) und dann noch mal unter dem Punkt Nebenforderung.

Und das grenzt für mich schon fast an Betrug!

Und ich sehe nicht ein, dass ich solche Kosten jetzt tragen soll nur weil die nicht auf meine Schreiben antworten und dieser besch*** Widerspruch angeblich nicht angekommen ist bei Gericht.


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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was EOS mit der Ratenzahlung treibt ist doch egal. beachte die nicht. Es ist bezahlt, Widerspruch gegen den VB und gut ist.

quote:
Warum dieser MB und VB trotz der Zahlungsbereitschaft ergangen ist, ist irgendwie unklar

Der Gläubiger muss dir keine Ratenzahlung gewähren, so einfach ist das. Natürlich ist das immer blöd, wenn man eigentlich zahlungsbereit ist, aber so ist das Leben, um es mal Platt auszudrücken.

quote:
Und das grenzt für mich schon fast an Betrug!

Wegen der Doppelforderung der Inkassogebühren könntest du sogar Recht haben. Die werden sich zwar mit "es war ein Versehen" rausreden und kommen damit womöglich auch durch, aber irgendwann, wenn genug Leute das nicht schlucken sondern die wirklich anzeigen, wird ein Staatsanwalt sich mal sagen "Da hake ich doch mal nach"

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#8
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Im grunde geht es doch aber darum das Geld einzutreiben. Sie lassen sich 4 oder 5 Wochen zeit um MB und VB zu beantragen obwohl sie keine Einwände gegen die RZ haben. Ein kurzes schreiben als Antwort mit ja oder nein hätte ja genügt. Aber die strecken lieber Gerichtskosten vor, beantragen MB und bleiben womöglich auf den Kosten sitzen, dabei hätten sie in der zeit schon 2 raten haben können.

Ich dachte es gibt so nen Grundsatz der geringhaltung der kosten, dass die nicht künstlich gepusht werden dürfen.

Also schreibe ich jetzt einen formlosen Widerspruch mit Begründung?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und ich sehe nicht ein, dass ich solche Kosten jetzt tragen soll nur weil die nicht auf meine Schreiben antworten und dieser besch*** Widerspruch angeblich nicht angekommen ist bei Gericht. <hr size=1 noshade>

Das der Widerspruch nicht angekommen ist, ist ganz alleine Dein Problem.

Ratenzahlung muss man nicht gewähren.

Und der MB war notwendig, weil schlicht keine Zahlungsbereitschaft/Zahlungswilligkeit erkennbar war.
Die Zahlung (und sogar ganz ohne Raten was ja angeblich nicht möglich war) erfolgte erst nach dem der MB kam.

Um die notwendigen Kosten für MB und VB wird man nicht herumkommen, gegen die die Unfug- und "Hoppla-das-war-ein Versehen"-Gebühren sollte man entsprechend angehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#10
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ich glaube dennoch weiterhin, dass es sich um eine Überschneidung habdeln könnte. Es ist ja einfach so, dass der Widerspruch gegen den MB / Einspruch gegen den VB auf dem Postweg erfolgt, während bei nahezu allen Rechtsanwältenund Inkassodienstleistern die Kommunikation bzgl. des Gerichtlichen Mahnverfahrens über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (kurz: EGVP) abgewickelt wird. Zwei - drei Klick's im Anwaltsprogramm oder der Inkassosoftware und der Antrag auf Erlass des MB/VB befindet sich im EGVP. Dort dann doch den Antrag elektronisch signieren und schon wird er ans Mahngericht versandt und spätestens am nächsten Tag automatisch bearbeitet, sprich erlassen.

Die eingehende Post (je nachdem, wie schnell diese denn, vorallem jetzt in der Vorweihnachtszeit, zugestellt wird) muss händisch bearbeitet und ins System (Scan?) eingelesen werden, da kann schon mal Zeit verloren gehen. Das gilt übrigens nicht für die Widersprüche/Einsprüche, sondern auch für die postalischen Zustellungsurkunden.

Ich habe es auch schon öfter mal gehabt, dass der MB einen Tag nach der Antragstellung erlassen wurde und es dann knapp vier Wochen gedauert hat, bis über das EGVP die Nachricht kam, dass der MB einen Tag nach Erlass an den Schuldner zugestellt worden ist.

Ebenso habe ich es auch schon erlebt, dass ich 15 Tage nach Zustellung des MB den Erlass des VB beantragt habe, dieser einen Tag später erlassen wurde und zwei Tage nach Erlass des VB über das EGVP die Nachricht kam, dass dem MB bereits vier Tage vor VB-Antrag widersprochen wurde.

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#11
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Harry: Wieso keine zahlungsbereitschaft? Ich habe 2 Monate vor inkassobüro schon an RatePay geschrieben, keine Reaktion. 3 Wochen vor MB vom Inkasso habe ich direkt an das Inkasso geschrieben nach deren Schreiben. Auch keine Reaktion- sondern der Mb und sie haben das schreiben bekommen, denn 5 Wochen nach meinem schreiben und 2 Wochen nach Mb antworten sie mir und stimmen der RZ zu. Also sie wussten definitiv von meiner Zahlungsbereitschaft. RZ Angebot waren 70 euro (es wären 3 Raten gewesen) also habe ich monatlich die 70 euro gespart und dann in einem überwiesen, da ich alles zusammen hatte. Ohne dieses ganze hin und her wäre die Forderung mit RZ zur gleichen Zeit beglichen gewesen wie jetzt.

Also wo ist der Sinn frage ich mich! Und das eos nichts gegen RZ hat ist bekannt.

Der Widerspruch ging einen tag nach Zustellung des MB raus. Also wären 13 tage zeit gewesen.

Was wäre denn, wenn der MB Widerspruch erst sehr spät angekommen wäre? Würde der VB dann nicht automatisch unwirksam werden?

Wenn ich jetzt Widerspruch einlege gegen VB wird daraus ein Verfahren oder? Wie steht es mit den Kosten für das Verfahren?

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso keine zahlungsbereitschaft? <hr size=1 noshade>

Wieso hast du nicht einfach stur angefangen, Raten zu überweisen? Das ist eine Frage, die du nicht beantworten können wirst und genau so eine Frage würde beispielsweise ein Richter stellen.

Und nochmal: Du hast kein gesetzlich verbrieftes Recht, dass man dir eine Ratenzahlung gewähren muss.

quote:<hr size=1 noshade>Würde der VB dann nicht automatisch unwirksam werden? <hr size=1 noshade>

Ein zu spät eingegangener MB-Widerspruch würde als Widerspruch gegen den VB gewertet, sofern dessen Frist zum Widerspruch noch nicht abgelaufen ist.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich jetzt Widerspruch einlege gegen VB wird daraus ein Verfahren oder? Wie steht es mit den Kosten für das Verfahren? <hr size=1 noshade>

Kommt drauf an, wieviel Lust der Gläubiger hat, das weiter zu verfolgen. Die werden sich auch ihre Gedanken machen. Aus strategischen Gründen würde ich die Gerichtskosten für den Mahnbescheid (32€) und die 25€ Pauschale für die Inkassogebühren nach §4 RDGEG noch bezahlen. Direkt heute, mit passendem Verwendungszweck und hiernach per Einschreiben Einspruch gegen den VB.

Dann sind nur noch die Inkassogebühren übrig und hier dürfte es dem Inkasso schwer fallen, eine Begründung zu liefern.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Harry: Wieso keine zahlungsbereitschaft? <hr size=1 noshade>

Genau deswegen:
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe 2 Monate vor inkassobüro schon an RatePay geschrieben, keine Reaktion. 3 Wochen vor MB vom Inkasso habe ich direkt an das Inkasso geschrieben nach deren Schreiben. <hr size=1 noshade>

Du hast immer nur geschreiben wie Du zahlen würdest, statt tatsächlich mal Taten folgen zu lassen.

Da das jeden Tag tausende Schuldner machen, es aber nur heiße Luft ist, hat man das nicht weiter beachtet.

Zahlungsfähigkeit/Zahlungswillen zeigt man durch Tat, sprich Zahlungen, nicht durch Versprechen derselben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#14
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

was ist aber mit der Tatsache, dass RatePay ein Finanzdienstleister ist, der für andere Unternehmen die Zahlungen "eintreibt". Der müsste doch erst einmal selbstständig ohne Inkassobüro in der Lage sein, Geld einzutreiben.

Und auf Ratenzahlungsanfragen/-Vorschläge habe ich bis jetzt immer eine Antwort bekommen. Entweder ein Ja, so machen wirs, zahlen sie immer zum 10.,1.,5. eines Monats oder ein Nein, wenn Ratenzahlung dann keine 70 sondern 90 Euro oder sowas ähnliches.
Einfach so auf gut glück überweisen.. das kenne ich nicht.

2. Punkt, dass EOS von dem Geldeingang auch 3 1/2 Wochen danach noch nichts wusste. Das heißt für mich, dass RatePay gar nicht in Verbindung steht mit EOS und evtl einem Erlass des VB gar nicht zugestimmt hat? Außerdem werden die schon überwiesenen Kosten der Hauptforderung noch aufgeführt als offen, was ja einfach nun mal nicht mehr der Fall ist!

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#15
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

PS: wie verhält sich das jetzt eigentlich mit der Schufa? Wird das gemeldet? Und da ich ja innerhalb einer bestimmten Frist zumindest mal die HF bezahlt habe kann ich das irgendwie rauslöschen lassen, falls es gemeldet wurde?

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du überhaupt kapiert, was wir dir schreiben? Liest du die Beiträge auch einmal?

quote:
was ist aber mit der Tatsache, dass RatePay ein Finanzdienstleister ist, der für andere Unternehmen die Zahlungen "eintreibt". Der müsste doch erst einmal selbstständig ohne Inkassobüro in der Lage sein, Geld einzutreiben.

Was hat das mit den Gerichtskosten zu tun? Das ist bestenfalls ein (im übrigen sehr guter) Grund dafür, die außergerichtlichen Inkassogebühren zu verweigern.

quote:
Und auf Ratenzahlungsanfragen/-Vorschläge habe ich bis jetzt immer eine Antwort bekommen.

Aber du hast keinerlei gesetzlichen Anrecht auf eine Antwort.

quote:
Einfach so auf gut glück überweisen.. das kenne ich nicht.

Aber überleg mal. Wenn du beispielsweise Ratenzahlung von 3 Monaten machst, schreibst den Gläubiger an. Dann streitest du dich mit dem Inkasso rum. Bis das dann zu einem Mahnbescheid wird, hast du doch schon längst bezahlt.
Der Gläubiger wird doch nicht so blöd sein und die Annahme des Geldes verweigern.

quote:
2. Punkt, dass EOS von dem Geldeingang auch 3 1/2 Wochen danach noch nichts wusste.

Das ist nicht dein Problem. Das ist das Problem von EOS.



Also nochmal in Ruhe:
- Du hattest Schulden. Punkt.
- Du hast eine Ratenzahlungen machen wollen, die haben aber nicht gewollt. Punkt.
- Die haben einen Mahnbescheid beantragt. Punkt.
- Du hast die HF samt Auslagen und Zinsen bezahlt (btw. Wie viel genau an Auslagen waren das)?
- Du müsstest mindestens noch die Gerichtskosten und ggf. die 25€ erlaubter Gebühr fürs Inkasso zahlen. Denn beides wäre legitim. Hast das aber bisher nicht bezahlt.
- Du hast dem MB widersprochen, kam aber nicht an.
- Der VB wurde beantragt.

Nun setz dich halt hin, widersprich dem VB (dieses mal per Einschreiben und mit Verweis, dass dein Widerspruch des MB wohl per Post verloren gegangen war) und überlege, ob du die Gerichtskosten usw. ggf. noch zahlst. Die volle Inkassogebühr dürfte hier meiner Meinung nach nicht durchsetzbar sein und doppelt schon mal gar nicht.

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-- Editiert mepeisen am 11.12.2014 20:07

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#17
 Von 
TraumBaum
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Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

danke mpeisen, ich lese es schon. wollte nur noch mal nachfragen.

ich hatte schon mal was mit EOS. da haben sie auch so einen Vordruck geschickt. den hatte ich damals ausgefüllt. da wurde sofort reagiert. EOS wollte anscheinend ja aber von anfang an der Ratenzahlung zustimmen. sie wussten davon, haben auch erst nach der beantragung des VB auf meine Mail reagiert und der RZ zugestimmt. Und ich solle den Vordruck ausfüllen wo ich gleich nochmal der Ratenzahlungsgebühr automatisch zustimme. Die haben sich also praktisch nur dran gerieben, dass der Vordruck nicht ausgefüllt wurde und ihnen diese Gebühr durch die Finger rinnt. Die haben sie wohl dann gleich mal vorsorglich auf den VB draufgeschlagen. Das ist das an dem ich mich grade etwas aufhänge und was mich einfach schwarz ärgert!


Bezahlt habe ich genau 97 Cent mehr als HF und Mahnauslagen waren (also der Punkt HF auf dem Mahnbescheid + 97 cent für Zinsen - war dann ein runder Betrag)



also zahle ich jetzt noch die 32 Euro Gerichtsgebühren direkt an Ratepay? oder hat das EOS gezahlt als angeblicher Prozessbevollmächtigter? Und kann ich von denen jetzt auch noch eine Vollmacht verlangen? Denn wie gesagt bezweifle ich irgendwie, dass die den VB im Auftrag von Ratepay gemacht haben, die hatten ja ihr Geld bereits und waren zufrieden. (oder habe ich da einen Denkfehler?)

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PS: habe jetzt an RatePay direkt die 32 Euro überwiesen mit der Verwendung "KUndennummerxx - Ausschließlich für Gerichtskosten"

-- Editiert TraumBaum am 11.12.2014 20:45

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#18
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Habe den Widerspruch jetzt an das Gericht gefaxt. Mal schauen was jetzt passiert

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Der Widerspruch gegen den VB noch per Einschreiben an das Gericht zurückschicken. Nur per Fax ist nicht ausreichend. Das wurde Dir aber bereits schon geraten.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Hab ich schon zur Post gebracht heute morgen. Habe nur schon zur "Vorwarnung" das fax gestern noch geschickt.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wollte nur noch mal nachfragen. <hr size=1 noshade>

Das ist ja alles schön und gut. Zwischenmenschlich mag das ein Argument sen. Da die aber gesetzlich nicht verpflichtet sind, dir eine Ratenzahlung zu gewähren oder überhaupt auf diese Anfrage zu antworten, taugt das als Argument leider nichts.

quote:<hr size=1 noshade>Das ist das an dem ich mich grade etwas aufhänge und was mich einfach schwarz ärgert! <hr size=1 noshade>

Und genau deswegen, verweigerst du die Gebühr. Die können nicht einfach so nachträglich, nachdem du gezahlt hast, eine Ratenzahlung machen.

quote:<hr size=1 noshade>also zahle ich jetzt noch die 32 Euro Gerichtsgebühren direkt an Ratepay? <hr size=1 noshade>

Ich würde noch 25€ zusätzlich direkt an EOS zahlen. Mit Verwendungszweck Fallnummer und "Mahnverfahren-Gebühr nach §4 RDGEG ". Dann ist aber Schluss.

Das mit der Vollmacht u.ä. ist im Endeffekt albern. Die unterschreiben da einen Vertrag bei EOS; dass EOS das alles machen darf.

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0x Hilfreiche Antwort

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