Uniscore Inkasso, Vollstreckung trotz....

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mike1203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Uniscore Inkasso, Vollstreckung trotz....

Hallo,

meine Freundin hat derzeit ein Problem mit oben genannter Inkassofirma. Sie soll etwas bei Modeschmuck bestellt haben, im Wert von exakt 20€. Auf zwei Bankauszügen sind Überweisungen belegt, für zwei Bestellungen die dort bezahlt wurden ( Eine Bestellung von ihr, eine von ihrer Schwester ). Eine dritte Bestellung in Höhe von 20€ gab es nie.

Nun droht Uniscore mit Vollstreckung. Das erste Schreiben ist mit 17.03. datiert. Es wird direkt drauf hingewiesen, dass ein Vollstreckungsbescheid vorliegt ( vom 4.03.10), und ein Hinweis mit einer Zahlungsforderung zum 2.04.10.
Falls diese Frist verstreicht, dann Zwangsvollstreckung. Auf dem zweiten Blatt der Überweisungsträger, Ratenzahlung, usw...

Nun habe ich bereits ein paar Themen hier im Forum darüber gelesen. Ist dieses Schreiben auch direkt der Mahnbescheid ? Denn falls nicht, so wurde dieser nicht zugestellt. Ein Anruf bei der Firma ergab, dass angeblich diverse Mahnungen und Bescheide an sie versendet worden wären, hier ist aber nie was angekommen. Der Account bei Modeschmuck ist nicht mehr vorhanden um von da aus evtl Rückschlüsse auf eine Bestellung beziehen zu können.

Nun stand heute die Gerichtsvollzieherin vor der Tür mit dem Vollstreckungsbescheid.

Dieser mit folgenden Forderungen :

Kosten nach dem Wert der Hauptforderung 20,00€
Gerichtskosten ( §§3,34,Nr....) 23€
Kosten des Antragstellers für Verfahren : ( Kontoführungskosten) 25€
Rechtsanwalt / Beistandskosten : 8,75€, 12,50€, 7,50€.
___________________________________
Ausfertigung für Antragsteller 76,75€

Dann nebenstehend auf dem Blatt :

Hauptforderung 20€
Kosten wie nebenstehen 76,75€
Nebenforderungen (Mahnkosten, Auskünfte, Bankrücklastkosten ( Was soll das sein ? ), Inkassokosten, Anwaltsvergütung für vorgerichtlichte Tatigkeit :
20€, 5€, 7€, 37,50€, 39€.
Zinsen : 7,46€ ( 12% Jahreszinsen aus 20€ (12.12.06 bis 21.01.10)).

Dann folgender Satz, den ich ebenfalls nicht verstehe : " Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei ).

Die Forderung ist seit dem 10.06.09 an den Antragsteller abgetreten......früherer Gläubiger : Internetmarketing Bielefeld GmbH.

Die nach Nr 2300/2302 VV RVG vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr EUR 16,25 wurde in antragsgemäß auf Verfahrensgebühr angerechnet.

Die Kosten des Verfahrens sind ab 04.03.2010 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Nun natürlich die offenen Fragen :

Lässt sich das noch irgendwie abwenden ? Kann das Inkasso beweisen, dass solch eine Bestellung getätigt wurde, bzw kann man selbst dort schriftlich Einsicht in die angeblich vorliegende offene Rechnung/Bestellung bekommen ?
Sie selbst war zum Zeitpunkt der Bestellungen minderjährig, deshalb gingen die Überweisungen auf Rechnung vom Konto ihrer Eltern ab, falls die Information notwendig ist.

Wir sind über jede Hilfe sehr dankbar.

MfG,
Mike.

P.S. : Die geforderten Kosten der Vollstreckung belaufen sich auf 212,71€, das Inkasso fordert im ersten Schreiben aber bereits 340,18€, wie verhält sich das ?
-- Editiert am 12.05.2010 15:22

-- Editiert am 12.05.2010 15:24

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

Titel ist Titel, da muss kein IKU mehr was nachweisen. Am besten den Titel beim GV bezahlen und gleich aushändigen lassen. Dann kann das IKU keine Inkassokosten mehr fordern.

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#2
 Von 
guest-12316.11.2010 15:51:37
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mike1203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja wurde er, aber damit wird es ja nicht getan sein !? Hat man damit als Privatmensch überhaupt eine Chance oder kann man darauf hoffen, dass sich das Inkasso-Unternehmen wegen mangelnder Beweise garnicht behaupten kann ? Denn schaut man sich die Preise bei Modeschmuck an, wäre es ein hartes Unterfangen auf exakt 20€ zu kommen, alleine deshalb verstehe ich nicht wieso die jetzt mit Vollstreckung drohen, wenn da wirklich keiner für so einen Betrag eingekauft hat. Reine Abzocke ?

@floriansmom : Und welcher Betrag muss dann bezahlt werden ? Der aus dem Schreiben vom Amtsgericht oder der den das IKU fordert ?

Gruß
Mike.

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-- Editiert am 12.05.2010 17:33

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#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
hätte man gegen den Mahnbescheid widersprochen hätte man nichts zahlen müssen.
Das wäre am 1.1.10 verjährt gewesen !
Jetzt würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen da die Nebenkosten wohl sehr überzogen sind!
Wenn die Bestellung wirklich nie sattgefunden hat würde ich sogar über eine Vollstreckungsgegenklage nachdenken.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 12.05.2010 21:20

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink das uniscore Inkassoschreiben mal hier
(Namen schwärzen bzw abdecken)

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Laut der Aufstellung die oben gepostet wurde steht dort:

quote:
Ausfertigung für Antragsteller 76,75€


Antragsteller im Mahnverfahren ist aber das Inkassobüro. Entweder hat der GV das falsche Blatt zugestellt, oder der TE hat den Titel des Gläubigers gesehen.

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#7
 Von 
Mike1203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@actrostom :

Das allererste Schreiben kam doch aber erst im März.....demnach wäre es doch verjährt oder nicht ? Auch wenn das bereits 09 an die IKU abgetreten wurde, sind die doch unter Zugzwang die Dokumente rechtzeitig rauszubekommen !? Wenn es Anfang 2010 verjährt, man aber erst im März die Vollstreckung kriegt ( als nur Eines von zwei Dokumenten von Uniscore, angeblich sollen die ja mehrere gesendet haben ) ist das dann nicht bereits verjährt ? Kenne mich da auch nicht so aus.

Und ist dieses Schreiben, also das erste was von Uniscore kam direkt auch der Mahnbescheid ? Ich habe überall gelesen, dass man dort irgendwo was ankreuzen soll wegen Widerspruch und das denen zurück schicken soll. Da ist aber nur ein Überweisungsträger auf der Rückseite und die Option wegen Ratenzahlung. IST das Dokument denn nun der Mahnbescheid ? Und kommt sowas nicht per Einschreiben und der Empfänger muss es dann unterschreiben ? Falls das per einschreiben kommt so hat sie nie einen Mahnbescheid bekommen, das Einzige ist die Vollstreckung, die musste sie gestern persöhnlich von der GV annehmen.

Es sei denn ihr Account wurde für einen Einkauf missbraucht und die Mahnungen sind wem Anders zugeflattert und erst jetzt wo es ernst wird stehen die bei ihr vor der Tür. Man bekommt ja leider keine Ansicht an welche Adresse die Rechnung gehen sollte, bzw was gekauft wurde und wann. Das ist so zermürbend....Und bevor sowas ans Inkasso geht, gehe ich davon aus, dass der Käufer von der Firma erstmal 1 bis 2 Mahnungen bekommt, bevor überhaupt was mit Inkasso ermittelt wird. Vor Allem ist das 4 Jahre her und dann kommen 2 Schreiben im kurzen Abstand aus denen nicht mal ersichtlich wird um welche Bestellung es geht. Der Account bei modeschmuck ist gesperrt wie wir gestern festgestellt haben, nicht gelöscht, also keinen Zugriff mehr. Von dort aus lassen sich also auch keine Daten mehr beziehen. Die stecken doch alle unter einer Decke da. *******erei sowas.

Werde das Schreiben von Uniscore nachher nochmal ablichten und hochladen.

MfG,
Mike.

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#8
 Von 
Mike1203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

habe die Bilder nun hochgeladen :

http://img339.imageshack.us/i/41737074.jpg/
http://img199.imageshack.us/i/13675064.jpg/
http://img215.imageshack.us/i/40767361.jpg/
http://img405.imageshack.us/i/20942897.jpg/
http://img9.imageshack.us/i/10687027.jpg/

Gruß
Mike.

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#9
 Von 
guest-12316.11.2010 15:51:37
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Das kommt wohl auf das Datum des Mahnbescheides an das ich aber leider nicht sehen kann.

quote:
Nun droht Uniscore mit Vollstreckung.

Ich glaube dieser Punkt ist schon überschritten.

So wie ich das jetzt hier lese gibt es nicht viele Möglichkeiten:

Wenn die Forderung unberechtigt ist und es keinen Widerspruch geben konnte da so wie ich es lese der Vollstreckungsbescheid die erste erhaltende Post war würde ich eine Vollstreckungsgegenklage anstreben.

Nach Zustellung durch den Gerichtsvollzieher hast du übrigens nur 14 Tage Frist einen Einspruch einzulegen. ( Bei Gericht)

quote:
Das allererste Schreiben kam doch aber erst im März.....demnach wäre es doch verjährt oder nicht ?

Entscheidend ist hier wann der Mahnbescheid beantragt wurde.

Das hier ist wieder ein klasisches Beispiel wie aus 20,- 320,-€ werden können.
Oder auch : Wie treibe ich eine unberechtigte Forderung ein? ( wenn die Angaben stimmen)

lg



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#11
 Von 
guest-12316.11.2010 15:51:37
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Mike1203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

dann bin ich leider ratlos.....morgen wollen Mutter und meine Freundin halt zum Anwalt fahren, um sich darüber Auskunft geben zu lassen. Allerdings tun sich ja nun irgendwie Widersprüche auf. Der Mahnbescheid wurde laut ihrer Familie und laut Ihr nie zugestellt, bzw. niemand kriegt Einsicht darauf wer für das Enschreiben (?) unterschrieben haben könnte. Entweder es verschweigt jemand was, oder aber das Inkasso handelt einfach in betrügerischem Sinne.

Laut jetzigem Verlauf sehe ich nur die Möglichkeit das zu zahlen was das Amtsgericht fordert, aber ist damit die Sache beim Inkasso wirklich gegessen und die können nichts mehr nachfordern ? Es gibt ja so Horrorgeschichten das die auch nach Jahren noch versuchen per Zinsen usw. an bereits abbezahlte Verträge noch mehr aufzusetzen. Was wiederum heißt sie würde auch nach Jahren nicht von dem Vertrag loskommen. Also mit anderen Worten :

Einmal zahlen, einen eventuellen Betrug auf sich sitzen lassen und nichts passiert mehr ?

MfG,
Mike.

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#13
 Von 
guest-12316.11.2010 15:51:37
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die ca 50 € nicht mittitulierten Kontoführungsgebühren sind nicht durchsetzungsfähig . Da bin ich mir sicher
Ich würde die geforderte Summe abzüglich der 50 zweckgebunden zur Verrechnung mit dem Titel überweisen und dem Inkasso per Einschreiben in Kennntis setzen das die Ktoführungsgebühren nicht beglichen werden !

Oder

Versuch einen Vergleich auszuhandeln
Faustregel : Je schlechter die Schufa desto vergleichsbreiter die Gegenseite







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#15
 Von 
Mike1203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir wissen nun im übrigen wer den Kram verbockt hat. Die Schwägerin meiner Freundin hat nachdem meine Freundin und ihre Schwester dort was bestellt hatten auch noch was bestellt. Wurde zwar gezahlt, Geld kam aber zurück auf das Konto ihres Mannes. Danach wurde der Betrag aber nicht nochmal überwiesen, sondern vergessen....dementsprechend erklären sich die Kontorücklastgebühren, wo ich schon immer stutzig war. Haben das gestern erfahren. Demnach werden wir da wohl nun Dampf machen müssen das sie das Geld rechtzeitig rausrückt. Gestern hieß es noch sie kriegt es natürlich, heute ist die Rede davon das sie nur noch die Hälfte zahlen wollen, weil wir ja angeblich versäumt hätten auf den, nicht bei uns zugestellten, Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Im übrigen wurde uns von der Anwältin die meine Freundin kostenlos in Anspruch nehmen kann gesagt, dass man auch auf den Vollstreckungsbescheid direkt Widerspruch einlegen kann, dann wird sowas in den meißten Fällen fallen gelassen. Hat das niemand hier gewusst !? Oder ist da nichts dran ? Jedenfalls versucht die Anwältin nun auch noch rauszufinden wer es war bzw von welchem Konto es kam. Das werden wir ihr ja nun sagen können.....

Was mir aber immernoch Rätsel aufgibt ist warum nie Rechnungen oder der Mahnbescheid an meine Freundin zugestellt wurde. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Rechnungsadresse die der Schwägerin war, sie die Mahnungen usw ignoriert hat und erst jetzt wo es ernst wird, dass die GV mit der Vollstreckung bei meiner Freundin vor der Tür steht, weil es ihr Account bei Modeschmuck war.

Ich hoffe nur das geht alles glimpflich aus und die Schwägerin sieht das ein. Ansonsten muss es wohl noch zur Anzeige kommen....ich hab von diesem Thema langsam den Hals voll, jetzt wo es raus ist noch mehr.

Danke aber soweit für jeden hilfreichen Beitrag.

Gruß
Mike.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
Im übrigen wurde uns von der Anwältin die meine Freundin kostenlos in Anspruch nehmen kann gesagt, dass man auch auf den Vollstreckungsbescheid direkt Widerspruch einlegen kann, dann wird sowas in den meißten Fällen fallen gelassen. Hat das niemand hier gewusst !? Oder ist da nichts dran ?


So stimmt das nicht.
Man kann innerhalb 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Trotzdem kann der Gläubiger dann aber Vollstrecken.
Ich würde den Betrag ohne Kontoführungsgebühren überweisen und anschliessend die Herausgabe des Vollstreckungsbescheides verlangen.
(Und mir das Geld von der Schwägerin wiederholen)

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Genau !
Zweckgebunden überweisen (Verrechnung mit Titel) - und die gegenseite per fax darüber in Kenntnis setzen das Ktoführungsgebühren nicht beglichen werden - diesbezüglich auf den rechtsweg verweisen.
Rückgabe des entwerteten Titels bzw Erledigungsschreiben unter Fristsetzung
(z.b 10 Tage)

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mike1203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wurde erledigt, die Gerichtsvollzieherin war noch persönlich hier und hat sich das auszahlen lassen, den Titel ausgehändigt und die Zahlung belegt. Das Geld gab es von der Schwägerin nach einem Gespräch dann freiwillig, allerdings mit dem Verweis darauf, dass man es ihnen ja nicht genau beweisen könnte. Die Warscheinlichkeit ist allerdings unwarscheinlich hoch, so hat meine Freundin es dann doch bekommen. Den Rest muss sie dann eben klären, kann ja aber nicht angehen, dass die im Prinzip wissen das die Mist gemacht haben, weil sie auf ihren Account einkaufen und bei der Überweisung nicht aufpassen und ihr damit quasi Alles nehmen. Bin nur froh das das nun geklärt und vorbei ist.

Bedanken uns an dieser Stelle nochmals recht herzlich für die Hilfe.

Gruß
Mike.

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Und jetzt?

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