Hallo Zusammen
Ich habe von Uniscore eine Pfändung auf dem Konto liegen. Ursprüngliche Grundforderung waren an die 20 €. Da ich aber lange Arbeitslos gewesen bin ist die Summe auf ca. 116 € angewachsen. Da ich jetzt wieder Arbeit habe, wollte ich die Pfändung bezahlen.
Nach einem Telefonat mit der Uniscore teilte mir diese mit das die Forderung nun nicht mehr 116 € sondern 710,96 € beträgt. Die ursprüngliche Forderung ist von Anfang 2007. Ich habe mir eine Forderungsaufstellung zuschicken lassen wo ich absolut nicht schlau draus werde.
In der ersten Spalte steht das Datum angefangen bei 10.05.2007 das letzte Datum ist der 27.07.2010.
In der zweiten Spalten stehen Bemerkungen. Erster Eintrag ist ein Vollstreckungsbescheid mit einem Umsatz von 182,30 € was mir schon Dubios hoch erscheint.
In der dritten Spalte werden unverz. Kosten aufgelistet. In der vierten verz. Kosten. In der fünften Spalte stehen Zinsen die sich auf 29.57 € belaufen. In der sechsten Spalte steht Hauptf. diese ist mit 17,45 € betitelt.
Wie gesagt die Gesammtforderung in Höhe von 710,96 € erscheint mir ungewöhnlich hoch und ich bin auch nicht bereit diese Summe zu zahlen. Was kann ich hier machen?
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-- Editiert am 03.10.2010 14:13
-- Editiert am 03.10.2010 14:15
Uniscore Forderung rechtens?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
laden Sie doch mal die Forderungsaufstellung komplett hoch (jedoch personbezogene Daten) schwarz machen.
MfG
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Hallo Ich101
Ich habe leider keinen Scanner. Ja auch sowas soll es geben. Ich könnte es einfach mal so auflisten wie es hier auf dem Papier steht. Ich schreibs mal in ne Excel Tabelle und lade diese dann hoch.
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Soo habs mit Open Office erstellt.
http://www.fileuploadx.de/479575
Unten drunter steht noch: Forderungsstand zum 27.07.2010: 710,96 €
zzgl. 5,00% Zinsen ü. Basis aus 93,00 € ab 28.07.2010 ( 0,02 tägl.)
zzgl. 12,00 % Zinsen aus 17.45 € ab 28.07.10 ( 0,01 tägl.)
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Mal abesehen davon, dass man in der Lage sein sollte,einen Betrag von 17,45 € ja wohl auch als Arbeitsloser innerhalb von 3 Jahren bezahlen kann und sich auch nicht darum gekümmert hat;
mind. 1 Mahnung
1 Mahnbescheid
1 Vollstreckungsbescheid
die Rechnung sieht korrekt aus. Auch die Kosten des Vollstreckungsbescheides ist ok da für die Antragstellung entstandenen Kosten eines Rechtsanwaltes auch zu zahlen ist. Dazu kommt noch der GV.
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Laufen oder liefen Beitreibungsmaßnahmen anderer Gläubiger ?
Hintergrund meiner Frage wäre ein möglicher Vergleich !
Waren die Pfändungsmaßnahmen - aus Sicht des Gläubigers - erfolgreich ?
(Ich kann leider die Datei bei mir zuhause nicht öffnen -irgendein Programm fehlt bei mir - müsste es morgen im Büro am PC versuchen)
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-- Editiert am 03.10.2010 22:40
Hallo Hellion
Meine Schufa nunja sieht schlecht aus alles in allem. Habe neben dieser Pfändung noch 3 weitere auf dem Konto liegen. Insgesammt waren es 5. Eine wurd komplett bezahlt und ruht. Ich zahle immer an den obersten Gläubiger jeden Monat 100 €. Im Dezember bin ich wieder mit einer fertig dann gehts an den nächsten.
@ Anonym
Mag sein das du recht hast jedoch war der GV zwar bei mir jedoch in einer anderen sache die nichts mit Uniscore zu tun hatte. Ich hatte auch keinen Zettel im Briefkasten das dieser da gewesen ist. Zu mindest kann ich mich nicht erinnern.
Achja.. um einen Vergleich habe ich bereits gebeten. Habe 50 % der Summe angeboten jedoch wurde dies abgelehnt.
-- Editiert am 03.10.2010 23:12
Mein Tip :
Biete uniscore einen Vergleich an !
Tenor in etwa : Meine finanzielle Situation ist aussichtslos und wird sich nicht ändern - Ein guter Freund leiht mir trotzdem zweckgebunden 150 € gegen Rückgabe des Titels - Nicht zu demütig bittend formulieren ....
Anregungen auch hier
http://www.f-sb.de/forumneu/forumdisplay.php?s=225355aeb1a7d18c495bf5051375f2e***=2
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Muss man sich dafür Registrieren? Bekomme nur nen Anmeldefenster angezeigt.
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Ich würde mal meinen mit der Hälfte wäre Uniscore gut bedient !
Vor allem da die Rechnung alleine 220€ nicht einklagbare Kontoführungsgebühren enthält.
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Genau ! Die nicht titulierten nachgeschobenen Kontoführungsgebühren sind ohnehin nicht durchsetzungsfähig
Anmelden genau wie hier auch
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Hab mich angemeldet jedoch warte ich noch auf die Email.
182,30 € für nen Vollstreckungsbescheid erscheint mir auch etwas hoch.
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--- editiert vom Admin
Hallo,
also ganz okay ist die Forderung nicht. Für mich nicht Ersattungsfähig sind die Kontoführungskosten, die Gebühr für das erste Schreiben (Zwangsvollstreckungsandrohungsgebühr entsteht in Höhe ein 0,3 Gebühr) sowie evt. die Gebühr TZ nach Pfändung (hier stehe ich wohl grad aufm Schlauch kann jedenfalls nicht ableiten was das sein soll).
Gehen Sie am besten mal zu Ihrer Bank und fragen dort an wie hoch die Pfändung ist. Dieses ist dann auch der Betrag, welcher wirklich geltend gemacht wird.
MfG
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Hallöchen!!
Mein Vater hat auch ein problem mit diesen Herrn.Vieleicht hat ja der ein oder andere so etwas gehört .Mein Vater ist 73 jahre alt und Demenz krank ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll.Er hat Vollstreckungsbescheide auf grund seiner Krankheit nicht beachtet (kein einspruch ) ist es ratsam mir einen Anwalt für ihn zu nehmen?
MfG
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--- editiert vom Admin
Er ist Demenzkrank die heißt so.
Er soll einmal ca.450,euro und einmal ca.700.euro bezahlen .Habe da mal angerufen bekomme keine auskunft und bei der Firma die die Hauptforde.stellt bekomme ich erst garkeinen ans Telefon.Der eine vollstreckung ist von 2009 und der andere aus diesem Jahr.
Danke für Antworten
-- Editiert am 12.10.2010 16:56
--- editiert vom Admin
ja ok sorry kann mir trotzdem einer helfen ( tip geben) ?
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Die beleidigenden Fragen des Users @Anton der Zauberer würde ich nicht ernst nehmen !
Frage : Gabe es diesbezüglich schon Pfändunmgsversuche und waren die - aus Sicht der Gegenseite erfolgreich ?
Steht Dein Vater unter Betreuung ?
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--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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