UVG Inkasso vorläufiges zahlungsverbot

12. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Annchi93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
UVG Inkasso vorläufiges zahlungsverbot

Hallo ich habe eine Frage.
ich habe heute einen Brief im Briefkasten gehabt mit einem vorläufigen Zahlungsverbot. Die firmen sind *** Inkasso und FKH GbR. Mit Stempel des Gerichtsvollzieher.
Hauptforderung 40, 50 €
Festgesetzte kosten 374, 10 €
Kosten des zahlungsverbot 18, 00 €.
nun meine Frage. I
ch weiß nicht wie ich mich zu verhalten habe.
Ich bin am überlegen ein PSchutz Konto einzurichten.
Bekomme mein Gehalt normalerweise zum 20 und brauche es natürlich - ich weiß kurz gesagt einfach nicht weiter. Ich bin am verzweifeln, ich habe bisher noch nie etwas von diesen Firmen gehört.
Natürlich gehe ich am Montag auch noch zum Anwalt.
Lg und danke im voraus


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die beiden von Dir genannten Firmen haben es zwar faustdick hinter den Ohren aber es muß ein Titel existieren

Es wurde vorher ein gerichtlicher mahnbescheid UND ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid zugestellt und der Schuldner hat keinerlei Rechtsmittel eingelegt (kein Widerspruch bzw Einspruch)



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das, was du vor hast, ist soweit auch das richtige Verhalten. P-Konto hilft dir vorläufig weiter, auf das Unpfändbare (Stichwort Pfändungsfreigrenze) zuzugreifen. Da es "nur" eine Vorpfändung ist, passiert außer einer 4-wöchigen sperre nichts. Das Geld verschwindet also nicht.

Die wirklich spannende Frage ist nun die, die thehellion schon gestellt hat: Haben die einen Titel? Dieses Inkasso nutzt hier manchmal bewusst eine Grauzone aus. Bei einer Vorpfändung müssen die keinen Titel vorliegen haben. Die können sich einfach so an einen GV wenden. Die Aufgabe deines Anwalts wäre also ggf. die mal anzuschreiben und zum sofortigen Aushändigen einer Titelkopie aufzufordern, sowie einer Forderungsaufstellung. Dieses Inkasso hat regelmäßig völligen Blödsinn in den Forderungsaufstellungen stehen (Kontoführungsgebühren und anderen Quatsch).
Ich würde gar nicht diskutieren mit denen. Auf jeden Fall dann direkt im Anschluss Vollstreckungsabwehrklage wegen diesem Unfug.

Sobald dein Anwalt Informationen hat (die Titelkopie und die Forderungsaufstellung) kann man mehr dazu sagen. Achja: Weise deinen Anwalt ruhig darauf hin, dass dieser Firmenkomplex schon einige Male im Visier der Staatsanwaltschaft war. Dass die Staatsanwaltschaft Frankental letztes Jahr Anklage wegen schweren Betrugs und Nötigung erhob, genau wegen solchen Methoden (absurde Gebührenposten, Vorpfändungen ohne Titel, Titelumdeutungen auf neue Personen uvw. Was draus geworden ist, wurde irgendwie aber nicht bekannt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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