Twosteps Mahnung

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gohse1988
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Twosteps Mahnung

Hallo,

Ich habe bei der Firma Twosteps einen Webspace angemietet, der monatlich kündbar ist. Diesen habe ich dann im Ersten Monat auch gekündigt. Nun wurden mir bereits die Gebühren für das ganze Jahr abgezogen. Meine Bank buchte das Geld nun zurück.

Am heutigen Tage erhielt ich eine Mahnung mit der Aufforderung bis zum 14.01.2012 41 Euro zu zahlen(Der Rechnungsbetrag war ursprünglich mal 20 Euro)

Ich erfragt warum ich so teurew Mahngebühren bezahlen müsse und Twosteps antwortete das dies mit den Hohen Kosten meiner Bank für Rücklastschriften zusammenhänge(8,11 Euro laut Twosteps) Dann berechnete man noch 3 Euro Mahngebühr und 8 Euro Sperrgebühr für den Webspace. Ist das alles so rechtens???? mir kommt das viel zu hoch vor....


Jedenfalls habe ich dann nach meinen unmutsäußerungen via mail den Betrag heute überwiesen, woraufhin der Support Mitrbeiter meinte er hätte das schon ans Inkasso weiter geleitet und ich würde jetzt von denen Hören. Ich sagte ihm dann dass ich dasd Geld fristgerecht schon heute überwiesen habe wie es in der Mahnung stand. Er meinte dann es währe nun nicht mehr seine Angelegenheit sondern das Gericht/Inkasso würde nun alles weiter klären.

Geht das so einfach? Die setzen eine Frist bis zum 14.01 und ich zahle und die rufen trotzdem heute schon Inkasso dazu???? ich sehe das irgendwo nicht ein.


Für gute Ratschläge sage ich jetzt schon mal danke :-)

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zunächst einmal gilt zu beachten, dass Domains immer aufs Jahr gerechnet werden, egal ob monatlich kündbar oder nicht. Das liegt daran, dass die Gebühr gegenüber den Providern einmal fällig wird und nicht erstattet wird, die Domain dann für ein Jahr reserviert bleibt.

Zu den Gebühren:
Nehmen wir an, die Gebühr sei gerechtfertigt.
- Rücklastschriftkosten: Banken berechnen in Deutschland untereinander nur 3€. Dass deine Bank die Kosten verursacht hat, ist Unfug. Entscheidend ist, was die bank der twoSteps (also die Zielbank, wo das geld hinging) für gebühren erhebt. 8,11€ halte ich für völlig überteuert bei Geschäftskunden. Normalerweise liegt das zwischen 3-5€. Insofern würde ich hier einen Nachweis verlangen, eine Rechnungslegung der Bank des Anbieters.
- 3€ Mahngebühr: Das wöre ein Post-Brief und dann durchaus OK.
- 8€ Sperrgebühr: Hier kommt es auf den Vertrag an, ob so eine Sperrgebühr vereinbart war, gerechtfertigt und auch deutlich ausgezeichnet.

Nein, das mit dem Inkasso ist nicht OK. Wenn du eine Mahnung von twosteps erhälst bis zum 14.1. zu zahlen und die Frist einhälst, sind alle weiteren Kosten natürlich Unfug und brauchen nicht bezahlt zu werden.

Davon abgesehen: Da du überwiesen hast, würde ich persönlich kein Fass mehr aufmachen. Auch weil es hinsichtlich der Höhe der Gebühren zwar ärgerlich ist aber man sollte sich gut überlegen, jetzt da das Geld schon überwiesen ist, wegen ein paar Euro noch zu streiten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Gohse1988
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle antwort. Also die mahngebühren währen ja ok wenn ich die mahnung nicht via mail bekommen hätte....übrigens sind die domains kündbar und auch gekündigt laut two steps

-- Editiert Gohse1988 am 07.01.2013 22:23

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ändert nichts daran, dass die Gebühren für die Domain-Registrierung nicht erstattet werden kann. Denic, Internic Und Co. erstatten die den TwoSteps-Jungs auch nicht.
Das sei aber wie gesagt nur nebenbei erwähnt. So eine De-Domain kostet auch nur 3€ im Jahr oder noch weniger.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
inkasso-opfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir scheint, twosteps zieht die Kunden über den Tisch:
Für Ende 2016 hatte ich die Änderung meiner Konto-Verbindung nicht angegeben, und zwar rechtzeitig im Februar 2016, per E-Mail. Daraufhin erhielt ich die Mitteilung, dass "diese bei der nächsten Rechnungsstellung" verwenden werden. Bereits Ende 2016 wurden mir Gebühren für die Rückbuchung berechnet. Leider hatte ich gepennt und gedacht, die seien im Recht. Ärgerlich. Aber in diesem Jahr versuchen sie das gleiche Spielchen mit mir.

Diesmal werde ich nicht zahlen! In Kürze werde ich einen Anwalt konsultieren (es gibt zumindest in großen Städten kostenlose Rechtsberatungen).

Darüber hinaus wurde meine (daraufhin erfolgte) Kündigung zu Ende 2018 per E-Mail nicht anerkannt. Angeblich sei eine E-Mail nicht per "Schriftform". Darüber habe ich gegenteilige Informationen.

Schon die Wortwahl der Reaktionen von twosteps lässt nicht auf ein seriöses Unternehmen schließen.

R.S.

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#5
 Von 
inkasso-opfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir scheint, twosteps zieht die Kunden über den Tisch:
Für Ende 2016 hatte ich die Änderung meiner Konto-Verbindung nicht angegeben, und zwar rechtzeitig im Februar 2016, per E-Mail. Daraufhin erhielt ich die Mitteilung, dass "diese bei der nächsten Rechnungsstellung" verwenden werden. Bereits Ende 2016 wurden mir Gebühren für die Rückbuchung berechnet. Leider hatte ich gepennt und gedacht, die seien im Recht. Ärgerlich. Aber in diesem Jahr versuchen sie das gleiche Spielchen mit mir.

Diesmal werde ich nicht zahlen! In Kürze werde ich einen Anwalt konsultieren (es gibt zumindest in großen Städten kostenlose Rechtsberatungen).

Darüber hinaus wurde meine (daraufhin erfolgte) Kündigung zu Ende 2018 per E-Mail nicht anerkannt. Angeblich sei eine E-Mail nicht per "Schriftform". Darüber habe ich gegenteilige Informationen.

Schon die Wortwahl der Reaktionen von twosteps lässt nicht auf ein seriöses Unternehmen schließen.

R.S.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Immer diese Leichenschändung ... der Beitrag ist von 2013.



Zitat (von inkasso-opfer):
Für Ende 2016 hatte ich die Änderung meiner Konto-Verbindung nicht angegeben

Das ist Pech bzw. der Faktor "selbst schuld".



Zitat (von inkasso-opfer):
Bereits Ende 2016 wurden mir Gebühren für die Rückbuchung berechnet. Leider hatte ich gepennt und gedacht, die seien im Recht.

Sind sie ja auch. Ist ja nicht deren Problem wenn man die Bankverbindung nicht angibt.
Alleine die Höhe könnte man beanstanden, wenn bestimmte Grenzen überschritten würden.



Zitat (von inkasso-opfer):
Angeblich sei eine E-Mail nicht per "Schriftform". Darüber habe ich gegenteilige Informationen.

Da es laut Gesetz laut Rechtsprechung bei der Schrfitform notwendig ist, das das Schruiftstück "von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden" muss, müsste das Deine E-Mail erfüllt haben. Was zu 99,9% nicht der Fall sein dürfte.
Von daher sind gegenteilige Informationen irrelevant.



Zitat (von inkasso-opfer):
Schon die Wortwahl der Reaktionen von twosteps lässt nicht auf ein seriöses Unternehmen schließen.

Auch seriöse Firmen verwenden durchaus mal deutliche Worte gegenüber renitenten Kunden ohne dadurch unseriös zu werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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