Hallo liebe Gemeinde ,
ich hatte eine Gehaltspfändung über knapp 400 € die Forderung in der höhe wie im Pfändungsbeschluss beschrieben an den Ra abgetreten nach erledigung habe ich ein Schreiben meiner Fa. bekommen das die Forderung zu Händen des Ra erledigt ist ( war im Juli 2008 ) jetzt habe ich von dem Ra Post bekommen und dieser Schreibt das " Es sind weitere Kosten unserer Mandanten entstanden die nicht im Vollstreckungsbescheid aufgeführt waren " und der fordert mich auf knappe 270 € zu Zahlen!!! Wie soll man sich jetzt verhalten ich habe die 400 z.z Zinsen ja bezahlt wie es gefordert war muss ich die 270 jetzt auch Zahlen obwohl die nicht im BEscheid stehen ???
Titulierte Forderung gezalt aber trotzdem anspruch
16. November 2008
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Frage vom 16. November 2008 | 17:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Titulierte Forderung gezalt aber trotzdem anspruch
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#1
Antwort vom 16. November 2008 | 20:00
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Micha,
die Zahlungsaufforderung der EUR 270,- ist tatsächlich recht fragwürdig.
Im Moment würde ich diese nicht bezahlen.
Fordere doch mal eine notarielle Bestätigung an, in der ganz genau steht wofür du diesen Betrag bezahlen musst.
LG
#2
Antwort vom 16. November 2008 | 23:16
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Eine notarielle Bestätigung?
Nicht ernsthaft, oder?
Aber eine Forderungsaufstellung wäre doch recht nett. Die sollte der Anwalt auf Anforderung beibringen können.
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