Moin, Ich habe diese Email bekommen
Forderung aus Kaufvertrag über Warenlieferung/en spätestens seit dem 16.06.2015
Sehr geehrter Herr G
in der vorbezeichneten Angelegenheit müssen wir bei Wiedervorlage unserer Akte leider feststellen, dass die Forderung
unseres Mandanten trotz der verstrichenen Zeit noch offen ist.
In Anbetracht des zu Ende gehenden Jahres sollte es doch in Ihrem eigenen Interesse liegen, die alten Schulden endlich aus der Welt zu schaffen und 2017 möglichst sorgen- und schuldenfrei zu starten.
Hierzu geben wir Ihnen letztmalig außergerichtlich die Gelegenheit, die Forderung zzgl. der angefallenen Verzugskosten zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 14,80 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 4,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG
i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280
, 286 BGB
: 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG
i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280
, 286 BGB
: 9,00 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 27.12.2016): 72,80 EUR
Durch den Ausgleich der Forderung hätten Sie die Sicherheit, dass keine kostenverursachenden und unangenehmen gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Der Gesamtbetrag könnte ggfls. auch in Raten ausgeglichen werden (Formular für die Ratenzahlung im Anhang). Nach erneutem fruchtlosem Fristablauf sehen wir uns an diesen außergerichtlichen Einigungsversuch nicht mehr gebunden.
Wir haben uns als letzte Frist für Ihren Zahlungseingang den 06.01.2017 notiert.
Mit freundlichen Grüßen
M. Rüter, Operations Leader
Tesch mediafinanz GmbH
Ich habe dies vergessen weil es schon 2 Jahre her ist... und jetzt bekomme ich eine Forderung über 72€.
Wie sollte ich am besten reagieren?
MfG
Tesch mediafinanz Inkassogesellschaft
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde Mahnkosten + HF direkt an den Gläubiger zahlen und dem Inkasso nur kurz widersprechen, damit man keinen SCHUFA-Eintrag bekommt. ("...Ich widerspreche der Forderung und untersage die Weitergabe meiner Daten...")
Sehr geehrte Damen & Herren
Zwecks Forderung AZ 383685924 weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihrem Auftraggeber den Rechtsweg anheim. Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. BDSG nicht einverstanden.
Ich untersage hiermit ausdrücklich die telefonische Kontaktaufnahme.
MfG
XXXXX XXXXXX
Ist dies als Email ausreichend?
Und wie sollte ich nach der Email vorgehen? Soll ich einfach den Auftrageber anschreiben zwecks Einigunng außerhalb des Inkassounternehmens?
-- Editiert von KevG. am 04.01.2017 15:42
-- Editiert von KevG. am 04.01.2017 15:44
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Ist dies als Email ausreichend?
Zusätzlich zur Zahlung, wie The_Mentalist schreibt, aus meiner Sicht ja.
Ich würde noch schreiben "Ich habe keine Mahnung erhalten, befinde mich nicht in Verzug" o.ä. Sofern das stimmt
ZitatUnd wie sollte ich nach der Email vorgehen? Soll ich einfach den Auftrageber anschreiben zwecks Einigunng außerhalb des Inkassounternehmens? :
Wenn du die Rechnungsnummer von damals noch hast und diese auf der Überweisung beim Verwendungszweck mit angibst, würde ich gar keinen Kontakt mit dem Auftraggeber aufnehmen. Ansonsten würde ich höchstens kurz schreiben, wofür meine Überweisung war, damit die das zuordnen können.
Keinesfalls würde ich dem Auftraggeber etwas wegen einer Einigung schreiben. Die leiten das garantiert an das Inkasso weiter und du begibst dich damit in eine angreifbare Position.
Ich bedanke mich recht herzlich
Falls was Passiert melde ich mich hier.
Stell Dich mental trotzdem auf weitere Briefe ein
Bei der Warenlieferung könnte man sicherheitshalber auch den Zustellungsnachweis (Unterschrift beim Zusteller) der verschickten Ware einfordern
Und jetzt?
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