Telekom von 1998/Seiler & Kollegen

16. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
freddy69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom von 1998/Seiler & Kollegen

Ich habe eine Frage bezüglich Seiler & Kollegen, 1998 wurde eine Rechnung an meine damalige Freundin von der Telekom geschickt. Sie hat nicht gezahlt, wir haben uns darauf getrennt aber nicht wegen der Telekom;-). Ich blieb bis zum heutigen Zeitpunkt in der Wohnung, sie ist weggezogen und hat sich direkt umgemeldet. Ihr Name war bis ca. 2000 auf dem Briefkasten zusehen bis heute kam keine Post. So jetzt kommt was jeder sich denken kann, Seiler hat meine Ex Freundin angeschrieben und fordert jetzt 3000€.
Meine Frage, ich oder meine Ex haben bis zum Zeitpunkt der Zustellung keine Nachrichten erhalten das heißt es wurden keine Einschreiben Unterschrieben oder es wurde sonstige Schriftstücke Unterschrieben, zugestellt wurde auch nichts in den letzten ca. 6,5 Jahren. Ich habe Seiler Angeschrieben da kein Geld da ist und meine Ex die Forderung von über 3000,00 € nicht zahlen kann. Sie haben zurück geschrieben das sie mit 2000,00 € leben könnten. Soll ich zahlen??????? oder trifft die Verjährung zu? Danke für Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taschenrechner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

wofür fordern die denn 3000.-euro ? war das die rechnung von 1998 ?

ich denke, es war ein fehler überhaupt an die zu schreiben. forderungen aus 1998 dürften verjährt sein, sollte die verjährungsfrist nicht unterbrochen worden sein. (geht nur durch mahnbescheid, gerichtliches mahnverfahren, soweit mir bekannt).

die verjährungsfrist beträgt meines wissens 3 jahre (1998 dürften es 2 jahre gewesen sein, wurde zuletzt, ich glaube 2004 geändert).

das die sich auch mit 2000.-euro zufrieden geben würden, sagt doch eigentlich schon alles.

viele grüße

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#2
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Freddy 69

Auf gar keinen Fall mehr an / oder Seiler und K . schreiben / telefonieren .
Ich habs schon mal bei jemandem geschrieben - die Bearbeitunsnummer ( die letzten vier Ziffern ) und die gleichen vier der T -nummer sind gleich . Im Büro von S. u. K .
sieht man dadurch , wer anruft .
Und da man mit dir nicht ( selten anders )
sprechen will , wirst du in einer Warteschleife geparkt .
Es sind deine T- kosten !!
Lies mal nach hier im Forum . Von S. U. K .
gibt es einiges , was für dich interessant sein
könnte .
Da man dir nun einen " Vergleich " angeboten hat , heisst es für dich nun , besonders wach-
sam zu sein !!
Vergleichsangebote bedeuten fast immer , daß man eigentlich nichts wirklich in der Hand hat . Man ( S.u K. ) versucht nun , dich ( Freundin ? ) ordentlich zu erschrecken und in die Enge zu treiben . Ziel ? - du sollst bezahlen und sonst garnichts . Man arbeitet mit Drohungen und letzten Fristen usw .
Nur , wenn tatsächlich ein Mahnbescheid kommt , (glaube ich aber fast nicht ) musst du in der gegebenen Frist reagieren !!!
Wird der Mahnbescheid nicht als unbegründet zurüchgewiesen , hast du faktisch die Forderung " anerkannt " und musst zahlen .
Ausserdem ist die Forderung m. E . nach so vielen Jahren eh`verjährt .
Aber S. u. K. versuchens bei dir - daher das
Vergleichsangebot .
Man hat die Hoffnung , dich durch Druck zu einer Zahlung zu bewegen !!
Also , behalt die Nerven und lass dich zu nichts hinreissen , keinerlei Kontakte !!!
"" Sitz´das ganze einfach aus ""

Lass`mal wissen ,wie es weitergegangen ist .

Freundlichen Gruß

Ilmia


-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#3
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn kein Vollstreckbarer -Titel vorliegt ist die Forderung eindeutig verjährt.

Nicht reagieren. Nur bei Mahnbescheid reagieren.

Wenn der Brief von Seiler nicht an Dich adressiert war, warum öffnest Du die Post und kontaktiers Seiler?



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#4
 Von 
American_Tourist
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 27x hilfreich)

Die Forderung ist nach 3 Jahren automatisch verjährt. Siehe AGB's der DTAG.

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