Telekom Vertrag verlängert trotz Koma

14. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
MaWer1512
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom Vertrag verlängert trotz Koma

Hallo zusammen,
meine Freundin hatte im Juli letzten Jahres einen schweren Verkehrsunfall und da sie im Koma lag konnte sie den Mobilfunkvertrag nicht rechtzeitig kündigen. Dies haben wir dann etwas später gemacht und die Sache dort geschildert.
Nun haben die den Vertrag um 12 Monate verlängert und wollen insgesamt 620 € bezahlt haben.Obwohl sie noch einen Vertrag hat bei der Telekom. Nach dem Schriftverkehr der hin und her ging, haben sie nun ein Inkassounternehmen beauftragt und meine Freundin hat einen Mahnbescheid in höhe von 810€ bekommen.
Wie geht man jetzt am besten vor?

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Erst mal: Ist es ein echter, gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Gericht), oder nur eine Inkasso-Mahnung? In ersterem Fall muss schnell gehandelt werden, weil nach 14 Tagen (Eingang bei Gericht) nicht mehr widersprochen werden kann(*) und dann der Vollstreckungsbescheid kommt.

Wenn die Zeit nicht mehr für Rechtsberatung reicht - der Widerspruch gegen den gerichtl. MB muss in 14 Tagen beim Gericht sein! - kann man vorsorglich Widerspruch einlegen und gleichzeitig dem Inkasso mitteilen, dass man die Sache erst noch prüft und bei ungünstiger Lage sich zu Zahlungen bereit erklärt - was aber keine Garantie ist, dass die nicht sofort klagen.

Auch sonst würde ich mir schleunigst Rechtsberatung suchen, ggf. Verbraucherzentrale, wo es nicht ganz so teuer ist. Dabei Eile klar machen.

Wenn sie allerdings der Forderung vorher deutlich widersprochen hat (was steht in den Schriften drin?), kann ein Inkassobüro (ggf. anders bei Anwalt) keine außergerichtlichen Gebühren mehr einklagen; entsprechende Forderungen sind zurück zu weisen. Dafür, dass Inkassos strittige Forderungen mit Druck und ständig steigenden Gebührenforderungen einzutreiben versuchen, gibt es keine Rechtsgrundlage! Versuchen tun sie es aber dennoch oft.

Gebührenprüfung, über den Daumen gepeilt, für gerichtl. Mahnbescheid (Streit-/Gegenstandswert 620€):

Gerichtsgebühr (bis 900€ Streitwert): 23,00 €

Anwaltsgebühr nach RVG 1,0 (Inkassos sind dadurch auch beschränkt), inkl. MWSt + AuslPausch.: 92,82€.

Als zustehende Verzugskosten für den Gläubiger sind, -falls- die Hauptforderung überhaupt gerechtfertigt ist, 3, max. 5€ für eine schriftl. Mahnung gerechtfertigt, außerdem Verzugszins 5% über Basis, in den letzten Jahren meist ca. 6%, nicht wesentlich höher. Sollte, wenn die Forderung neu ist, nur wenige Euro betragen, selbst bei einem Jahr wären es unter 40€.

Die gesamten Zusatzkosten auf 620€ dürften also, wenn überhaupt gerechtfertigt, beim gerichtl. Mahnbescheid um die 120-130€ liegen - ein Betrag von 190€ allein an Zusatzkosten ist wahrscheinlich mit allerlei Fantasiegebühren aufgebläht, die man nicht bezahlen muss und denen man im Mahnbescheid auf jeden Fall in der Höhe widersprechen sollte (z.B. Inkasso-"Kontoführungsgebühren"), selbst, wenn sich die Hauptforderung im Vorfeld als gerechtfertigt erweisen sollte!

Kommt es allerdings zum Vollstreckungsbescheid, wenn sie nicht widerspricht und weil sie z.B. nicht auf ein Mal zahlen kann, wird nochmal eine 0,5 Anwaltsgebühr (46,41€) fällig.



(*) Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann noch innerhalb 2 Wochen Einspruch erhoben werden; dann läuft aber erst mal trotzdem die Vollstreckung weiter, und es kommt zwangsläufig zum Prozess; mit erheblicher Wahrscheinlichkeit, auch bei günstigem Verlauf einen Kostenanteil aufgedrückt zu kriegen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Das ist natürlich ein schwerer Schicksalsschlag, aber wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde, dann ist der Anbieter wohl im Recht.

Wieso wurde denn, bevor das mit dem alten Vertrag geklrät wurde, ein neuer geschlossen ?? (wenn ich das so richtig verstanden habe)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie argumentiert die Gegenseite ?

Kündigung nicht angekommen ?
Zu spät gekündigt ?

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen