Tele Columbus Kündigung

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer-Tele-Columbus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Tele Columbus Kündigung

Hallo,
ich habe einen Vertrag mit Tele Columbus geschlossen. Da die Technik jedoch nicht funktionierte und nach mehrmaligen Telefonaten ich dann erfahren hab, dass ich daran nicht schuld bin, sondern ich falsch an das System angeschlossen wurde, was ein Problem bei Tele Columbus war und dieses Problem innerhalb von 2 Wochen nicht behoben werden kann, habe ich fristgerecht gekündigt. Per Post(ohne Einschreiben), per Mail und per Fax(mit Faxbestätigung). Da gerade die Umstellung von Tele Columbus aus PYÜR erfolgte, könnte man mir am Telefon ewig nicht sagen, wo meine Kündigung geblieben ist. Dann endlich wurde mir versichert, dass die Kündigung fristgerecht angekommen ist. Man würde mir eine Kündigungsbestätigung schicken. Danach war die Firma, weder Tele Columbus, noch PYÜR nicht mehr telefonisch erreichbar und per Mail auch nicht mehr. Ich habe Zahlungsaufforderung erhalten. Am Telefon sagte man mir, dass das rein formell sei, aber meine Kündigung in Ordnung sei. Außerdem hab ich Mahnungen erhalten. Und zum Schluss kam jetzt der Brief vom Inkasso KOHL mit einem Betrag, der doppelt so hoch ist wie der Betrag, der von Tele Columbus gefordert wurde. Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen. Am Telefon sagt man mir nichts und schiebt alles auf die Umstellung zu PYÜR. Wie soll ich mich nun verhalten?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Man telefoniert nicht in Rechtsangelegenheiten.

Ich würde dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. ich weise ihre Forderung wegen groben Unfugs zurück. Ihre Mandantin hat die Leistung verweigert. Für nichts gibt es kein Geld. Davon ab gesehen habe ich wegen Leistungsverweigerung fristlos gekündigt und all das lässt sich problemlos auch vor Gericht beweisen. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt einschalten und ggf. negative Feststellungsklage erheben,"

Danach würde ich abwarten. Hebe dir insbesondere die Fax-Bestätigung und das Weitere gut auf.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nutzer-Tele-Columbus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe aber ganz einfach Angst, dass es vor Gericht geht, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und auch keinen Anwalt bezahlen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Na und? Die haben Mist gebaut und keine Leistung geliefert. Wieso sollte das Gericht dich dann zu einer Zahlung verurteilen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nutzer-Tele-Columbus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mittlerweile bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob das alles so richtig ist wie ich mich verhalten habe. Ich habe am 04.08.17 den Vertrag per Internet abgeschlossen. Per Post kam dann am 18.08.17 die Auftragsbestätigung und da nix funktioniert hat, habe ich 28.08.17 per Fax gekündigt mit dem Widerrufsformular.
Nun hat Tele Columbus gesagt, dass die eine Meldebescheinigung von mir brauchen. Ich bin doch aber gar nicht umgezogen. Hätte ich nur kündigen können, wenn ich umgezogen wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wie war denn deine Kündigung formuliert?

Stand da etwas von "fristlose Kündigung, weil gar nichts geht"? Das würde inhaltlich zutreffen und meiner Meinung nach ausreichen.

Wichtig sind drei Dinge: A) Dass du deine Reklamation nachweisen kannst, B) es nicht an dir lag und C) sie das nicht gebacken bekommen haben.

Da vieles telefonisch lief, solltest du auf jeden Fall die Einzelverbindungsnachweise aufheben. Also die Beweise, die zigfach mit der Hotline auseinandergesetzt zu haben. Das ist zwar kein richtig toller Beweis, aber im Gegenzug müssten die ja beweisen, dass alles funktioniert hat. Werden sie ja nicht können, wenn nichts funktioniert hat...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nutzer-Tele-Columbus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da stand nix von fristloser Kündigung, nur dass ich im Rahmen des Widerrufrechts dem abgeschlossenen Vertrag widerspreche.
Sicher kann ich meine Einzelverbindungsnachweise einreichen, aber das würde selbst mir nicht als Nachweis reichen. Ich habe auch die Reklamation telefonisch gemacht. Also habe ich auch dazu kein Nachweis. Das klingt jetzt alles nicht sehr vielversprechend und vor allem nach einem langen Rechtsstreit. Vielleicht sollte ich einfach lieber zahlen, obwohl ich das eigentlich nicht will.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Da stand nix von fristloser Kündigung, nur dass ich im Rahmen des Widerrufrechts dem abgeschlossenen Vertrag widerspreche.

OK, Blöd auf der einen Seite. Aber aus meiner Sicht noch fristgerecht, da zehn Tage nach Leistungsbeginn. Gut aus dem Gesichtspunkt, dass es damit nicht mehr zwingend auf den Nachweis "Kaputt" hinaus läuft.

Zitat:
Vielleicht sollte ich einfach lieber zahlen, obwohl ich das eigentlich nicht will.

Würde ich nicht machen.

Das klingt auch nicht nach langem Rechtsstreit. Man positioniert sich exakt einmal deutlich. Wie ich oben vorgeschlagen habe. Halt angepasst, dass man sowohl wegen Leistungsverweigerung nichts zahlt als auch wegen rechtzeitigem Widerruf.
Sobald die Klage formuliert werden soll ist das der erste Moment, wo ein Anwalt sich das anguckt. Und sich dann sagt "Da haben meine Sachbearbeiter vor mir wieder Unsinn gemacht. Das Geld kriegen wir nie. Vergesst es." Ich vermute, dass es nie zu einer Klage kommt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nutzer-Tele-Columbus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das jetzt aber mitbekommen habe, bin ich in der Nachweispflicht. Ich habe nie eine Kündigungsbestätigung erhalten. Erst als mir gekündigt wurde wegen ausbleibender Zahlungen.
Außerdem habe ich wohl mit Sonderkündigungsrecht gekündigt, aber dieses Sonderkündigungsrecht wurde bei mir nicht anerkannt, da angeblich keine Gründe vorliegen. Das ist alles so verzwickt. Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich nun machen soll, da ich mir weder einen Anwalt leisten kann, noch das Geld zahlen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Kein Nachweis über den Widerruf per Fax?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mach Dich nicht verrückt wegen zu laienhaften Ausdrücken. Das sehen die Gerichte meist dem Kunden nach!
Du hast widerrufen (was möglicherweise zu spät war) und das sollte man noch mal klarstellen, das Du den "Auftrag hilfsweise wegen Nichterfüllung zurückgezogen hast". Wenn bis heute keine Leistung geliefert werden kann, ist diese Begründung mit der Verletzung der nicht erfüllten vertraglichen Pflichten der Gegenseite auch ohne feste Frist sicherer.
Der Begriff "kündigen" meint i.d.R. die Vertragsbeendigung nach einer festgelegten Laufzeit(meist 24 Monate) und daher ist der Begriff mit Vorsicht zu geniessen. Nur eine "außerordentliche Kündigung" wirkt kurzfristiger.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nutzer-Tele-Columbus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, klar. Ich habe die Fax-Bestätigung noch. Das Inkassobüro meinte aber, dass ich da nur raus komme, wenn ich eine Kündigungsbestätigung nachweisen kann. Die habe ich nie bekommen. Ich habe die Kündigung ja erst bekommen, weil ich nie gezahlt habe.

Wie ginge das denn jetzt in der Regel weiter, wenn ich nicht zahlen würde? Muss ich denen schriftlich begründen, wieso ich nicht zahle? Ich kann ja die geforderte Kündigungsbestätigung für August 2017 nicht einreichen, weil meine Kündigung ja nie als Sonderkündigung anerkannt wurde. Ab wann muss ich einen Anwalt einschalten und welche Kosten könnten zusätzlich noch kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ist völliger Unsinn. Widerruf und Kündigung sind immer einseitige Rechtsgeschäfte. Da muss es keine Bestätigung geben. Du musst nur und ausschließlich beweisen im Streitfall, dass die das erhalten haben. Mehr nicht.

Du musst denen exakt gar nichts begründen. Weder einem Inkasso noch einem Anwalt. Nur bei Gerichtsbriefen muss man reagieren. Wobei streng genommen nicht einmal das eine Pflicht ist. Man verliert halt normalerweise, wenn man sich vor Gericht nicht äußert.

Ich würde hier einfach um es abzukürzen einmalig per Einschreiben reagieren: "Wertes Inkasso. Ihre absurden Rechtsansichten, dass ich eine Kündigungsbestätigung nachweisen müsse, weise ich als frei erfunden zurück. Sie brauchen nicht denken, dass ich mich übers Ohr hauen lasse. ihre Mandantin hat die Leistung verweigert. ich habe fristgerecht widerrufen und wegen Leistungsverweigerung fristlos gekündigt. Das werde ich vor Gericht beweisen. Also klagen sie oder lassen Sie mich in Ruhe. Ohne Leistung gibt es kein Geld. Und ich bin mir sicher, dass kein Richter in Deutschland Ihnen oder Ihrer Mandantin irgendeinen Cent zugesteht für diesen Unsinn. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich im Übrigen nicht zögern, mich zu wehren: Beschwerde beim Aufsichtsgericht, negative Feststellungsklage via Anwalt und Strafanzeige wegen Nötigung."

Das sind deutliche Worte. Manchmal kommen dann noch ein oder zwei Bettelbriefe (die man ignoriert). Danach sieht es der Billig-Löhner beim Inkasso dann auch endlich ein, dass es keinen Sinn mehr ergibt, das weiter zu verfolgen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MPBerlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung, ob das hier noch aktuell ist. Aber falls ja:

Zitat (von Nutzer-Tele-Columbus):
Ich habe am 04.08.17 den Vertrag per Internet abgeschlossen. Per Post kam dann am 18.08.17 die Auftragsbestätigung und da nix funktioniert hat, habe ich 28.08.17 per Fax gekündigt mit dem Widerrufsformular.


Nach meiner Meinung ist das alles im Rahmen der 14-tägigen Widerrufsfrist, die bei im Internet geschlossenen Verträgen gilt, abgelaufen. Dabei sind keine Gründe anzugeben. Wenn ich richtig informiert bin (bin in rechtlichen Sachen Laie), beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn über das Widerrufsrecht informiert wurde. Vermutlich wurde vorliegend mit dem Erhalt der Empfangsbestätigung über das Widerrufsrecht informiert, so dass die 14-tägige Frist erst ab dem 18.08.17 zu laufen beginnt. Und der Widerruf vom 28.08.17 ist noch voll und ganz im Rahmen.

Dass "nix funktioniert hat" und warum das so ist, finde ich nicht relevant. Entscheidend ist, dass der Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist nachweislich bei Tele Columbus (oder Pyur) - Faxprotokoll! - angekommen ist.

Und wie vom Vorredner auch schon geschrieben wurde: eine Kündigung ist wirksam (sofern die Voraussetzungen vorliegen) sobald der (ehemalige) Vertragspartner sie erhalten hat.

In diesem Betrag gebe ich meine persönliche Ansicht der Angelegenheit weiter - er stellt keine Rechtsberatung dar!

-- Editiert von MPBerlin am 21.01.2019 15:32

-- Editiert von MPBerlin am 21.01.2019 15:33

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.