Suche Anwalt - Einstellung d. Zwangsvollstreckung

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
privat789
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Suche Anwalt - Einstellung d. Zwangsvollstreckung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Lindorff aus Heppenheim hat einen GV mit einer Vollstreckung beauftragt. Titel Amtsgericht aus 1994.

Ich möchte die Einstellung der Vollstreckung erwirken.

Welche Kanzlei möchte diesen Auftrag annehmen?

Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

LG


-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

quote:
Ich möchte die Einstellung der Vollstreckung erwirken.

Auf welcher Grundlage sollte dies erfolgen?


Desweiteren wäre es noch nützlich zu wissen wie hoch die Forderung ist.






-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Und worum würde es da genau gehen? Welche anwaltliche Unterstützung brauchst du genau in der Sache?

Geht's z.B. um vorsorglichen Pfändungsschutz zur Prävention einer ohnehin absehbar fruchtlosen Kontopfändung, oder soll der Anwalt für dich mit den Gläubigern und dem Gerichtsvollzieher wegen einem Vergleich verhandeln?

Und wie würde es bei dir z.B. mit PKH und / oder Ratenzahlung (oder ggfs. Rechtsschutzversicherung???) aussehen?

Solche Punkte könnten alle relevant für die Anwältinnen und Anwälte hier im Forum sein. Also etwas mehr Info zur Sache wäre sicher schon mal nicht verkehrt, um schneller eine entsprechende Zusammenarbeit zu erreichen -)

-----------------
""

-- Editiert am 07.01.2011 02:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
privat789
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Gefordert werden ~1600,-Euro.

Die Forderung ist nicht gerechtfertigt (Dokumente belegen Dies). Inkasso ignoriert Dies und verweist auf den Titel.

Inkasso hat schriftlich in 10/2010 bei einer sofortigen Zahlung von Summe "X" einen "außergerichtlichen Einigungsversuch" angeboten. Der geforderte Betrag wurde dirket von mir beglichen. Im Anschluß habe ich dem Inkasso zur außergerichtlichen Einigung eine Einmalzahlung über Summe "X" angeboten. Die Antwort des Inkasso war in 12/2010 die aufgeführte Zwangsvollstreckung der gesamten Summe.

Da Lindorf einen GV mit der Zwangsvollstreckung der gesamten Summe beauftragt hat, sehe ich nur den Weg der "Einstellung der Vollstreckung". Laut GV kann diese Zwangsvollstreckung nicht aufgehoben werden.

Dokumente kann ich Ihnen per Fax, oder PDF zustellen.

LG

-----------------
""

-- Editiert am 07.01.2011 09:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.01.2011 15:48:55
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Erstmal allgemein zur Kenntnisnahme und zur vorsorglichen Prävention von Missverständnissen: Harry, thehellion und ich sind keine Anwälte. Ich wollte lediglich schon mal ein paar Fragen zum Sachverhalt abklären, damit es für die Anwältinnen und Anwälte im Forum bereits mehr Infos gibt. Aber ich bin definitiv selber keine Anwältin.

Jetzt aber nochmals zur Sache:

Sorry, User privat 789, aber ich befürchte, es wäre gescheiter gewesen, wenn du gleich gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hättest und die Verhandlung beantragt hättest und dort mit den entsprechenden Dokumenten geltend gemacht hättest, dass die Forderung nicht zu Recht besteht. Gegen den VB hast du ja wohl auch keine rechtlichen Maßnahmen ergriffen, und jetzt ist tituliert. Sorry, aber da hättest du echt viel früher was machen sollen. Wenn Leute so lange warten, wird's selbstverständlich schwierig. Mehr fällt mir dazu gerade auch nicht ein, sorry.

-----------------
""

-- Editiert am 07.01.2011 14:15

-- Editiert am 07.01.2011 14:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.01.2011 15:48:55
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
substantiierte


Sind wir nicht alle ein bischen "Substandiert" ?



-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

quote:
Inkasso ignoriert Dies und verweist auf den Titel.

Wenn die Forderung bereits titulierrt ist, sind die Belege erstmal wertlos.
Warum wurde sich nicht gegen denMahnbescheid oder gegen den Vollstreckungsbescheid gewehrt?
Da hat man als einzige Möglichkeit nicht die Einstellung der Zwangsvollstreckung sondern die Vollstreckungsgegenklage/Vollstreckungsabwehrklage. Zusätzlich kann man die Aussetzung der Vollstreckung beantragen.



quote:
Inkasso hat schriftlich in 10/2010 bei einer sofortigen Zahlung von Summe "X" einen "außergerichtlichen Einigungsversuch" angeboten. Der geforderte Betrag wurde dirket von mir beglichen.

Sehr gut


quote:
Im Anschluß habe ich dem Inkasso zur außergerichtlichen Einigung eine Einmalzahlung über Summe "X" angeboten.

Warum? Summe 'X' war doch schon gezahlt? Weshalb noch etwas drauflegen? Das ist unlogisch?
Desweiteren weis das Inkasso dadurch, das da noch mehr zu holen ist. Nun hat man seine Verhandlungsposition extrem geschwächt. Von Seiten des Inkasso wird jetzt alles getan um an das Geld zu kommen.



quote:
Erstmal allgemein zur Kenntnisnahme und zur vorsorglichen Prävention von Missverständnissen: Harry, thehellion und ich sind keine Anwälte.

Ich denke das ist ihm bekannt. Das es ein MEINUGNGSFORUM und keine Rechtsberatung ist, steht in Fettschrift direkt über dem blauen 'Antwort schicken' Button ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

quote:
quote:Das es ein MEINUGNGSFORUM

Welche Meinung darf man denn hier äußern, damit man nicht editiert wird?

Das hängt nicht so sehr von der Meinung ab, sondern eher von den Worten in die man diese kleidet.

Dann kann es natürlich sein, das der Admin merkt, das hier 'alte Bekannte' am Werk sind. Die werden dann gekickt.
Frei nach dem Motto 'einmal Abschussliste, immer Abschussliste'.
Wobei man über das Motto streiten kann.

Wobei dieses Motto auch nicht immer angewendet wird. Einige Gelöschte kamen wieder und durften bleiben ... Bewährung sozusagen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Also Meinungen kontinuierlich verbunden mit Verbalinjurien sowie kontinuierliche Beleidigungen mutmaßlich durch alte Bekannte kommen einem KO-Kriterium gleich und resultieren meistens in einer Sperre des besagten, sorry entsprechenden Users (sorry wegen der Formulierung, ich wollte hier selbstverständlich niemandem unnötigerweise einen Schrecken einjagen, ich meine selbstverständlich nur hier im Forum, nicht bei der Arge, haha) -)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.073 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen