Stromrechnung Verjährung

9. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Klaus38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromrechnung Verjährung

Hallo,

ich bin im November 99 umgezogen. Vor ca. 4 Wochen habe ich von einem Inkasso- Unternehmen eine Zahlungsaufforderung zur Stromrechnung 99 bekommen. Vermutlich bekam ich die Endabrechnung des Stromunternehmens nicht, da sie sich zu spät gemeldet hatten und der Nachsendeauftrag nicht mehr funktioniert hat. Muss ich die Rechnung jetzt (Nov. 2004) noch begleichen? Die Stromrechnung wäre ja nicht so schlimm aber die Inkassokosten ärgern mich.
Danke für eine schnelle Antwort.

Gruß

Klaus

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ragus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...nun, sehe ich anders als mein Vorredner.

Ich hatte einen ähnliche Fall, wo die Abrechnung meines Vermieters über zwei Jahre später kam.

In diesem Falle ist eine Verjährungsfrist von 2 Jahren angesetzt. Im konkreten Fall der Stromabrechnung würde ich im Schriftverkehr die Forderung abweisen mit Begründung der Einrede der Verjährung.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich muß Kanalmeister Recht geben. Beide Fälle sind nicht zu vergleichen: Der Stromanbieter konnte seine Rechnung wegen nicht funktionierendem Nachsendeantrag senden, während ein Vermieter seine Abrechnung sehr wohl innerhalb eines Jahres erstellen kann.


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nach 3 Jahren hätte ein neues Thema eigentlich nicht geschadet. Das Wiederbeleben der Antike muss eigentlich nicht sein.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mahnman
Apropo Wiederbelebung der Antike....
Denk an den neuen Bruce Willis Film

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das lass ich lieber.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.247 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen