Guten Tag,
folgender Fall:
Mein alter Stromvertrag lief bis zum 31.05.2018. Nun stellt mir der alte Stromanbieter auf der Schlussrechnung vom 17.07.2018 den folgenden Posten in Rechnung:
"Kosten Beauftragung Dritter, 17.07.2018 54,34€"
Da noch ein Guthaben aus Überzahlung besteht, zog der Stromanbieter die 54,34€ einfach von meinem Guthaben ab und schmälert damit die Auszahlung des Restguthabens um 54,34€.
Im September 2017 habe ich - zu unrecht - ein Schreiben eines vom Stromanbieter beauftragten Inkassobüros erhalten in dem mir die 54,34€ als Inkassokosten + Zinsen in Rechnung gestellt worden sind.
Da der Inkassoauftrag jedoch zu unrecht war und ich gegen das Inkassoschreiben Widerspruch eingelegt hatte, wurde die Akte beim Inkassobüro abgeschlossen.
Falls relevant:
Ablauf des Inkassovorgangs im September 2017:
1. Letzte Mahnung des Stromanbieters mit Frist 28.08.2017
2. Überwiesen wurde am 28.08.2017 und am selben Tag der Stromanbieter über die getätigte Überweisung per Mail informiert
3. 30.08.2017 erste Mahnung per Mail durch Inkassobüro
4. Per Mail als Antwort Widerspruch gegen die Forderung
eingelegt, da bereits am 28.08.2017 bezahlt und den Stromanbieter informiert
5. kein Schreiben oder Anruf mehr vom Inkassobüro oder Stromanbieter
6. pünktlich die Abschläge weiter bezahlt
Ist der Abzug der Kosten nun rechtens? Wenn nein, wie kann ich mich wehren?
Vielen Dank vorab!!
Gruß Raderlader
Stromanbieter stellt unberechtigte Inkassokosten in Rechnung
19. Juli 2018
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Frage vom 19. Juli 2018 | 18:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter stellt unberechtigte Inkassokosten in Rechnung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2018 | 19:12
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Normalerweise bedeutet Frist bis 28.8.2017, dass es auch am 28.8.2017 auf dem Konto des Gläubigers sein muss. Insofern war deine Überweisung nicht mehr fristgerecht. Deine Nachricht an den Gläubiger ändert daran zunächst nichts.
Allerdings war die Einschaltung des Inkassos dann doch eher unsinnig, denn der Gläubiger hatte das Geld am nächsten tag auf dem Konto, war informiert. Ein Inkasso hinzu zu ziehen, war eher zu viel des Guten.
Ob man mit diesem Argument landet vor einem Gericht, kann ich dir nicht sagen. Du hast hier ja das Problem, dass du nun aktiv klagen müsstest, um das Geld jemals ausbezahlt zu bekommen.
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