Hallo,
Am 29.03.2014 haben wir falsch geparkt. Die Zahlungsaufforderung ist bei uns am 02.05.2014 eingegangen. Diese wurde aber erst am 27.06.2014 (35€) meinerseits bezahlt. Am 29.10.2014 haben wir eine pfändunsankündigung wegen Bußgeld bekommen, da angeblich bis dato nicht gezahlt worden sei und sie nun 62,95€ haben möchten. Habe dann schriftlich Stellung dazu bezogen. Gestern ist dann der gleiche Bescheid über 35€ vom Mai nochmal bei uns eingegangen. Habe dann dort angerufen, die meinten dass das die Gebühren für das zu späte bezahlen seien.
Nun meine Frage. Ist es korrekt dass ich diese 35€ so Zahlen muss? Insgesamt sind das dann 70€ und bei der pfändungsankündigung waren es ja 62,95€.
-----------------
""
Strafzettel zu spät gezahlt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Der Sachverhalt ist ein wenig unklar, hilfreich wären genauere Angaben zu den jeweiligen Bußgeldern und welche Gebühren genau gefordert werden...
Ich vermute mal dass die 35 EUR ursprünglich ein "Verwarngeld" waren, und wegen der zu späten Zahlung kam es dann zu einem Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren (ca. 23,50 EUR)?
-----------------
""
Weitere Frage: Wurde das Falschparken von öffentlicher Seite verfolgt oder hat man auf einem Privatparkplatz falsch geparkt?
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Am 29.10.2014 haben wir eine pfändunsankündigung wegen Bußgeld bekommen
So können private Parkplätze nicht Forderung einziehen.
-----------------
" "
Ich habe selbst schon eins zwei wunderlich betitelte Schreiben von privaten Parkplatzbetreibern bekommen. ;-)
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten