Strafzettel zu spät gezahlt

12. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb403766-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzettel zu spät gezahlt

Hallo,

Am 29.03.2014 haben wir falsch geparkt. Die Zahlungsaufforderung ist bei uns am 02.05.2014 eingegangen. Diese wurde aber erst am 27.06.2014 (35€) meinerseits bezahlt. Am 29.10.2014 haben wir eine pfändunsankündigung wegen Bußgeld bekommen, da angeblich bis dato nicht gezahlt worden sei und sie nun 62,95€ haben möchten. Habe dann schriftlich Stellung dazu bezogen. Gestern ist dann der gleiche Bescheid über 35€ vom Mai nochmal bei uns eingegangen. Habe dann dort angerufen, die meinten dass das die Gebühren für das zu späte bezahlen seien.

Nun meine Frage. Ist es korrekt dass ich diese 35€ so Zahlen muss? Insgesamt sind das dann 70€ und bei der pfändungsankündigung waren es ja 62,95€.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Der Sachverhalt ist ein wenig unklar, hilfreich wären genauere Angaben zu den jeweiligen Bußgeldern und welche Gebühren genau gefordert werden...
Ich vermute mal dass die 35 EUR ursprünglich ein "Verwarngeld" waren, und wegen der zu späten Zahlung kam es dann zu einem Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren (ca. 23,50 EUR)?

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Weitere Frage: Wurde das Falschparken von öffentlicher Seite verfolgt oder hat man auf einem Privatparkplatz falsch geparkt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Am 29.10.2014 haben wir eine pfändunsankündigung wegen Bußgeld bekommen


So können private Parkplätze nicht Forderung einziehen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich habe selbst schon eins zwei wunderlich betitelte Schreiben von privaten Parkplatzbetreibern bekommen. ;-)

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