Strafanzeige wegen Zahlungsrückstand?

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Thessa87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige wegen Zahlungsrückstand?

Person A hat bei einer Spedition einen Zahlungsrückstand von zwei Monaten. Person A ist im Ausland und hat keine Hauptwohnung mehr in Deutschland. Rechnungen bzw. Mahnungen werden vom Gläubiger per E-mail gesandt. Person A ist seit geraumer Zeit im Krankenhaus und hat Person B (Tochter) mit Anzahlung der Schuldnersumme veranlasst. Person B hat das Unternehmen diesbezüglich unterrichtet und sich beteit erklärt, die ausstehenden Beträge monatlich zurückzuzahlen. Seitens Spedition kommt keine Reaktion, stattdessen erhält Person B eine E-mail eines "Unternehmensberaters" mit privater Signatur und folgendem Inhalt:
"Die Forderungssache zur weiteren Bearbeitung wurde an mich übergeben. Ihre Zahlung hat jedoch trotzdem auf das Konto xxxx zu erfolgen.
Ich möchte nun kurzfristig von Ihnen wissen, was Sie gedenken zu tun. Rein vorsorglich möchte ich Sie nochmal, wie in der Mail vom ... mitgeteilt, darauf hinweisen, dass bei Nichtzahlung das Pfandrecht ausgeübt wird. Die Forderung besteht aber trotzdem fort und wird gerichtlich geltend gemacht."
Person B reagiert nicht auf diese E-mail, da es sich offensichtlich um eine Privatperson handelt, die nunmehr mit der 2. Mail droht eine Strafanzeige zu veranlassen, wenn bis zum gewissen Datum keine Stellungnahme erfolgt.
Wie ist hier der Sachverhalt zu sehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wie ist hier der Sachverhalt zu sehen?

Völlig unabhängig von dem ganzen Trara: zweckgebunden so bald wie möglich zahlen wäre für Person B ganz grundsätzlich eine gute Idee.
Zum einen argumentiert es sich leichter, wenn man Schulden einfach aus der Welt schafft, zum zweiten nimmt man damit dem gegenüber den Wind aus den Segeln.

Würden irgendwelche Gebühren geltend gemacht? Der Transport ist ansonsten erfolgt oder werden die Waren derzeit von der Spedition irgendwo gelagert?

Sprich: Wie viel Substanz hat diese Drohung mit dem Pfandrecht überhaupt? Impliziert diese Drohung etwas Widerrechtliches, insbesondere dass man versuchen wollte, sich bereits gelieferter Waren zu bemächtigen? Oder wäre sie rechtskonform, da der Spediteur die Waren noch nicht geliefert hat?

Ansonsten würde ich den "Unternehmensberater" mal nach einer schriftlichen Original-Vollmacht fragen und fragen, ob er als Rechtsdienstleister registriert ist, da er offenbar Rechtsdienstleistungen erbringen (Inkassodienstleistungen sind durchaus Rechtsdienstleistungen).

Die Strafanzeige war wie genau begründet oder steht da wirklich nur "ich zeige sie an"?

-- Editiert von mepeisen am 19.07.2018 14:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Thessa87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank mepeisen für die recht detaillierte Antwort.
Es handelt sich um private Möbel, die Person A bei Umzug ins Ausland mit besagter Spedition aus der Wohnung in die Lagereigene Halle transportieren liess. Lagerkosten wurden regelmässig seit einem Jahr beglichen, nur gegenwärtig wegen Krankheit in Verzug geraten. Der Lagervertrag wurde von der Spedition gekündigt(obwohl dieser in schriftlich unterschriebener Form gar nicht existiert) und das Umzugsunternehmen will nun Gebrauch vom Pfandrecht nehmen.
Genauer Wortlaut der E-mail des "Unternehmensberaters": da Sie beide nicht reagieren, werde ich eine Strafanzeige veranlassen, wenn Sie nicht bis xxxx mir eine Nachricht zukommen lassen....

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Aber besondere gebühren erhebt dieser "Unternehmensberater" für seine Tätigkeit nicht?

Die Drohung mit dem Pfandrecht ist dann durchaus OK. Auch auf Ratenzahlungen muss sich der Gläubiger nicht zwangsweise einlassen.

Das mit der Strafanzeige ist aber schon kurios. Da würde ich insbesondere mit dem Hinweis, dass das Unternehmen durchaus wissen müsste aufgrund der Nachricht, dass insbesondere auch eine Erkrankung vorliegt, von einer Nötigung ausgehen und dies zur Anzeige bringen. Dass denen die Nachricht zuging, zeigt sich ja daran, dass man den Kontakt zur (eigentlich unbeteiligten) Person B durchaus hat.

Die Frage ist natürlich rein strategisch, wie zügig man das bezahlen kann, denn daran führt kein Weg vorbei. Und ob man hier die Eskalation sucht.

Davon abgesehen sollte ein privater "Unternehmensberater" verdammt vorsichtig sein, was er da tut. Er könnte sich in den Bereich der aufsichtsrelevanten Tätigkeit (Rechtsberatung und/oder Inkassotätigkeit) begeben haben und dann verdammt viel Ärger bekommen...

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