Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
1) Ich hatte gegen einen Schuldner das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, VB und Gerichtsvollzieher losgeschickt. Dieser konnte jedoch keine Maßnahmen ergreifen, da der Schuldner mittlerweile verzogen war. Dann habe ich über einen Anwalt eine EMA-Anfrage gestellt, jedoch ohne Erfolg.
Frage: Was kann ich jetzt unternehmen? Gibt es eine Möglichkeit, die neue Adresse herauszubekommen ?
2) Ich habe einen anderen Schuldner, von dem ich die aktuelle Adresse nicht kenne (gerichtliches Mahnverfahren noch nicht eingeleitet). Kann ich auch als Privatperson eine EMA-Anfrage stellen, oder kann das nur ein Anwalt?
3) Ich habe herausbekommen, dass ein Schuldner sich bei mir verschuldet hat, nachdem er schon die EV geleistet hatte. Lohnt es sich jetzt eine Strafanzeige zu stellen ?
Ziemlich viele Fragen, aber ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Danke
Schuldner verzogen
14. Januar 2005
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Frage vom 14. Januar 2005 | 13:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner verzogen
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2005 | 16:35
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
2. EMA Anfrage können auch Privatpersonen stellen
3. Versuchen sollte man es auf jeden Fall.
#2
Antwort vom 14. Januar 2005 | 18:42
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
zu 1.
sie können eine detektei mit der adressermittlung bauftrag - kopstenpunkt ca. 35 eur.
oder sie können eine entsprechende mitteilung des gv an das einwohnermeldeamt senden, mit der bitte den schuldner zwangsabzumelden - bringt erstmal nichts aber sobald der schuldner ne lohnsteuerkarte oder ähnliches braucht muss er sich wieder mit ner anderen adresse anmelden.
Und jetzt?
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