Schuldner verschwunden - was tun?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
quarktasche4711
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Schuldner verschwunden - was tun?

Hallo allerseits,
ich hoffe auf Hilfe bei folgender Frage:
Ich habe eine titulierte Forderung, Vollstreckungsbescheid ist auch fertig. Nun ist aber ein Problem aufgetreten:
Der Vollstreckungsbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der Schuldner mittlerweile umgezogen war. Ich habe also über die Meldestelle die neue Adresse des Schuldners ermittelt und Neuzustellung an die neue Adresse beantragt. Ergebnis: Vollstreckungsbescheid konnte wieder nicht zugestellt werden, da der Schuldner dort nicht mehr wohnt.
Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass der Schuldner aus der neuen Wohnung seit einiger Zeit ausgezogen ist, sich jedoch nicht umgemeldet hatte. Mittlerweile hat ihn die Hausverwaltung bei der Meldestelle abgemeldet; aktuell ist er nirgends gemeldet und somit für mich nicht greifbar.
Kann ich jetzt noch irgendetwas unternehmen? Ist es nicht so, dass man eigentlich immer irgendwo angemeldet sein muss? Gibt es eine Stelle, an die ich mich jetzt noch wenden kann? Gericht und GV sind der Meinung, dass ich die Adresse besorgen muss, sie hätten damit nichts zu tun...

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
in der Tat - ist der Schuldner "untergetaucht" hast du kaum Möglichkeiten! Zwar macht die Person sich "Strafbar" jedoch betrifft dies lediglich die Meldestellen, diese können ein Bußgeld verhängen! Für die zustellungsfähige Adresse bist allein du verantwortlich!

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Evtl findest Du Ihn über facebook,wkw oder myspace ?!
Einen Versuch ist es wert

-- Editiert am 05.01.2011 21:39

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Einfach warten, wenn der einen Job will muss er sich anmelden und dann bekommt das letzte Meldeamt Bescheid. Ist er ausgewandert .... wird das nichts

Wer "untertaucht" hat meist eh nichts was man holen könnte.

Uwe

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#4
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

@ quarktasche4711

dafür gibts die kleinen unterschiede bei den Inkassobüros ;-)

Ein wenig Werbung für uns *smile*

Ok, Spaß beiseite wenn du beim VB bist geht auch eine öffentliche Zustellung in Berlin, damit hättes du einen vollstreckbaren Titel der erst nach 30 Jahren verjährt.

Und klar hat der GVZ nichts damit zu tun er ist nur das Ausführende Organ. Adressen Beschafung und Know how liegt immer beim Antragsteller. Wäre ja auch schade, wenn die Ausbildung beim IKU oder Rechtsanwalt für die Katz wäre.

Viel Erfolg und bei Fragen gern mal melden!

Lg steffen


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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die einzige Frage, bevor man weiteres Geld ausgibt, die man stellen sollte: Hat der Gegner denn Geld.

Weder ein Anwalt noch ein Inkasso kann Geld kassieren wenn keines da ist. Obwohl gebrochene Knochen motivieren können.
Und 30 Jahre gilt das nur wenn man ständig weiteres Geld nachwirft.

Ich hab Schuldner, die bereiten einen Kiosk und sind seit 25 Jahren unpfändbar..... das wird auch so bleiben...

Auch sind nach einem Insolvenzverfahren alle Schulden weg.

Uwe

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#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)


quote:
in der Tat - ist der Schuldner "untergetaucht" hast du kaum Möglichkeiten! Zwar macht die Person sich "Strafbar" jedoch betrifft dies lediglich die Meldestellen, diese können ein Bußgeld verhängen!


Inwieweit macht sich denn strafbar, wenn man sich nicht ordentlich ummeldet? Bitte entsprechenden Paragraphen aus dem StGB zitieren!

Bußgeld und Straftaten sind zwei Paar Schuhe.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Bußbar gibt es nicht, daher war 'Strafbar' mit '.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.01.2011 15:14:09
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/verwirkte_forderungen.htm

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Okay, dann ist es beim Meldeamt halt nicht strafbar, aber immerhin gebührenpflichtig -)

Aber Inkasso Moskau ist definitiv so richtig strafbar (Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung etc.) und definitiv nicht nur nach dem Gewaltschutzgesetz erfassbar!!!

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Glaube kaum das Lachnummern wie Inkasso Moskau - oder ähnliche Gruppierungen - im Sinne des GL erfolgreich sind oder waren !
Hier wurde vor allem der Gläubiger abgezockt

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"http://www.youtube.com/watch?v=uwbuvVE-kc4&feature=related"

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#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Danke für die Info -)

LG
Morgause

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#13
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Bzw. ihre obige Stellungnahme zur Effektivität gewisser unguter Methoden -)

When wrongdoing doesn't pay / Wenn Unrecht sich nicht auszahlt -)

-- Editiert am 06.01.2011 22:35

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#15
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12307.01.2011 15:48:55
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

@ thehellion

Danke für diesen Beitrag :-))

Mit seriösen Inkasso hat das nichts zu tun, durch diese Unternehmen wird leider nur unser Ruf ruiniert und die Gesetzte verschäft legal etwas zu unternehmen.

Mfg Steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#18
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, solche Methoden sind definitiv nicht der Hit -)

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