Schulden bei der Bank und Verjährung

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
smilefreak
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden bei der Bank und Verjährung

Hallo,
anbei mal kurze Erkläfung zum Sachverhalt.
Ich habe studiert und da ich kein Bafög erhalten habe einen Studenkredit bemüht.
Dies war von 2 unterschiedlichen Banken,
Beide liefen nicht gleichzeitg. Spielt auch glaube ich keine Rolle.
Weiterhin hatte ich einen Dispo bei einer anderen Bank

Das Studium lief nicht so wie geplant und wurde dann von mir abgebrochen.
Das war April 2013.
Ich teilte den Banken in einem Schreiben mit, das ich nicht in der Lage bin irgendwelche Forderungen zu begleichen.
Dispo musste monatlich bedient werden, und zumindest die Zinsen der Studenkredite ebenso monatlich.
Ich habe mich unmittelbar danach beim Meldeamt korrekt abgemeldet und bin ins Nicht EU Ausland verzogen.

Es kamen wohl mehrere Briefe an meine alte Adresse, diese worden aber nicht geöffnet und zurückgeschickt mit Vermerk Empfänger verzogen.
Ich gehe aber mal davon aus, dass die Bank die Geschäftsverbindung mit mir gekündigt hat, da ich auf meine Konten nicht mehr zugreifen konnte.

Nun möchte ich im nächsten Jahr wahrscheinlich wieder nach Deutschland zurückziehen,
gibt es da eine Möglichkeite sich auf die 3 jährige Verjährungsfrist zu berufen sollte jemand auf mich zukommen, wovon ich fest ausgehe?
Oder kommt das nicht für mich in Frage und der Verzug ins Ausland gilt als Hemmend?
Ich weiss ja auch nicht ob die Geschäftsbeziehung als gekündigt anzusehen ist wenn nie eine Kündigung zugestellt worden ist.

Vielen Dank für die Hilfe
MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn es nie einen Verzug gab wäre das verjährt.
Sollte es aber Verzug gegeben haben, ist die Verjährung um 10 Jahre gehemmt.

Entscheidend ist also, ob der Kredit gekündigt/ fällig gestellt wurde UND ob es eine Mahnung gab bzw. eine andere Maßnahme, die den Verzug auslöste.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
smilefreak
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man davon ausgehen, wenn mal auf sein Konto keinen Zugriff mehr hat, dass es dann als gekündigt betrachtet wird? Oder sagt man generell die Kündigung konnte nie zugestellt werden und ist damit unwirksam.
Das wäre halt interessant, Wobei wenn die Kündigung unwirksam wäre, hätte ich ja weiter auf meine Konen zugreifen können oder nicht?

Wenn es eine Mahnung gab, dann ist die auf jeden Fall nie zugestellt worden.
Muss die Bank beweisen, dass der Brief zugestellt worden ist?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Und wenn es in der Zwischenzeit einen Mahnbescheid gab, haftet man sogar noch länger - mindestens 30 Jahre.

Wobei dann zu prüfen wäre, ob der Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid überhaupt rechtlich korrekt erlassen wurde.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
smilefreak
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wenn es in der Zwischenzeit einen Mahnbescheid gab, haftet man sogar noch länger - mindestens 30 Jahre.

Wobei dann zu prüfen wäre, ob der Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid überhaupt rechtlich korrekt erlassen wurde.


Ja das ist klar bei erwirktem Titel, darf die Forderung 30Jahre eingetrieben werden.
Ich sehe wenn es dazu kam dies aber auch bedenklich ob dies rechtens war.

Gibt es eine Möglichkeit wie man mehr zum Sachverhalt herausfinden kann?
Sprich Schufa Einträge bestehen und wenn ja was müsste dazu vorliegen?

Ich wollte eben ungern die Bank kontaktieren.

MfG

-- Editiert von smilefreak am 09.10.2018 15:10

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Die Schufa hat damit nichts zu tun. Es gibt nicht wenige Banken, die der Schufa nicht angehören.
Komm zurück und schau dann ob die Bank sich meldet.

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