Schufa Eintrag - Tesch Mediafinanz

7. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
jens1993
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Schufa Eintrag - Tesch Mediafinanz

Hallo,

ich habe am 13.12.2017 versucht einen Account bei Usenext zu bestellen. Aufgrund von technischen Problemen der Seite (nicht durch mich), kam jedoch direkt bei der Betsellung eine Fehlermeldung. Kurze Zeit später erhielt ich ca. 10-15 Mails (habe die Bestellung mehrfach versucht) von usenext. Daraufhin habe ich direkt per Mail geschrieben, dass ich aufgrund der Mehfachbestellung Wiederspruch einlege. Als die erste Mail kam, habe ich den Vorgang erneut geschildert (es kam nie eine Antwort...).
Ich wurde dann irgendwann 2 mal vom Inkasso tesch mediafinanz abgemaht. Ich dachte, dass mir keine Nachteile entstehen könnten, da dies nur bei einem Termin vor Gericht der Fall ist. Leider habe ich mich wohl falsch informiert.

Nun bin ich am 1.10 umgezogen und habe durch das abschließen eines DSL, Strom und Gasvertrag gemerkt, dass meine Bonität nicht gut ist. Alle 3 Verträge wurden abgelehnt! Ich habe eine offene Forderung in meiner Schufa stehen und es leider viel zu spät gemerkt.
Was kann ich am besten machen? Wenn ich bezahle, dann wird die Forderung ja ausgeglichen, aber nicht gelöscht? Bringt das viel? Ich habe gelesen dass offene Forderungen 7 Jahre bleiben und beglichene 3 Jahre. Heißt das ich bekomme 3 Jahre keinen DSL Vertrag mehr? Strom und Gas gibts ja sonst beim Grundversorger... Ist leider meine erste Wohnung.

Gruß Jens

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Daraufhin habe ich direkt per Mail geschrieben, dass ich aufgrund der Mehfachbestellung Wiederspruch einlege.


Können Sie den Zugang der E-Mail bei usenext nachweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jens1993
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Daraufhin habe ich direkt per Mail geschrieben, dass ich aufgrund der Mehfachbestellung Wiederspruch einlege.


Können Sie den Zugang der E-Mail bei usenext nachweisen?


Ich habe auf die Mail der Bestellung und der ersten Mahnung geantwortet. Die Zustellung kann ich natürlich nicht nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was exakt steht in der Schufa? Steht da ein Titel drin (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) oder erst mal "nur" eine offene Forderung?

Wenn nur eine offene Forderung würde ich die Schufa anschreiben und zur sofortigen Löschung auffordern, weil man der Forderung widersprochen hat. Genauso das Inkasso anschreiben, dass man die sofortige Löschung fordert, weil man damals direkt widersprochen hat.

Nicht groß ausholen oder erklären, auch das mit den Fehlern auf der Seite würde ich nicht erwähnen. Nur ein "Ich habe widersprochen, die Schufa-Eintragung ist unzulässig. Ich fordere sie auf, diese sofort binnen 14 Tagen zu löschen. Ich diskutiere nicht. Ich gewähre keine Fristverlängerung. Bei Weigerung werde ich mir vorbehalten, gerichtlich gegen Sie vorzugehen."

Dass man die Zustellung der Mail nicht beweisen kann, ist halt schon etwas blöd. Aber da würde ich erst mal abwarten, wie die Gegenseite reagiert, auf deine Angabe, du hättest widersprochen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jens1993
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab jetzt Antwort von denen bekommen, bevor ich meine Antwort bezüglich des Widerrufs abgeschickt habe.
https://ibb.co/de70w9

Im obigen Bild ist der Eintrag bei der Schufa zu sehen.

Sehr geehrter Herr XXX,

zu dem oben genannten Inkassoverfahren haben wir Sie bereits in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt am 28.03.2018, angeschrieben.

Der von uns angemahnte Betrag ist bislang Ihrerseits nicht ausgeglichen worden.


Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie letztmalig außergerichtlich auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten zu begleichen.

Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 95,35 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 58,50 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 11,70 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 08.10.2018): 176,55 EUR

Zahlen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 176,55 EUR bis zum 18.10.2018 (Eingang) unter Angabe des Aktenzeichens XXXXXXX auf das unten angegebene Konto. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung.

Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens können Sie dadurch vermeiden.

Mit verbindlichem Gruß

Abteilung Mahnbescheid

Tesch mediafinanz GmbH

Als Inkassodienstleister registriert
beim Amtsgericht Osnabrück
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
----------------------------------------------------------


Ich antworte denen und der Schufa jetzt also das ich widerspreche und denen eine 14 Tage Frist aufgrund meines Widerspruchs setze? Ich habe damals aber nicht dem INkasso sondern nur Usenext widersprochen reicht das? Würde sich mein Score stark verbessern wenn ich einfach zahle?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK, es ist also nichts tituliert.

Ich würde denen folgendes schrieben "Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich binnen 14 Tagen den von Ihnen klar rechtswidrig vorgenommenen Schufa-Eintrag zu löschen. Bei Weigerung ergeht ohne weitere Vorankündigungen eine Klage vor Gericht auf Löschung und Schadensersatz wegen rechtswidriger Gefährdung der Kreditwürdigkeit. Ansonsten verweise ich auf die mit ihrer Mandantin geführte Korrespondenz. Ihre Mandantin hat sie klar rechtswidrig eingeschaltet. Hinsichtlich ihrer Bezahlung werden Sie sich an ihre Mandantin wenden. Ich diskutiere nicht, ich lasse mich nicht einschüchtern."

Der Schufa würde ich folgendes schreiben: "Sie werden aufgefordert, unverzüglich den Falscheintrag der Tesch Finanz zu löschen. und zu verhindern, dass dieser Eintrag erneut vorgenommen wird. Die Forderung ist nicht uneinbringlich. Im Gegenteil: Die Forderung wurde klar bestritten und der Eintrag erfolgte damit zu Unrecht. Sollte der Eintrag nicht unverzüglich binnen 14 Tagen gelöscht werden, werde ich mich an den Schufa-Ombudsmann wenden oder gerichtlich die Löschung erzwingen."

Natürlich ist es schwierig, wenn die behaupten, die Mails nie bekommen zu haben. Aber ich würde gar nicht diskutieren darüber. Die Schufa sollte eigentlich bei nicht titulierten Forderungen die Sachen eher rauslöschen, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jens1993
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nun folgende Antwort erhalten, wegen den Mehrfach Accounts...

Sehr geehrter Herr XXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre Email.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir den Account mit der Kundennummer 10327XXX , RG 34011XXX anmahnen.

Insofern bezieht sich der Widerruf nicht auf die von uns hier angemahnte Forderung.

Sie befinden sich gem. § 286 I 1 BGB noch immer im Zahlungsverzug.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat uns die Firma Aviteo Ltd. Zweigniederlassung mit dem Einzug folgender Forderung beauftragt:

Vertrag über Zugang zum Memberbereich www.usenext.de vom 06.12.2017, Rechnung vom 21.12.2017

Einen entsprechenden Zahlungseingang über den ausstehenden Betrag von 176,55 EUR unseres Mandanten Aviteo Ltd. Zweigniederlassung konnten wir bis zum heutigen Tage nicht verbuchen. Wir bitten Sie daher, den ausstehenden Betrag umgehend auf unser unten genanntes Konto zu überweisen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Die von Ihnen zu zahlende Grundforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 95,35 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 58,50 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 11,70 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 10.10.2018): 176,55 EUR

Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung.

Mit freundlichem Gruß
XX

Tesch mediafinanz GmbH



Was soll ich jetzt machen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich jetzt machen?

Ich würde denen schreiben, dass sich der Widerruf natürlich nicht nur auf einen konkreten Account, sondern auf alle bezieht. Und dass der Versuch des Anbieters, einfach aufgrund von technischen Fehlern dutzende Verträge zu eröffnen, dann aber den Widerruf nur auf einen der Verträge anzuwenden, völliger Unsinn sei und man das zurück weist. Dass man das aber auch gerne mal vor Gericht ausdiskutieren würde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jens1993
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir wurde jetzt geschrieben, dass der Mandat keinen widerruf erhalten hat. Aber das ist doch nicht mein Problem oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eigentlich ist das dein Problem.
Aber: Die haben dir doch zuerst geschrieben, dass sie einen Widerruf erhalten haben, den aber nur auf einen anderen Vertrag bezogen haben, richtig?

Wie war der Wortlaut?
Sprich: Haben die nun mit der neuen Mail nicht plötzlich sogar gelogen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jens1993
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Den genauen Wortlaut habe ich in Antwort #7 geschrieben.
Mein Widerruf bezog sich auf den falschen Account. Bezüglich des Erhalts wurde nichts geschrieben ...
Also habe ich keine Möglichkeit außer die Forderung zu bezahlen und für 3 Jahre einen Vermerk in meiner Schufa zu bekommen?


Kann ich auf den Artikel verweisen? https://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1158.html

-- Editiert von jens1993 am 11.10.2018 22:17

-- Editiert von jens1993 am 11.10.2018 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich meinte den Wortlaut der Behauptung, dass du keinen Widerruf rausgeschickt hättest.

Wie dem auch sei. Ich würde nicht bezahlen. Ich würde dem Inkasso schreiben "Offenbar haben Sie Erinnerungslücken. Sie haben mir bereits bestätigt, dass ihr Mandant meinen Widerruf erhalten hat. Nun lügen Sie, dass angeblich doch kein Widerruf eingegangen sei. Halten Sie an dieser Lüge fest? Dann werde ich mich beim zuständigen Aufsichtsgericht beschweren müssen und einen Lizenzentzug beantragen müssen wegen aus meiner Sicht klar erkennbarem vorsätzlichen Betrugsversuchs."

Vielleicht hören sie dann...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nichts zahlen!
Schufa anschreiben und Diese auffordern, den Eintrag zu löschen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
jens1993
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Mein Eintrag wurde entfernt :)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen