Schreiben von Inkasso Büro

17. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben von Inkasso Büro

Hallo,

ich habe heute ein zweites Schreiben von einem Inkasso Büro erhalten in dem von mir verlangt wird die Kosten für Mahnauslagen, Kontoführung usw. zu begleichen.
Die Hauptforderung wurde von mir aber schon beglichen, da sie ja berechtigt war, ich aber nie eine Rechnung erhalten habe. Auch habe ich die Firma mehrmalig per Email aufgefordert mir eine Rechnung zu schicken aber nie eine Antwort erhalten.
Für Hilfe wie ich mich verhalten soll wäre ich sehr dankbar.

MFG

Alex36

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18 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

eigentlich nichts !
Das schläft nach dem 2 oder 3 bausteinmahnbrief ein.

oder :
Fax/email :
Forderung sowie zahlungsverzug wird negiert - ich verweise auf den Rechtsweg
der Speicherung sowie Weiterverwendung meiner Daten widerspreche ich gem BDSG
p.s - habe rechtschutz

gruß
thehellion

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#2
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@ thehellion

Danke für Deine schnelle Antwort. Werde dann mal aussitzen und abwarten was da noch kommen wird. Hoffentlich hält das meine Holde aus die ist schon sauer gewesen beim Ersten Schreiben.

Gruss

Alex36

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die weitergabe ans inkasso ist leider oft obligatorisch und die kundenbindung nur noch nebensache.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

heute habe ich einen Brief von den Rechtsanwälten Bender.Unterbörsch&Partner bekommen.

Sehr geehrter Herr ....

wir zeigen zunächst die Interessenvertretung der/des ....... an.
Auf die außergerichtlichen Mahnungen des Inkassobüros PROTECTA haben Sie leider nicht reagiert.
Wir haben Sie daher aufzufordern, den ausstehenden Betrag nebst unseren Kosten über EUR 129,26 bis spätestens zum 04.08.2006
auf eins unserer Konten unter Angabe des Aktenzeichens zu zahlen.
Wir zeigen bereits an, das wir bei fruchtlosem Verstreichen obiger Frist beauftragt sind, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Unter Verzugsgesichtspunkten haften Sie ebenso für die Kosten unserer Inanspruchnahme gemäß der beigefügtehn Kostennote.
Dem ausgleich dieses Betrages sehen wir ebenfalls bis zum obigen Datum entgegen.

Was ich ja toll finde ist das sie mir eine Frist setzen bis zum 04.08 aber ich heute am 07.08 den Brief erst bekommen habe.


Kostenaufstellung

Geschäftsgebühr aus 72,79 Eur = 32,50

Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen = 7,50

Pauschale Post und Telekomunikation = 8,00

Insgesamt 48,00 EUR puls 16% MwSt. = 55,68

Dann habe ich hier noch ein schreiben mit einem Forderungskonto das ich jetzt aber nicht abtippen möchte ist mir etwas zuviel :-) aber das was am ende rauskommt ist halt der Betrag von 129,26 EUR.
Was mich hier aber wieder Stutzig macht ist das die alles aufgelistet haben was über das Inkassobüro gelaufen ist aber der Name des Anwaltsbüros drüber steht.

Über eure Antworten freue ich mich schon

Gruss

Alex36

-- Editiert von Alex36 am 07.08.2006 11:38:53

-- Editiert von Alex36 am 07.08.2006 11:40:19

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ist die bereits beglichene Hauptforderung abgezogen ?

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#6
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@thehellion ja die Hauptforderung ist schon abgezogen da die schon beglichen wurde von mir.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wir haben Sie daher aufzufordern, den ausstehenden Betrag nebst unseren Kosten über EUR 129,26 bis spätestens zum 04.08.2006

die ras schreiben von einem ausstehenden betrag - anscheinend doch noch nicht abgezogen ?
Wie hoch war die Hauptforderung ?
72,79 ?
55,68 Gebühren
könnte ( ungefähr ) hinkommen 129,26 EUR ??

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#8
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Thehellion hier mal das Schreiben mit dem Forderungskonto der RAS

Hauptforderung = 162,77
Zinsänderung BGB 1,37% = 164,26
Mahnauslagen Inkasso = 175,79
Kontoführungsgebühr = 178,49
Inkassokosten = 223,73
Boni Kosten = 235,33
Zahlung an Inkasso = 72,79
Rechtsanwaltsgbühren = 129,24

Endsaldo = 129,26

Ist eine Kurzform des Schreibens. Die Beträge sind immer die Gesamt Restforderungen.

Danke für deine Hilfe

Gruss

Alex36

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wurde aufs kto der inkasso überwiesen oder an den gläubiger ?

was sind boni kosten ?

die 72,79 war die eigentliche hauptforderung ???
was ist in den 162,77 mit drin ?


Inkassogebühren UND Anwaltsgebühren (beides zusammen) sind vor Gericht nicht erstattungsfähig

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#10
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hauptforderung wurde auf das Konto der Inkasso gezahlt

Hauptforderung = 162,77 das ist der Ausgangsbetrag den ich zu zahlen hatte. Die anderen Beträge bauen immer auf diesen Betrag auf bis zu dem
Zahlung an Inkasso = 72,79 da habe ich dann die 167,77 auf das Konto der Inkasso gezahlt wurde also dann abgezogen. Was jetzt noch fällig ist, laut Inkasso und Ras, sind die ganzen Gebühren und Zinsen die angeblich aufgelaufen sind.

Was die Boni Kosten sind kann ich dir leider nicht sagen da nichts dabei steht nur Boni Kosten. (Vieleicht Auslagen für Kaffee und Kuchen)

Gruss
Alex36

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

zahlungen sollten IMMER an den Besitzer der Forderung erfolgen - also dem Gläubiger direkt - Nie aufs Inkassokonto - sonst erfolgt verrechnung mit den eignen gebühren.
Wenn es nicht anders geht immer Zweckgebundenen überweisungen (nur zur verrechnung mit der Hauptforderung )

m.m hat das Inkasso die 72,79 erst mal für die eignen gebühren verrechnet ( 167 von Dir überwiesen und es wurden 72,79 fürs inkasso verwendet - der Rest anscheinend für die Hauptforderung )

und somit sind so wie es in Deiner Rechnung aussieht immer noch ein Restbetrag von der eigentlichen Forderung von ca 90 € offen !

Bitte um Korrektur wenn ich hier auf dem Schlauch stehe !

Es sind Inkasso uND RA Gebühren berrechnet worden -
5 € wurden schon von Deinerseite mehr überwiesen - Jetzt würde ich 20 € auf das kto des RA überweisen und nach dieser Überweisung dem RA mitteilen das weitere Forderungen Deinerseits negiert werden
Hinweis auf das BGH Urteil von
20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05

kann jemand hier sagen was Bonikosten sind ???

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#12
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Bezahlen hat meine Holde gemacht ohne mich vorher davon zu infomieren, bin aus der Arbeit nach Hause gekommen und da hat sie mir dann erstmal den Brief vor die Nase gehalten und wollte Terror machen.

Das mit den 167,77 EUR war ein Tipfehler von mir bezahlt wurden 162,77 EUR auf das Konto des Inkassobüros. Sorry.

Wenn ich mir das Blatt mit dem Forderungskonto so anschaue kommt es schon hin das die erstmal die Überweisung mit ihren Gebühren verrechnet haben und daher immer noch ca 90 Euro offen sind von der eigentlichen Forderung.

Meinst du das reicht wenn ich dem Anwalt 20 Euro überweise??
Der auch noch im selben Haus untergebracht ist wie das Inkassobüro!!

Da der Anwalt mich ja schon in Verzug gesetzt hat bringt das dann noch was oder wird der RA versuchen das dann per Mahnbescheid durchzudrücken?

Gruss

Alex36

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#13
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe nun einen Mahnbescheid bekommen in dem der Rechtsanwalt versucht das restliche Geld einzufordern. Es haben sich natürlich auch die Kosten wieder erhöht nd er verlangt mittlerweile wieder 164,12 € wobei ich mich frage wieso es auf einmal nur noch so wenig sind da er ja jetzt auch die Mahnkosten für den Mahnbescheid hat.
Und die vorherige Forderung schon 129,26€ beträgt.

Kosten sind Laut Mahnbescheid.

Hauptforderung 72,79€

Gerichtskosten 23,00€

Rechtsanwaltsgebühren 32,50€

Auslagen 6,50€

Nebenforderungen
Mahnkosten 10,20€
Auskünfte 11,60€
Inkassokosten 6,20€

Zinsen 1,33


Gesamt 164,12€


Da die Gesamtforderung schon von mir beglichen ist aber das Inkassobüro damit ihre Gebühren verrechnet hat würde ich gerne wissen wie man sich in so einem Fall verhalten soll??
Für jede Hilfe bin ich dankbar.


Gruss

Alex36

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hattest genau die Hauptforderung von 162,77 überwiesen ?
Das ist genau die Summe die als Hauptforderung aufgeführt ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja es wurde die Hauptforderung von 162,77€ überwiesen, allerdings auf das Konto des Inkassobüros, das dann erstmal seine Gebühren damit verrechnet hat. Der Rest was dann noch übriggeblieben ist, laut Inkassobüro sind die 72,79 €.

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alles klar
widerspruch komplett und begründungslos

So würde ich es machen

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Alex36
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast du dann auch ungefähr eine Ahnung wie es weiterlaufen wird den mit dem Einspruch werden die ja keine Ruhe geben.
Können die dann soweit gehen das die dann mit einer zwangsvollstreckung kommen oder was anderem?
Weil auf meine Schreiben das ich die Vollmacht sehen möchte haben sie nicht reagiert. Ich hab denen geantwortet und null reagtion von deren seiten nur dann immer die nächste Stufe. Inkasso - Rechtsanwalt - Mahnbescheid

Für Hilfe bin ich sehr dankbar


Gruß

Alex36

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
deadmanwalking
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alex36,

was ist aus Deiner Sache geworden ?
Würde mich wirklich interessieren.

Danke.

-deadmanwaling

-----------------
"- Tue gutes und sprich nicht darüber -"

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