Schreiben von COEO Inkasso, total übertrieben

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481494-54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben von COEO Inkasso, total übertrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich eine Rechnung über 20,40 und die zweite Mahnung (erste habe ich nie erhalten) vergessen.
Nun habe ich ein Schreiben von COEO Inkasso erhalten. Die wollen von mir einen Betrag in Höhe von 74,49€.

Ich habe aber die Hauptforderung und Mahngebühren an KLARNA überwiesen, und ein Widerspruch an COEO geschickt, die drohen jetzt aber mit Rechtsanwälten und Vollstreckungbescheid.

Meine Frage ist, muss ich den Betrag von über 50€ an COEO Inkasso überweisen?
Sind die Kosten nicht zu hoch?

Ich danke Ihnen im Voraus für die Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
Andre


-- Editiert von fb481494-54 am 05.01.2018 14:48

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Kosten sind absolut im Rahmen und dürften ohne Adressermittlung auch 70,20 € betragen.
Ob du zahlen musst entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht wenn das IB klagen sollte. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings relativ gering, dass es überhaupt bis vor Gericht geht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein Gläubiger, der mit verbotener Kostendopplung droht, begibt sich bereits selbst auf derart dünnes eis, dass man eigentlich eher drüber lächeln sollte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb481494-54):
Hauptforderung und Mahngebühren an KLARNA


Sollen die doch klagen und erklären, warum ein Zahlungsdienstleister die Hilfe eines Inkassobüros benötigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen