SNT Inkasso

19. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)
SNT Inkasso

Hallo,

ich Bitte um Hilfe.

Ich hab aus finanziellen Gründen mein Handyrechnung nicht zahlen können und habe nun eine fristlos Kündigung von meine Vertragspartner Base erhalten. Desweiteren ist mir ein Schreiben von SNT Inkasso zugekommen wo ein enormer Betrag gefordert wird. Mein Rückstand bei meinem Mobilfunkanbieter beträgt rund 150 Euro inkl. Rücklastschrift und Mahngebühren.
SNT Inkasso fordert nun aber rund 600 Euro von mir wo alleine nur Schadensersatzforderung von rund 340 Euro enthalten sind.
Was kann ich tun?
Ich weiss, Handyrechnung hätte ich längst zahlen sollen, aber es wart einfach nicht möglich!

Ich bin Dankbar für jede Antwort.



-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Laufzeit des vertrages ?
Wie lange ohne Verzug gezahlt ?

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Vertrag wurde anfang diesen Jahres verlängert. Die Laufzeit beträgt nunmehr 24 Monate. Bisher hab ich immer gezahlt ausser eben die letzten 3 Rechnungen nicht mehr! Ich habe Base gebeten, mir die Möglichkeit zugeben, den ausstehenden Betrag zu überweisen! Bisher noch ohne Antwort.

Vielen Dank

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Vertrag wurde anfang diesen Jahres verlängert.

Also noch rund die kompletten 24 Monate :sad:

Die 110 € Inkassogebühren liesen sich einsparen (uneinheitliche meistens sehr inkassounfreundliche Rechtsprechung) indem Du hergehst und die unstrittige Hauptforderung ( 150 € plus 340 € Schadenersatz ) unangekündigt unter Angabe der base Kundennummer direkt an base überweist (nicht an snt)
Verwednungszweck "Nur hauptforderung"

Eine Klage expl wg vorger Inkassogeühren halte ich für extrem wenig wahrscheinlich

Ratenzahlungsvereinbarungen mit einem Inkasso verursachen erheblich Zusatzkosten

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank!
Deseiteren besteht das Problem, das die Forderung am 20.4. also morgen bei SNT eingehen soll ich aber defintiv erst ab 1.5. wieder zahlen kann.
Um die Schadenersatzforderung komm ich nicht drumherum?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung eine etwaige sogenannte Prämien bekommen ?

Was sagen die AGBs von base ?

Ansonsten kannst Du - um Zeit zu gewinnen - die Forderung gegenüber SNT schriftlich mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 zurückweisen

Das Inkasso wird Dir dann logischerweise die Vollmacht nachliefern - Hier werden erfahrungsgem Form Fehler gemacht

In der Zwischenzeit sollte dann die Hauptforderung wie oben empfohlen beglichen werden

Stell Dich auf mindestens 3 bis 4 nervende Mahnbriefe sowie Telefoninkasso (durch Call Agent) ein


-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Prämie hab ich denekich nicht erhalten also sowieso wie Handy oder Gutschrift, sie haben mir ein ganz akzeptables Tarifpaket angeboten, wenn das die Prämie sein sollte.

Und einer Ratenzahlung mit SNT würdest du nicht zustimmen?
Wenn ich die Schadensersatzforderung sowieso zahlen muss!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Und einer Ratenzahlung mit SNT würdest du nicht zustimmen?
Wenn ich die Schadensersatzforderung sowieso zahlen muss!

Es geht dann nicht nur um die 110 € Inkassokosten welche man zusätzlich zum Schadensersatz von 340 und den 150 € von Dir verlangt sondern um die Kosten für die gewährte ratenzahlung welche ebenfalls zusätzlich auf die gesamte Forderung draufgesattelt werden
Das dürften nochmal ca 60 bis 80 € sein

Du ersparst Dir dann rund 200 €


-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Alles klar! Das ist ein treffendes Argument!
Reicht das, wenn ich die Vollmacht per Mailö fordere. Was beinhalten die Schadenersatzansprüche eingentlich?
Was passiert, wenn ich bis morgen bezüglich SNT nichts unternehme und die 340 Euro + 150 Euro einfach am 1.5. an Base überweise?

Danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Was passiert, wenn ich bis morgen bezüglich SNT nichts unternehme und die 340 Euro + 150 Euro einfach am 1.5. an Base überweise?


Das wäre das beste !!

SNT wird natürlich weitere briefe schreiben um an die Gebühren zu kommen


http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

quote:
Reicht das, wenn ich die Vollmacht per Mailö fordere


machs per FAX UND per mail

Tenor : " Ich weise die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 zurück"

Am Besten dann nochmal posten wenn snt sich meldet

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nachtrag : Besser ist es wenn Du nun unverzügl die Forderung wg der Vollmacht zurückweist um einen zeitgewinn zu haben .

Ist erst mal ein "echter " RA involviert kannst Du nicht mehr tricksen denn RA Gebühren sind im Gegensatz zu Inkassogebühren durchsetzungsfähig

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Mein Rückstand bei meinem Mobilfunkanbieter beträgt rund 150 Euro inkl. Rücklastschrift und Mahngebühren.

Das war taktisch ungeschickt. Man sollte immer versuchen unter der magischen 75€ Grenze zu bleiben und wenigstens Teilbeträge überweisen. Das verhindert oder verzögert ggf. die fristlose Kündigung.
Wichtig: Base darf nicht die volle GG als Schadensersatz berechnen, denn man liefert auch keine Leistung. Diese Einsparung muss berücksichtigt sein. Hausnr. für den entgangenen Gewinn ist max 50% der GG.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Vertrag ist leider schon gekündigt lt Posting und hat fast noch die komplette Laufzeit :-(

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ist schon klar, war nur als Ratschlag für die Zukunft mit den 75.€. Trotzdem sollte TE prüfen in welchem Umfang er die GG trotz Kündigung zahlen muss. Wenn es dann auch noch eine teure Zugabe gab, dann sieht es schlechter aus.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Zum verzweilfeln! Wieviel Dummheit meinerseits anrichten kann!
Was empfiehlst du mir "Mr.Cool"?
Was heisst teure Zugabe=

-----------------
""

-- Editiert molle111 am 19.04.2013 12:57

-- Editiert molle111 am 19.04.2013 13:03

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Vertrag wurde anfang diesen Jahres verlängert. Die Laufzeit beträgt nunmehr 24 Monate

Wie muss man sich das vorstellen? Wieso 24 Monate? Es ist doch nur eine Verlängerung um 1 Jahr gesetzlich erlaubt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

DU hast vollkommen Recht! Ich habe mir meine Vertragsdaten nochmal zu Herzen genommen und gesehen, das ich meinen Vertrag vorzeitig ab 18.7.2014 verlängert habe. Vertragsende steht da 18.1.2015!
Sorry für die missverständliche Erläuterung!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Weiss jmd ob es möglich ist, den Schadensersatz bei fristloser Vertragskündigeung in Raten direkt beim Mobilfunkanbieter abzuzahlen wenn Inkasso schon informiert ist!?
Hat da jemand eine Ahnung?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Darauf werden die sich nicht einlassen. Dazu hat man solche merkwürdigen Inkassobuden.

Wenn Du Handy, TV, Motorroller o.a. zum Vertrag dazubekommen hast (Zugabe), dann wird man den K. nicht ohne Zahlung der aufgewendeten Summe gehen lassen. Und es muss sich um einen Neuabschluß (meist mit Zugabe oder Bonus) gehandelt haben, denn die automatische Verlängerung geht über max. 12 Monate!

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 19.04.2013 14:59

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso hast du verlängert? Was war der Vertragsinhalt dabei? Hast du einen komplett neuen Vertrag bekommen?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Guten Abend!
Ich hatte erst dieses Angebot von Base wo du Option ab und wieder zu buchen kannst.
Dann hab ich zu Beginn des Jahres einen Tarif erhalten wo ich ne allnetflat habe ausser sms plus ne internet flat. Dazu kommt noch ein Handy monatl für 5 Euro. Zusammen zahle ich 30!
Kein neuer Vertrag! Nur verlängert.Alles ohne Unterschrift!Alles online erledigt.

Wie ist sinnvollvorzugehen, SNT Inkasso bedienen oder Schadensersatz und Forderung an Base überweisen?

Vielen Dank
Habt ihr TIpps!

-----------------
""

-- Editiert molle111 am 19.04.2013 17:34

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aha, also eindeutiger Neuabschluss.
30.-/Monat bis Januar 2015, sind mit Rückstand ca. 12 Monate=360€ + Mahngebühren etc..
Das ist aber vermutlich der 100%-GG-Betrag. So geht das nicht. Bitte unbedingt prüfen!
Plausibel sind:
weiterhin 5.-/Monat für Handy
volle GG bis Abschaltung/Kündigung (ca. 3 Monate?)
50% der GG bis Januar 2015, also ca. 10x 12,50€
+ angemessene Zinsen+Gebühren

Grund: als Schadensersatz kann an sich nur der entstandene Schaden (entgangener Gewinn etc.) angesetzt werden. Daher nur ca. 50% der GG, zumal dann ein Einmalbetrag statt monatlicher Zahlung notwendig ist.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Theoretisch klar, praktisch durchsetzbar?
Base hat mir die letzten beiden Monate die volle GG in Rechnung gestellt (ohne das ich den Vertrag nutzen konnte).
Was kannst du mir genau empfehlen? Inwieweit und wieviel ist es sinnvll an Base zuzahlen? Was kommt danach auf mich zu? Base wird sich das sicher nicht gefallen lassen!
Wie soll ich mich SNT gegenüber verhalten, völlig ignorieren?

Danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ein Händy hast Du als Zugabe bekommen ?

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Zugabe kostet monatlich 5 Euro!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Guten Morgen,

ich habe gestern die Vollmacht erhalten, In der sich die Forderung gleich mal wieder auf 580 erhöht hat.
Zahlungsfrist ist zum 29.4. Mein Problem ist, ich kann definitiv erst ab 1.5. wieder zahlen. Was mach ich nun?

Vielen Dank


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nicht Bange machen lassen von unrealistischen Terminen.
Wie wäre es denn die 5.- für das Handy am 2.5. rückwirkend zu bezahlen(mit Vermerk nur Hauptforderung), ggf. für die gesamte Restlaufzeit, denn das ist völlig unstrittig.
Dann erst mal Aufschlüsselung der Forderung verlangen und die Rechtmäßigkeit der Höhe a)der vollen Grundgebühr und b)der Inkassokosten anzweifeln. In diesen Punkten kann man ggf. auf Zeit spielen, da die Forderung in der Höhe unberechtigt scheint.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Guten Morgen,

ich habe gestern die Vollmacht erhalten, In der sich die Forderung gleich mal wieder auf 580 erhöht hat.
Zahlungsfrist ist zum 29.4. Mein Problem ist, ich kann definitiv erst ab 1.5. wieder zahlen. Was mach ich nun?

Vielen Dank

Keine Angst ..die Kosten stehen nur auf dem Papier
Schauen wir uns doch erst mal die Vollmacht an
Da wird erfahrungsgemäs geschludert

Die Vollmacht muß orginal unterschrieben sein und sich detailiert auf die Forderungen gegenüber dem Schuldner beziehen
(Keine Blanko Vollmacht)
Achte auf das Datum der Beauftragung

Eine zweckgebundene Teil Zahlung an Base ist sicher kein Fehler



-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
molle111
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Guten Morgen,
die Vollmacht ist original unterschrieben und die Kosten sind wie folgt aufgeführt. 3 nicht gezahlte Rechnungsbeträge (rund 100 €), Rücklastschriftgebühren (rund 42 €) ,Mahngebühren (rund 13 €) und die Schadenersatzansprüche (rund 339 Euro). Macht zusammen ca 495 Euro. Die Gesamtforderung hat sich wieder erhöht, zusammen sind es nun keine 579.89€ sondern 580,44€.
Frist steht zum 29.4.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wan wen zahle ich und dadurch das ich erst ab 1.5. wieder zahlen kann und dann definitiv auch nicht die komplette Summe, wieviel zahle.
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Rücklastschriftgebühren: Empfehle ich pro Rücklastschrift maximal 5€. Banken berechnen untereinander nur 3€.

Mahngebühren 13€ sind ne Spur zu hoch. Pro Schreiben maximal 3€.

Zur Summe hat Mr. Cool bereits ausgeführt. Schließe mich dem soweit an.

Ich würde an den Mobilfunkanbieter bezahlen und zwar wie Mr. Cool ausführt:
Die offenen Rechnungen: 100€
Rücklastschriftgebühren: 5€ (wenn es nur eine war)
Mahngebühren: 5€
Handy-Gebühr: 5€/Monat wenns ein gekauftes Handy ist bzw. eines was du behalten kannst oder 0€ bei einem Miethandy.
50% der Grundgebühr pro Monat.
Rechne es halt aus, aber mehr wie 300€ sind das definitiv nicht. Soweit möglich das in einem Rutsch bezahlen oder auch in max. 2 Raten.

Dann dem Inkassobüro schreiben, denn deine Gegenrechnung ist erklärungsbedürftig.
Beispiel, aus dem du deines formulieren kannst (Einschreiben):

quote:

Hallo.

Ich habe einen Betrag von XX€ überwiesen. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Rücklastschriftgebühr: 5€
- Mahngebühr: 5€
- Offene Rechnungen vom XYZ: 100€
- Grundgebühr 50% bis Vertragsende: 10 mal 12,50€
- Handy-Kaufentschädigung: 10 mal 5€

Weitere Zahlungen folgen nicht und weitere Bettelbriefe führen auch zu keiner Änderung meiner Haltung. Ich verweise auf die gängige Rechtsprechung zu A) Schadensersatzansprüchen, B) verbotenen Strafgebühren bei Mahnungen, C) verbotenen Strafgebühren bei Rücklastschriften.

Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen die Einmeldung an Auskunfteien.



Bei Rücklastschriften und Mahngebühren gibt es BGH-Urteile. Bei dem Schadensersatz bzw. den angesprochenen 50% nicht, jedoch genug andere Urteile. Ebenso bei den Inkassogebühren.
Das ist keine rechtliche Garantie aber es gibt eine reelle Chance nicht mehr zahlen zu müssen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Datum der Beauftragung `?

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.749 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12