Rücklastschrift Gebühren Mahnung

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go460039-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschrift Gebühren Mahnung

Werte Community,

Mal angenommen Herr A wechselt sein Konto und vergisst ein Unternehmen darüber zu informieren, das eine Berechtigung zur monatliche Abbuchung (Lautschrift) von 40 Euro hat.

Nun konnte die Lautschrift nicht eingezogen werden und das Unternehmen verlangt in einer Mahnung von Herrn A folgendes:
40 Euro (dies ist verständlich)
4 Euro Mahnpauschale mit Verweis auf die AGB
9,32 Euro Rücklastschrift Gebühr (2,77 Euro Zinsausgleich Fremdentgelt + 6,50 Euro Eigenentgelt)

Mir scheinen insbesondere die Kosten für die Rücklastschrift mit 9,32 Euro zu hoch.

Haltet ihr die Kosten so wie deren Zusammensetzung in diesem hypothetischen Fall für rechtens?

Vielen Dank und schöne Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go460039-22):
4 Euro Mahnpauschale mit Verweis auf die AGB

Unzulässig



Zitat (von go460039-22):
9,32 Euro Rücklastschrift Gebühr

Zu hoch. 3,50 EUR - 5,00 EUR wären angemessen.



Zitat (von go460039-22):
Mal angenommen Herr A wechselt sein Konto und vergisst ein Unternehmen darüber zu informieren, das eine Berechtigung zur monatliche Abbuchung (Lautschrift) von 40 Euro hat.

Das kann seit den 18.09.2016 dank Zahlungskonten-Gesetz eigentlich nicht mehr passieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So etwas wie "Eigenentgeld" gibt es auch nicht. Es ist nur maximal das erlaubt, was die Bank des Zahlungsempfängers selbigem in Rechnung stellt.
Ggf. Rechnungskopie verlangen.

Davon abgesehen sind Zinsen auch maximal 5% über Basiszins erlaubt. Alles andere nur, wenn es wirklich zwingend war. Zinswucher ist nicht erlaubt bzw. fällt dem Gläubiger selbst zur Last. Das klingt je nach Zeitraum mit 2,77€ aber auch etwas zu hoch. Siehe www.basiszins.de

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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