Rechtsanwaltskanzlei Modenbach

18. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453999-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtsanwaltskanzlei Modenbach

Hallo ....auch ich bräuchte dringend Hilfe. ....seid 2006 besteht eine Forderung der Firma Provea gegen mich.....
Nachdem diese mir letztes Jahr gedroht haben mIt Haftbefehl Betrag über 1000,00 Euro habe ich ein Pfändungsschutz Konto. ....

1.ich habe da nie was bestellt...Hauptforderung 24.95
2.hatte ich mal einen guten Monat mit viel Überstunden und mein KontoFreibetrag ist ausgeschöpft das heißt jetzt das mein Kindergeld und der Rest an diese Kanzlei gehen würde. ....
3.uch hab keinen Rechtsschutz und keinen Anwalt. ....

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
1.ich habe da nie was bestellt...Hauptforderung 24.95


Warum hat man dann zugelassen dass die Forderung tituliert wurde?

Zitat:
auch ich bräuchte dringend Hilfe


Eine aktuelle Forderungsaufstellung wäre hilfreich. Falls nicht vorhanden, bitte bei der Kanzlei oder beim Gläubiger anfordern. Gleich dazu schreiben, dass man alle verjährten Zinsanteile doch bitte gleich streichen soll.

Gib auch mal einen Überblick über deine finanziellen Verhältnisse

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von fb453999-77):
gedroht haben mIt Haftbefehl


Zitat (von fb453999-77):
und mein KontoFreibetrag ist ausgeschöpft das heißt jetzt das mein Kindergeld und der Rest an diese Kanzlei gehen würde.



Ist die Forderung überhaupt schon tituliert?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist die Forderung überhaupt schon tituliert?

Und vor allem: Gibt es denn auch eine Kontopfändung, also Briefe vom Gerichtsvollzieher? Ohne Pfändung passiert auf deinem Konto ja erst mal nichts.

Jemals Post von einem Gericht bekommen?
http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm
Dort die letzten beiden Bilder. So etwas mal bekommen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb453999-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja leider hab ich da auf die falschen gehört...Von wegen nicht beachten.es gibt nen Titel alles.....Die Firma ist bekannt unter fkh Gebrüder *** Inkasso wehnert u.kollegen und jetzt Kanzlei Modenbach.....ich hab zwar jetzt seid der kontopfändung nix mehr gehört aber es nagt trotzdem.
Werde jetzt erstmal zur schuldnerberatung fahren müssen und mich erkundigen ob es möglich ist mein hart erarbeites Geld zu retten ist.....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb453999-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Sollte heißen *** INKASSO

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb453999-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr interessanter link...https://www.moneyhouse.de/Werner-Jentzer
Geschäftsführer UGV Inkasso

-- Editiert von fb453999-77 am 23.11.2016 00:30

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast unsere Beiträge nicht wirklich gelesen und verstanden, oder?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Werde jetzt erstmal zur schuldnerberatung fahren müssen und mich erkundigen ob es möglich ist mein hart erarbeites Geld zu retten ist.....


Warum nicht einfach mal meinen Vorschlag befolgen:

Zitat:
Eine aktuelle Forderungsaufstellung wäre hilfreich. Falls nicht vorhanden, bitte bei der Kanzlei oder beim Gläubiger anfordern. Gleich dazu schreiben, dass man alle verjährten Zinsanteile doch bitte gleich streichen soll.


Aus 25 Euro Hauptforderung werden mit legalen Mitteln niemals 1000Euro.
Du müsstest den Vollstreckungsbescheid ja bekommen haben. Schau in den rein, was alles tituliert wurde. Die Sachen sind nicht angreifbar. Aber gegen alles, was danach unberechtigterweise gefordert wird (verjährte Zinsen, Kontoführungsgebühren usw.), kann man sich erfolgreich wehren.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb453999-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe versucht eine Aufstellung zu bekommen. ...Die Antwort war dazu seien sie nicht verpflichtet. ...
Laut Recherche habe ich gesehen das die modenbach Kanzlei vor Gericht stand .....09.12 .16 weiß jemand was da raus kam ....Kann es nicht mehr finden. .?

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Du müsstest den Vollstreckungsbescheid ja bekommen haben. Schau in den rein, was alles tituliert wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Antwort war dazu seien sie nicht verpflichtet. ...

Meine Reaktion wäre: Beschwerde an die zuständige Anwaltskammer mit Antrag auf Ordnungsgeld wegen vorsätzlichem Verstoßes gegen §43d BRAO .

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
joebudden
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Anscheinend werden Sie wohl gerne von Provea beauftragt

http://www.recht-hat.de/internetabzocke-vertragsfallen/rechtsanwaltskanzlei-modenbach-vormals-wehnert-kollegen-harthausen-erkennen-negative-feststellungsklage-fuer-die-fkh-gbr/

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen