Guten Morgen,
Ich habe eine E-Mail von der RAkanzlei Haas und Kollegen bekommen mit einer Mahngebühr von 306,71€(unten in der E-Mail auch aufgelistet wie die Kosten zustande kommen, ist aber absolut nicht nachvollziehbar)
Habe eine Frist von 9 Tagen bekommen. Als ich gesehen habe, dass die von H&M beauftragt wurden hab ich direkt dem Kundenservice eine E-Mail geschrieben woher das kommen kann, ich habe nämlich keine Mahnung bekommen und das Ganze lässt sich auch hier einfach nicht erklären. Danach habe ich auf die E-Mail von Haas geantwortetmit gleicher Begründung mein Unverständnis geschildert und eine Abweisung bekommen, die ich nicht verstehe... also Inhaltlich, zudem hat sich die Frist geändert. Ich habe jetzt bis zum 3.10. Zeit zu zahlen, vorher war es der 29.10.
Ich bin sehr abgeneigt weiter darauf zu reagieren, mir kommt das alles sehr suspekt vor. Noch suspekter wird es, da ich schon zweimal eine SMS von denen bekommen habe ich sollte sie doch bitte in einem Rechtsfall zurückrufen. Das ist aber schon ein knappes Jahr her, zwischendurch war Ruhe und jetzt das.
Ich wäre beruhigter würden die mir nicht bei nicht Zahlung mit einem Haftbefehl drohen...
soweit will ich es doch nicht kommen lassen.
Bitte helft mir ich bin echt am verzweifeln.
Rechtsanwalt Haas und Kollegen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hast du denn bei H&M etwas bestellt und bisher nicht bezahlt?
Zitat:Ich wäre beruhigter würden die mir nicht bei nicht Zahlung mit einem Haftbefehl drohen...
Wie ist denn hier der genaue und exakte Wortlaut dieser Drohung?
-- Editiert von mepeisen am 20.09.2018 09:51
Zitatmit einer Mahngebühr von 306,71€(unten in der E-Mail auch aufgelistet wie die Kosten zustande kommen, ist aber absolut nicht nachvollziehbar) :
Vielleicht mal anonymisiert hochladen oder abtippen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie sind Ihrer Verpflichtung, die Vermögensauskunft abzugeben, nicht nachgekommen. Es liegen daher jetzt die Voraussetzungen vor einen Haftbefehl bei dem zuständigen Gericht gegen Sie zu erwirken. Sie können dann notwendigenfalls durch den Gerichtsvollzieher verhaftet werden, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.
Dies können Sie nur vermeiden, wenn Sie die Gesamtschuld in Höhe von
EUR 306,71
(Saldo zum Zahlungstermin)
Das ist der Auszug aus der E-Mail. Ich hab im Januar das letzte mal bei H&M bestellt und auf Kreditkarte und die war auf jeden Fall gedeckt und es kam keine Mahnung...
Gerichtsbriefe kamen auch keine?
Umgezogen bist du seitdem auch nicht?
Wenn du beides mit Ja beantwortest, liegt vielleicht eine Personenverwechslung vor: Zur Sicherheit die Kartenabrechnung noch mal durchschauen, ob der Betrag korrekt abgebucht wurde. Danach würde ich dem Anwalt folgendes schicken: "Werter Anwalt. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Ich kenne weder eine offene Rechnung, noch einen Titel gegen mich. Sie werden mir unverzüglich den angeblichen Titel in Kopie zusenden. Ich behalte mir vpor, bei fehlerhafter Zustellung Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, sowie Vollstreckungsabwehrklage einzureichen hinsichtlich der angeblich abzugebenden Vermögensauskunft und des angeblich vorliegenden Haftbefehls."
Melde dich nochmal, wenn du die Kopie hast. Du musst dann am Besten direkt am selben Tag tätig werden.
Achja: Wir suchen im AK Inkassowatch derzeit nach Fällen, bei denen man aus DSGVO-Sicht einmal gegen Inkassos oder Anwälte tätig werden kann. Solche Personenverwechslungen sind dafür ideal.
Also ich habe jetzt aller Copy&paste den Text per E-Mail verschickt. Wenn Sie seriös sind bekomme ich angefordertes schreiben per Post? Und wenn ich nichts bekomme außer einer weiteren Drohung per E-Mail kann ich es dann ignorieren?
Das Problem ist, dass hier laut denen ein Titel in der Welt ist. Theoretisch könnten sie dir also auch direkt den GV vorbei schicken und dieser könnte dich dann verhaften. Zum Erzwingen der Vermögensauskunft.
Andererseits muss da sehr viel Post gekommen sein, damit das passt. Gerichtspost, Gerichtsvollzieher...
Deswegen meine Frage: Du bist nicht umgezogen? Es gibt auch niemandem im Haus, der die Post unterschlagen haben könnte?
Wenn es eine Personenverwechslung ist, dann weiß die Kanzlei normalerweise sehr genau, dass es gefährlich ist, dir den GV nun vorbeizuschicken. Gefährlich im Sinne von: Das wird die ggf. teuer zu stehen kommen. Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass sie sich auf die Mail hin nun direkt melden und versuchen, Unterlagen vorzulegen o.ä.
Mehr kann man dazu im Moment nicht sagen. Ohne weitere Sachaufklärung kann man vermutlich erst mal nur abwarten, was da kommt.
-- Editiert von mepeisen am 21.09.2018 07:47
Nein ich bin nicht umgezogen und wohne bei meiner Mutter ich glaube kaum, dass die mir davon nichts sagen würde... also kam keine Post.
Hallo nochmal,
Ein Update:
Ich habe seit der letzten E-Mail an den RA Haas und Kollegen(mit kopiertem Text) keine Antwort mehr bekommen weder per E-Mail, noch per Post.
Meint ihr das ist eine Bestätigung dafür, dass die nichts gegen mich in der Hand haben?
Ich würde noch abwarten. Vielleicht hatten die einfach noch keine Zeit, sich drum zu kümmern. Du hast jedenfalls deine Schuldigkeit getan, indem du nach dem Titel gefragt hast.
Eine Reaktion kann Wochen oder Monate dauern. Nicht zu früh freuen!
Wirst Du eigentlich mit der exakten Postadresse angeschrieben oder geht alles nur per Mail und nur mit Nachnamen(Herr/Frau ...)?
Okay, dann heißt es weiter warten. Der Kontakt besteht alleine über E-Mail und ich werde nur mit Frau Nachname angeschrieben. Was heißt das?
Und jetzt?
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