Rechnung nach 14 Monaten

14. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
skyrat
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)
Rechnung nach 14 Monaten

Hallo,

A hat bei B einen Artikel eingelagert. Die Einlagerung war zum Zeitpunkt des Erwerbs kostenfrei. In der Zwischenzeit erhebt B für die Lagerung Gebühren. Erst 14 Monate nach Einführung der Gebühren kommt nun die Rechnung für die Einlagerung.

Muss A diese Rechnung begleichen und hat er stillschweigend den Gebühren zugestimmt ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bezüglich der Einlagerungskosten :
Gibt es was Schriftliches ?
Was wurde vereinbart ?

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Er hat schon 3 andere Themen davon. Da wurde auch schon einiges gesagt. Es geht darum, dass er in einem Schützenverein war, die Mitgliedschaft gekündigt hat, die Lagerkosten für die Waffen nun daran gekoppelt werden, dass er kein Mitglied mehr ist (Mitglieder lagern kostenlos). 4 Themen zum exakt gleichen Sachverhalt ist übertrieben...

Da gerade auch bei Waffen besondere gesetzliche Anforderungen an die Aufbewahrung gelten, könnte das auch so in Ordnung sein...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119436 Beiträge, 39726x hilfreich)

Er hat für so etwas mehr als 3 Jahre Zeit:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und beträgt drei Jahre.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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