Rechnung mit veraltetem Datum an Inkass.

13. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Chris_53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung mit veraltetem Datum an Inkass.

Hallo,

ich habe bei einem (unseriösen) WebspaceAnbieter Leistungen angenommen. Bezahlt habe ich 12Monate im Vorraus, der Vertrag wurde laut (skuriler) AGB 3Monate vor Ablauf um 12Monate verlängert. Es gab eine Ankündigung, dass die Preise sich änderten und mit der nächsten Rechnung fällig werden (+240%) sofern ich keinen schriftlichen Einspruch einlege.

Soweit so gut ich habe den Webspace weiterhin genutzt, allerdings nie eine Rechnung bekommen. Als jetzt (4Monate) später Nachgefragt habe, wurde mir gesagt, dass die rechnung seit 4Monaten fällig war, als Anlage wurde mir eine Neue Rechnung (nochmal+150%) beigefügt. Auf Nachfrage, warum es teurer wurde, wurde mir als Antwort geschrieben, dass es an ein Inkassobüro weitergeleitet wird.

Ich habe NIE eine Rechnung, Aufforderung, Erinnerung oder Mahnung bekommen, schon garnicht schriftlich oder telefonisch.

Auf erneute Nachfrage wurde die letzte Rechnung(+150%) korrigiert. Das Datum auf der Rechnung ist allerdings wieder 3 Monate alt.


-> Wie kann ich Nachweisen, dass es keine ordentliche Rechnung gab und das inkassobüro nichts einfordern darf.

Aus meiner Sicht müsste ich noch 30Tage Zeit haben, die (alte/bzw.neue mit alten Datum) Rechnung zu begleichen ?

-> Wie kann ich Nachweisen, dass der Provider einfach ein altes Datum eingetragen hat (neues Logo und Layout der Firma auf Rechnung).

Ich bin die ganze Zeit bereit zu Zahlen ?! (allerding keine Inkassogebühren).

Ich habe eine schriftliche Kündigung eingereicht mit Frist und die Hälfte der Forderung bezahlt. (Kündigung zum Quartalsende 2quartale in anspruch genommen).

Oder muss ich die volle Summe bezahlen und darauf hoffen ,dass ich den Rest zurückbekomme ?



--> Wie kann ich in erfahrung bringen, welches Recht mir zusteht, was kostet ein Anwalt?

Danke für Eure Ratschläge

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

da sie keine rechnung bekommen haben sind sie nciht in verzug und müssen auch keine inkasso gebühren übernehmen. die müssen auch nicht nachweisen, dass sie keine rechnung bekommen haben (wie sollte das auch gehen?) sondern die gegenseite muss beweisen, dass sie eine bekommen haben.

das die rechnung rückdatiert wurde dürfte schon anhand der enthaltenen inkassogebühren offensichtlich sein - zudem ist der zugang bei ihnen entscheidend und nicht das ausstelldatum.

wenn der vertrag sich um 12 monate verlängert hat ist es fraglich über sie vor ablauf überhaupt kündigen können.

davon ausgehend, dass sie forderung insgesamt unter 300 eur ist würde ein anwalt aussergerichtlich bei ansatz der mittelgebühr und ohne vergleich etwa 45 eur kosten - diesebezüglich immer nachfragen und vorschussrechnung anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris_53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag luDa,

ich freue mich sehr über Ihre Antwort, danke

ein wenig Angst habe ich dennoch, denn die erste Rechnung nach nachfrage, also die neue mit unrechtmässiger Forderung ist Zahlbar bis März und hat ein aktuelles Datum.

Die korrigierte Rechnung mit dem richtigen Forderungen ist zahlbar bis Ende September letzten Jahres.

Der Ein-Mann-Provider schrieb etwas, dass die Rechnung seit dem 24.09 'überfällig'. Sein Praktikant davor, dass die Rechnung 'seit dem' 24.09 fällig ist. Im weiteren Schriftverkehr schreibt der Provider etwas von 'Rechnungsstellung vom 25.09'.

Seltsamerweise weiss ich ncihts von einer Rechnung vom 25.09. .Seltsamerweise habe ich eine Domain bei Ihm gekündigt, daher habe ich alle EMails aus diesem Zeitraum.


Wenn er den Eingang der Rechnung beweisen muss, wird er einfach sagen, er hat sie am 25. über EMail geschickt.

-> Er kann doch einfach log.Daten fälschen ?

-> Vielleicht hat er Sie ja wirklich geschickt, was ist wenn ich das übersehen habe ? Muss er nicht wenigstens in ein Zeitraum von 30Tagen mal eine Erinnerung schreiben.

Das Problem ist, ich will ja bezahlen, aber er will nicht, dass ich bezahle: Er hat meinen Account gesperrt und für diese Aktion kann er laut seinen AGB 15Euro einfordern, sowie sämtliche Vorrauszahlungen.



Zur Kündigung:
In den AGB steht:
"Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf des Vertragquartal gekündigt werden; das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt beiderseitig unberührt. Kündigungen sind schriftlich und per Post oder Fax zu erklären."


Daraus entnehme ich, dass ich heute kündige und der Vertrag am 27.03 endet. Da er seine Rechnung in 12Einheiten versehen hat, gehe ich davon aus, dass ich 6Einheiten zu zahlen habe.

Diese 6Einheiten, überweise ich gerade. Ich bezahle nicht die volle Rechnung, sondern die halbe.

Ist das falsch, kann das als unwirksam gelten, da ich eigenmächtig die Forderung (vorrausschauend) gekürzt habe ?
Oder muss ich den ganzen Betrag überweisen und die Hälfte wieder einfordern (der Provider wird das wohl dann einfach behalten :( )

Danke für deine Hilfe, ich würde mich gerne erkenntlich zeigen, sobald dieser nervtötende Hobbykrimineller dingfest ist.

gruss, Chris



*achso, sind EMail Rechnungen überhaupt rechtskräftig ? In Provider-AGB steht nichts davon, Kündigungen etc. müssen schriftlich erfolgen.

**ach und das Inkassobüro ist noch nicht aktiv, es wurde erst 'heute' beauftragt.




-- Editiert von Chris_53 am 13.02.2005 20:56:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

um verzug herzustellen, muss bei einem verbraucher ein genaues datum für die leistung gesetzt werden - sonst entsteht verzug erst durch eine mahnung (§ 286 BGB ).

log dateien etc sind als beweismittel nur schwer zu gebrauchen, da sie zu leicht zu manipulieren sind. einer nachweispflicht wird das bei bestreiten des empfangs wohl nicht genügen, das gericht ist hier in der beweiswürdigung frei - allgemein steht man derartigen beweismitteln aber sehr kritisch gegenber. als wirklicher nachweis würde wohl nur ein einschreiben angesehen.

im rahmen der vereinbarten vorkasse könnte es problematisch werden erst einmal nur die hälfte zu zahlen - da aber der vertrag ja wohl vorzeitig beendet werden wird, halte ich es für sinnvoll nicht mehr als unstrittig zu zahlen um dem geld nicht hinterherlaufen zu müssen.

um die sache für sie nicht zu belastend werden zu lassen (auseinandersetzungen mit inkassobüros können durchaus zermürbend sein) kann der gang zum rechtsanwalt durchaus sinnvoll sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chris_53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hilfe die Sache wird immer absurder.

Heute habe ich ein Inkassoschreiben bekommen. Auf der ist eine Forderung über die 240% zu teure Rechnung eingegangen.

Diese habe ich als erstes erhalten auf dem pdf stand 'Fälligkeit am 12.03.2005'. Daher habe ich das Inkassobüro angerufen und denen erzählt es gibt überhaupt kein Verzug.

Und was antworten die? die Fälligkeit war am '27.09.2005' laut deren Rechnung?

Es wird nicht nur eine falsche Forderung gestellt, hier wird wohl auch manipuliert?

Ich halte das für äusserst entwürdigend, gibt es eine Möglichkeit betreffende Personen Vernunft beizubringen, darf man solchen Leuten klagen wegen falscher Aussagen und fälschung von Dokumenten androhen ?

Kann man auf eine Einigung fordern unter Androhung rechtlicher Konsequenzen bezüglich der Falschaussagen.


danke


* die rechnug betrug ca.60euro im vorraus, da ich gekündigt habe, sind 30 euro fällig. das inkasso will 150euro, omg...

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