Rechnung bezahlt Mahnung

1. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
gregor1972
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Rechnung bezahlt Mahnung

Hallo zusammen,

ich habe über ein Warenhaus ein Produkt bestellt. Dieses sollte am Warenhaus geliefert werden, es mir dort anschauen und auf Rechnung bezahlt werden. Nun so ist es auch passiert. Ich habe den Betrag vor Ort bezahlt und die Quittung dazu erhalten. Wochen später bekam ich eine Mail, dsss ich die Rechnung nicht bezahlt habe und ich antwortete dass es wie vom Sachbearbeiter am Telefon vorgeschlaagen wurde, ich es vor Ort bezahlt habe.
Da ich 11 Euro weniger bezahlt habe als es wirklich gkostet hat, so viel wurde mir an der Kasse am Warenhaus verlangt, bekamm ich Wochen später einen Bescheid, die 11 Euro zu bezahlen, 5 Euro dazu Gebühren und weitere 5 für Mahnung.
Muss ich das bezahlen? Wenn ja die 11 oder die 21 Euro?
Vielen Dank im voraus
MfG
gregor

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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Quittung, über welchen Betrag ist das? Wie erklärst du dir die fehlenden 11 Euro? Versandkosten?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 01.06.2014 13:32

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#2
 Von 
gregor1972
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

die haben den falschen preis von mir verlangt, evtl den o. Mwst

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tja, dann würde ich die fehlenden 11 Euro überweisen, im Verwendungszweck "nur Hauptforderung" ergänzen.

Die 5 Euro Gebühren und die 5 Euro Mahngebühren entbehren irgendwie jeder Grundlage. Ist ja nicht dein Fehler, dass sie dir dort vor Ort den falschen Preis nennen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gregor1972
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

ich kann aber ich muss die 11 Euro nicht bezahlen
ich war vor ort hbe den Betrag bezhlt, der mir verlngt wurde habe eine Quittung erhalten und die Ware.

Würde ich mehr bezahlen würde ich dieses Geld ja auch nicht erhalten.

HAbe ich dabei einen Denkfehler?

Danke und Gruß
gregor

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es hat XX € gekostet, du wusstest, dass es XX € gekostet hat. Wenn es keine Begründung für eine Minderung gibt, dann musst du auch die XX € bezahlen.

Der Knackpunkt ist lediglich, dass du dich nach deiner Schilderung nicht in Verzug bist (so würde ich jedenfalls argumentieren).

Es gibt ja durchaus Händler, die so etwas machen. Beispielsweise ein PC-Händler hier vor Ort. Da kannst zuvor per Internet Bestelltes an einer speziellen "Internetkasse" abholen und kriegst Ermäßigung. Warum macht der Händler das? An der nromalen Kasse bekommst du eine Kaufberatung inklusive, an der Internetkasse nicht. Aber dann wird das auch so beworben und auf der Rechnung steht auch der ermäßigte Preis...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>HAbe ich dabei einen Denkfehler? <hr size=1 noshade>

Ja, einen ganz erheblichen.

Die Zahlung des Teilbetrages inklusive Quittierung entbindet nicht von der Pflicht den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gregor1972
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

eine letzte Frage, sollte ich nicht bezahlen, kann die Forderung einem Inkasso-Institut übergeben werden ohne gerichtlichen Beschluss?

Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Inkassounternehmen sind Privatunternehmen. Die haben weder besondere Rechte noch sind sie mit Behörden gleichzusetzen. Inkassos ignoriert man einfach. Aber ja, man kann das auch einfach so an ein Inkassounternehmen übergeben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Inkassounternehmen haben mindestens 3 Einnahmequellen:
a) ihren Auftraggeber,
b) den angeblichen Schuldner, angeblich deshalb, weil Inkassobuden weder die Fähigkeit, noch die Berechtigung haben, festzustellen, ob eine Forderung berechtigt ist,
c) entweder eigene oder fremde Auskunfteien, an welche sie die angebliche Forderung melden ( nicht umsonst ) ...und schwupps, hat man einen negativen Eintrag, z.B. bei der Schufa oder den Zeugen Jehovas, welche die Creditreform betreiben.

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""

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