Rechnung an falsche Adresse geschickt, jetzt Brief vom Inkassounternehmen

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
gazzalotta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung an falsche Adresse geschickt, jetzt Brief vom Inkassounternehmen

Meine Freundin war in einer Tierarztpraxis. Direkt zu Beginn wurde sie, wie jedes Mal, gefragt, ob die Daten noch stimmen. Da teilte sie mit, dass wir umgezogen sind. Die Mitarbeiterin hat das vermerkt.

Wie wir jetzt wissen, stand auf der Rechnung, die sie dann unterschrieben hat, fehlerhafterweise noch die alte Adresse. Sie hat nicht genau hingeschaut und unterschrieben.

Letzten Donnerstag (20.09.) kam dann ein Schreiben eines Inkassounternehmens mit einer Zahlungsaufforderung bis zum 21.09..

Was müssen wir jetzt machen? Müssen wir die Kosten für das Inkassounternehmen tatsächlich bezahlen, obwohl meine Freundin die neue Adresse defintiv mitgeteilt hat?

Es geht mir auch ehrlich gesagt nicht primär um die Kosten. Ich werde nur ungern verarscht und vor allem haben wir nichts falsch gemacht.

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Rechnung wurde nicht direkt mitgegeben, sondern separat via Post verschickt?

Hauptforderung würde ich bezahlen und dem Inkasso mitteilen,, dass man mangels Verzug die Inkassokosten zurückweist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
gazzalotta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Rechnung wurde nicht direkt mitgegeben, sondern separat via Post verschickt?

Hauptforderung würde ich bezahlen und dem Inkasso mitteilen,, dass man mangels Verzug die Inkassokosten zurückweist.


Ja, die Rechnung wurde separat per Post verschickt. Eben an die falsche Adresse. Die richtige, die neue Adresse hatte meine Freundin der Mitarbeiterin aber mitgeteilt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
dem Inkasso mitteilen,, dass man mangels Verzug die Inkassokosten zurückweist.

Sollte man machen.

Aber da wäre ich jetzt nicht so optimistisch, das das funktioniert.
Man hat ja immerhin die Rechnung mit der falschen Anschrift unterschrieben ... das ist schon ein anderer Sachverhalt, der im Falle des Falles einem auf die Füße fallen könnte.



Zitat (von gazzalotta):
obwohl meine Freundin die neue Adresse defintiv mitgeteilt hat?

Beweisen könnte sie das wie genau?



Zitat (von gazzalotta):
vor allem haben wir nichts falsch gemacht.

Tja, Sachen zu unterschreiben die man sich nicht durchgelesen hat, würde ich durchaus als "falsch" bezeichnen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
gazzalotta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von der Ferne aus gesehen schnell gesagt. Mit krankem Tier auf dem Arm vielleicht eine etwas andere Situation. Vor allem, wenn man vorher die korrekte Adresse mitgeteilt hat. Natürlich nur mündlich, da wird das mit dem Beweisen natürlich schwierig.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Fordert das Inkasso ein Gebühr für eine Adressauskunft? Wenn nicht, war denen die Adresse ja bekannt und das Problem liegt beim Arzt, der geschlampt hat. Voila, beweis erbracht, dass man diese neue Adresse sehr wohl mitgeteilt hat ;-)

Signatur:

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